Vorlesung_Kap._2.2-4

Inventur und Inventar

Definition des Inventars

  • Inventar: Gesetzlich geregelt in § 240 HGB, wichtig für das externe Rechnungswesen.

  • Gesetzliche Normierung: Jeder Kaufmann muss ein Inventar aufstellen.

Vorschriften (§ 240 HGB)

  • Absatz 1:

    • Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes:

      • Grundstücke, Forderungen, Schulden, Bargeld und andere Vermögensgegenstände zu erfassen und deren Werte anzugeben.

  • Absatz 2:

    • Jedes Geschäftsjahr muss ein Inventar erstellt werden, meist zum 31. Dezember.

Kategorisierung nach Kaufmannstypen

  • Jeder Kaufmann ist verpflichtet, das Inventar aufzustellen, unabhängig von seinem Kaufmannstyp.

  • Gründungsinventar: Muss beim Start des Unternehmens erstellt werden (z.B. am 1. Oktober).

    • Auflistung aller Vermögensgegenstände sowie möglicher Schulden gegenüber Banken oder Gesellschaftern.

Inventar zum Geschäftsjahresende

  • Das Inventar am Ende des Jahres beinhaltet:

    • Verzeichnis der Vermögensgegenstände und Schulden nach Art, Menge und Wert.

    • Beispiel Gaststätte: Tische, Stühle, Tresen u.a.

  • Staffelform vs. Kontoform:

    • In der Staffelform werden alle Posten untereinander aufgelistet, während die Kontoform in der T-Konto-Darstellung erfolgt.

  • Einzelbewertung: Jeder Vermögensgegenstand (z.B. jeder Tisch) muss einzeln bewertet werden.

Inventur

Bedeutung der Inventur

  • Inventur als Bestandsaufnahme: Voraussetzung für das Inventar.

  • Durchführung zu einem bestimmten Stichtag (meist 31. Dezember).

Durchführung der Inventur

  • Zwei Methoden:

    • Körperliche Bestandsaufnahme: Zählen, Messen und Wiegen (z.B. Bierkästen in einer Brauerei).

    • Beleg- bzw. Buchinventur: Für nicht greifbare Gegenstände (z.B. Kredite, Forderungen).

Beispiele

  • OTTO Group: Handelsunternehmen mit sowohl greifbaren als auch nicht greifbaren Vermögensgegenständen.

  • Deutsche Wohnen: Immobilienunternehmen, mit der Möglichkeit auch Beleginventur durchzuführen.

  • ProSieben Sat.1: Medienunternehmen mit vielen immateriellen Vermögensgegenständen.

  • Körperliche Inventur in der Landwirtschaft: z.B. Schweine zählen.

Inventurverfahren

Stichtagsinventur

  • Direkte Bestandsaufnahme: am Abschlussstichtag.

  • Schwierigkeit: z.B. Silvesterinventur, da Mitarbeiter oft nicht verfügbar sind.

Vor- oder Nachverlegte Inventur

  • Zeitlicher Erfassungsrahmen: Bis zu 3 Monate vorher bzw. 2 Monate nachher möglich.

  • Notwendigkeit der Vor- und Rückrechnung zur Bestandsermittlung.

Permanente Inventur

  • Fortlaufende Bestandsaufnahme während des Jahres.

  • Vorteil: Hohe Flexibilität, jedoch mehr IT-Aufwand vorausgesetzt.

Geschäftsjahr

Definition

  • Das Geschäftsjahr ist die Zeitspanne für die Jahresabrechnung.

  • Gesetzlich max. 12 Monate gemäß § 240 HGB.

  • Geschäftsarten:

    • Standardfall: 1. Januar bis 31. Dezember.

    • Verschobenes Geschäftsjahr: z.B. Unternehmensgründung am 1. Oktober.

    • Rumpfgeschäftsjahr: Bei Gründung oder Schließung unterjährig.

Unternehmen und Geschäftsjahre

  • Die meisten Unternehmen (z.B. Hapag Lloyd) haben ein Geschäftsjahr gemäß Kalenderjahr.

  • Beispiele: OTTO Group und Siemens AG mit abweichenden Geschäftsjahren.

Unterschiede zwischen Inventar und Bilanz

Inventar

  • Detaillierte Auflistung der Vermögensgegenstände, Schulden und Reinvermögen.

  • Erstellung in Staffelform, in Euro.

Bilanz

  • Aggregierte Darstellung aller Vermögensgegenstände, Schulden und Eigenkapital in Kontoform.

  • Identifiziert keine Menge, sondern fasst Posten zusammen.

Beispiel eines Inventars

  • Gastwirtschaft: Auflistung von Grundstücken, Bankkonten, Schulden bei Lieferanten und deren summierte Werte, auch Reinvermögen ausgewiesen.

Rechtliche Grundlagen

Gesetzliche Bestimmungen

  • § 240 HGB regelt die Inventarstellung.

  • § 266 HGB für die Bilanz bei Kapitalgesellschaften.

Schlussfolgerung

  • Das Inventar ist notwendig für die korrekte Bilanzierung und dient als Basis für die Erstellung von Jahresabschlüssen.

  • Die Gewinn- und Verlustrechnung ermöglicht eine detaillierte Analyse der finanziellen Gesundheit eines Unternehmens.