Grundelemente des Rechts - Wintersemester 2025/2026

Grundelemente des Rechts - Wintersemester 2025/2026

1. Aufteilung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland

  • Das Recht in der Bundesrepublik Deutschland wird in zwei große Rechtsbereiche unterteilt:

    • Öffentliches Recht

    • Regelt das Verhältnis zwischen Staat und Bürger.

    • Prägend durch das Prinzip der Über- und Unterordnung.

    • Beispiele:

      • Steuerrecht

      • Strafrecht

    • Privatrecht (Zivilrecht)

    • Regelt die Rechtsbeziehungen zwischen gleichgeordneten Bürgern.

    • Prägend durch Gleichordnung und Vertragsfreiheit.

2. Prinzip der Gewaltenteilung

  • Das Prinzip der Gewaltenteilung ist im Grundgesetz (GG) geregelt.

  • Es besagt die Aufteilung der Staatsgewalt in folgende Bereiche:

    • Legislative

    • Gesetzgebung

    • Exekutive

    • Ausführung der Gesetze

    • Judikative

    • Rechtsprechung

3. Grundrechtskatalog

  • Der Grundrechtskatalog findet sich in den Artikeln 1–19 GG.

  • Abwehrrechte des Bürgers:

    • Beschreibung der Bedeutung: Die Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat.

    • Beispiel:

    • Der Staat darf nicht willkürlich in die Freiheit oder das Eigentum des Bürgers eingreifen.

4. Vertragsfreiheit im Wirtschaftsprivatrecht

  • Der Grundsatz der Vertragsfreiheit ist nicht in nur einer Norm geregelt, sondern ergibt sich aus mehreren Vorschriften, vor allem aus:

    • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

    • Grundgesetz

    • Allgemeine Handlungsfreiheit, Art. 2 GG

  • Sie repräsentiert ein Grundprinzip des Privatrechts und ist kein einzelner Paragraph.

5. Gliederung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)

  • Das BGB ist in fünf Bücher unterteilt:

    1. Allgemeiner Teil

    2. Schuldrecht

    3. Sachenrecht

    4. Familienrecht

    5. Erbrecht

6. Regulierungen im Allgemeinen Teil (AT) des BGB

  • Im Allgemeinen Teil stehen grundlegende Regelungen, die für alle Bereiche gelten, z. B.:

    • Personen

    • Rechtsfähigkeit

    • Geschäftsfähigkeit

    • Sachen

    • Willenserklärungen

    • Rechtsgeschäfte

    • Fristen und Termine

  • Das Klammerprinzip:

    • Bedeutung: Allgemeine Vorschriften gelten für mehrere Rechtsgebiete gleichzeitig und „umklammern“ diese.

7. Definition des Begriffs des Anspruchs

  • Der Begriff des Anspruchs ist legal definiert in §194 Abs. 1 BGB.

8. Rechtlicher Rahmen des Kaufvertrags

  • Der rechtliche Rahmen des Kaufvertrags ist geregelt in §§433ff BGB.

  • Rechtsfolgen eines Kaufvertrags:

    • Pflichten des Verkäufers

    • Verkäufer muss die Sache übergeben.

    • Pflichten des Käufers

    • Käufer muss den Kaufpreis zahlen.

9. Vertragstyp des Arbeitsvertrags

  • Der Vertragstyp des Arbeitsvertrags ist geregelt in § 611a BGB.

10. Einstufung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)

  • Das BGB ist ein Bundesgesetz und somit auf bundesdeutscher Ebene geltend.