Umsetzungsbeispiele Inklusion in Bayern

Vielfalt an schulischen Angeboten soll Entscheidungsrecht der Eltern gewährleisten.

Verschiedene inklusive Möglichkeiten:

1. Inklusion einzelner Schüler

  • Kinder mit SPF werden an Regelschulden durch mobilen sonderpädagogischen Dienst unterstützt

2. Schule mit dem Schulprofil Inklusion

  • Grundlage: Gemeinsame Bildung durch individuelle Förderung für alle

  • In Grund-/Mittelschulen: Allgemien Lehrkräfte + sonderpädagogische Lehrkräfte gestalten gemeinsames Lernen → Sonderpäd. Lehrkräfte fest in allgemeine Schule eingebunden

  • Möglichekeit: Bildung von Klassen mit gemeinsam unterrichtenden Lehrertandem

  • Realschulen/Gymnasien: eigenes Bildungskonzept, indem Unterricht auf Vielfalt der Schüler ausgerichtet ist

3. Kooperationsklassen

  • An Grund-/Mittelschulen: ca. 3-5 Kinder mit SPF in normaler Klasse unterrichtet

    →Betreuung mehrere Stunden die Woche durch sonderpädagogische Lehrkraft

4. Partnerklassen

  • V.a. Klassen der Förderschulen an allgemeiner Schule, die Kinder mit SPF besuchen

    → Zusammenarbeit Klasse Förderschule und Klasse allgemeine Schule

Spezialisierte Förderschulen als Kompetenzzentren für Sonderpädagogik

  • sind notwendig innerhalb schulischen Angebots:

    1. Als sonderpädagogisches Kompetenzzentrum zur Unterstützung Inklusion in Regelschulen

    2. Als eigenständiger Lernort; freiwilliges Angebot für Eltern und Schüler

    3. Zum Ermöglichen von gemeinsamen Unterricht

Stärkung des Entscheidungsrechts für Eltern

  1. Förderschule und Regelschule bieten Wege zur Förderung an

  2. Eltern entscheiden, welche Schule besucht wird

  3. Ziel: Im Dialog zwischen Eltern und Schule besten Weg für Kind zu finden

  4. Einmal getroffene Entscheidung kann rückgängig gemacht werden