ÜK Tag 2
Überbetriebliche Kurse
Block 1 – Semester 1 – Tag 02
Kauffrau/Kaufmann EFZ BOG Branche «Öffentliche Verwaltung/Administration publique/Amministrazione pubblica»
Wissensbaustein Handlungskompetenz
Informationen im wirtschaftlichen und kaufmännischen Bereich recherchieren
Branchenspezifische Arbeitssituation: Rechts- und vorgabenkonform agieren
Handlungskompetenz: Anliegen von Kunden oder Lieferanten entgegennehmen
Branchenspezifische Arbeitssituation: Auskünfte erteilen
Handlungskompetenz: Applikationen im kaufmännischen Bereich anwenden
Branchenspezifische Arbeitssituation: Registeranmeldungen, Register- und Klientenstamm führen
Handlungskompetenz: Aufgaben und Ressourcen im kaufmännischen Arbeitsbereich planen, koordinieren und optimieren
Branchenspezifische Arbeitssituation: Räumlichkeiten und Infrastruktur reservieren, verwalten und vermieten
Inhaltsverzeichnis
Auskünfte erteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Auf einen Blick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Ablauf der Auskunftserteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Anliegen aufnehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Zuständigkeit prüfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Anliegen bearbeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Anliegen abschliessen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Auskünfte erteilen
Grundlagenwissen
Kaufleute erteilen mündliche und schriftliche Auskünfte aufgrund von Anfragen von Kunden oder Lieferanten.
Wichtig:
- Zuständigkeit überprüfen, falls nicht selbst verantwortlich, an zuständige Stelle verweisen.
- Anfragen strukturiert beantworten.
- Ablage oder Archivierung des Schriftverkehrs sicherstellen.
Auf einen Blick
Auskünfte erteilen an:
- Einwohner
- Kundinnen der Behörde
- Senioren
- Mitarbeitende anderer Behörden
- Vertreterinnen von UnternehmenZuständigkeit: Wissen, welche Anliegen in der eigenen Abteilung liegen und welche selbst beantwortet werden können.
Datenschutz und Amtsgeheimnis spielen eine entscheidende Rolle.
Ablauf der Auskunftserteilung
Unterschiedliche Anfragen
Anfragen können einfach oder komplex sein:
- Einfaches Schaltergespräch
- Telefonische Anfrage
- Komplexe AnliegenBeispiele:
- Herr von Roll: Anfrage nach Adressen von städtischen Frauenärztinnen.
- Frau Petkovic: Anfrage zur Bewilligung als Psychotherapeutin.
- Frau Lange: Informationsanfrage zum öffentlichen Grünanlagen im Stadtarchiv.
- Herr Behnam: Informationen zu einem bei der Polizei gefundenen Fahrrad.
Schritte zur Auskunftserteilung
1. Anliegen aufnehmen
Kontaktarten:
- Persönlich am Schalter
- Telefonisch
- Schriftlich (Brief, E-Mail)
- Online-Anfrage
- Soziale MedienWichtig: Anliegen verstehen und Notizen machen.
- Beispiel:
- Frau Sepovic: Informationen zur urbanen Wohnpolitik.
- Herr Hömberg: Informationen zur Entschädigung der Gemeinderatsmitglieder.
- Herr Weidner: Anfrage nach Vorfahren.Bei Unsicherheit Rückfragen stellen oder Informationen einholen.
2. Zuständigkeit prüfen
Zuständigkeit bedeutet, ob die eigene Abteilung für die Anfrage verantwortlich ist.
Subsidiaritätsprinzip:
- Regelt, welche Instanz (Bund, Kantone, Gemeinden) zuständig ist.
- Artikel 43 a Abs. 1: „Der Bund übernimmt nur die Aufgaben, die die Kraft der Kantone übersteigen oder einer einheitlichen Regelung durch den Bund bedürfen.“Verweisungen an andere Behörden oder zuständige Stellen vornehmen, wenn nicht zuständig.
- Beispiel:
- Frau Rainer leitet einen Anruf zur Steuerbehörde des Nachbarkantons weiter.
- Herr Quinto leitet eine Anfrage zum Mobilitätskonzept an die Baudirektion weiter.Fristen und Einreichungen beachten: Unterlagen werden rechtzeitig weitergeleitet.
3. Anliegen bearbeiten
Bearbeitung kann Auskunft, Formular oder Gesuch umfassen.
Wichtig: Bereitstellung von Informationen, die die Anfrage erfüllen.
- Beispiel:
- Ivan sendet Bewerbungen an die Leiterin Informatik.
- Frau erhält Informationen zur Wohnsitzbestätigung.Datenschutz und Amtsgeheimnis beachten; keine Auskunft ohne Grundsatz „Treu und Glauben“.
Professionelle Formulierungen verwenden, z.B. „Ich kläre das gerne ab für Sie“.
4. Dokumentation des Anliegens
Dokumentation kann variieren; übliche Formen sind:
- Aktennotiz/Gesprächsprotokoll
- Schriftlicher Vermerk
- Eintrag ins Register
- Informationsmail an KollegenSchriftliche Festhaltung ist wichtig, um rechtliche Evidenz zu schaffen.
Datenschutz, Auskünfte und Auskunftssperren
Einfache und erweiterte Auskünfte
Einfache Auskünfte:
- Erforderlich, wenn keine besonderen Voraussetzungen vorliegen.
- Beispiele: Name, Adresse, Datum von Zu- und Wegzug.
- Beispiel: Anfrage zur Wohnadresse des Vaters.
- Beispiel: Klassentreffen-Organisator.Erweiterte Auskünfte:
- Anforderungen an schriftliche Anfrage und Nachweis eines Interesses.
- Daten: Zuzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand, Heimatort.
- Sonderregelungen bei schützenswerten Daten.
Verfahren zur Erteilung
Anfragen oft nur gegen schriftliche Anfrage und Nachweis eines Interesses.
Beispiel:
- Betreiberin eines Fitnessstudios: Anfrage zu Wohnort einer ehemaligen Kundin.
- Historiker: Anfrage zu Zivilstand einer verstorbenen Künstlerin.Auskunftssperren: Verlangen, dass persönliche Daten nicht herausgegeben werden.
- Beispiel: Werner hat kein Recht auf Auskunft über Philomena aufgrund der Sperre.Prüfung der Auskunftssperre immer im Einzelfall.
Anliegen abschliessen
Abschluss der Auskunftserteilung
Abschlussdokumentation je nach Vorgaben des Betriebs.
Übliche Formen:
- Aktennotiz, Gesprächsprotokoll
- Vermerk im Dossier
- Einträge ins RegisterNotwendigkeit der schriftlichen Festhaltung für Beweissicherung.
Fazit
Umfassendes Verständnis für Auskunftserteilung und die unterschiedlichen Arten von Anfragen.
Wichtige Aspekte: Datenschutz, Amtsgeheimnis, und Vorgehensweise zur kompetenten Auskunftserteilung.
Nächstes Kapitel: Arbeit mit Registern in der öffentlichen Verwaltung.