8. Einheit

Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit

  • Gesetzgebung: Umfasst die Schaffung von Gesetzen.

  • Gerichtsbarkeit: Bezogen auf das System und die Struktur von Gerichten, die Gesetze auslegen und durchsetzen.

Prozess der Gesetzeserlassung

  • Gesetzeserlassung: Der formelle Prozess durch den Gesetze in Kraft gesetzt werden.

  • Gesetzesvollzug: Umsetzung der bestehenden Gesetze durch die Behörden.

Bindung an das Gesetz

  • Alle Rechtsträger sind an das Gesetz gebunden.

  • Politische Einflussnahme auf die Justiz wird als Versuch der Beeinflussung betrachtet.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH)

  • Negativer Gesetzgeber: Der VfGH kann Gesetze aufheben, die gegen die Verfassung verstoßen.

  • Streitschlichtungsorgan: Fungiert als Institution zur Lösung rechtlicher Streitigkeiten.

Verwaltung und Gerichtsbarkeit

  • Unterscheidung:

    • Gerichtsbarkeit: Weisungsunabhängig, nicht absetzbar, politisch nicht verantwortlich.

    • Verwaltung: Weisungsabhängig, absetzbar, politisch verantwortlich.

Trennung von Verwaltung und Gerichtsbarkeit

  • Artikel 94 (1): Trennung zwischen Justiz und Verwaltung in allen Instanzen.

  • Verbot organisatorischer Mischformen (z.B. keine gemischten Behörden).

Änderungen seit 2014

  • Einführung von Verwaltungsgerichten mit neuer Zuständigkeit.

  • Kassatorische Entscheidungen: Möglichkeit, Verwaltungsentscheidungen aufzuheben und zurückzuverweisen.

Materielle Gewaltenteilung

  • Gerichtsbarkeit vorbehalten für:

    • Zivilrechte und -pflichten

    • Kriminalstrafrecht

    • Hohe Geldstrafen

  • Tendenz zur Verlagerung von Macht von Verwaltung zur Judikative.

Rollen der Staatsanwaltschaft

  • Artikel 90a B-VG: Staatsanwälte agieren im Rahmen der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

  • Ermittlungs- und Anklagefunktionen bei strafbaren Handlungen.

  • Weisungsrecht der Justizministerin wird diskutiert.

Gewaltenteilung im Mehrebenensystem

  • Gewaltenteilung zwischen Bund und Land.

  • Aufteilung der Macht innerhalb der Strukturen des Staates.

EU-Beitritt

  • Beitritt zur EU 1995 führte zu tiefgreifenden Änderungen der Verfassung.

Grundrechtliche Sphären

  • Verteilung der Macht im Staat.

  • Bereiche wie Meinungsfreiheit, Vereinsfreiheit und Privatheit stellen Machtpotenziale dar.

Totalitärer Staat

  • Gefahr einer Totalität staatlicher Macht in wichtigen Grundrechtssphären.