ÜK Tag 2

Überbetriebliche Kurse

Block 1 – Semester 1 – Tag 02

Kauffrau/Kaufmann EFZ BOG Branche «Öffentliche Verwaltung/Administration publique/Amministrazione pubblica»
Wissensbaustein Handlungskompetenz
  • Informationen im wirtschaftlichen und kaufmännischen Bereich recherchieren

  • Branchenspezifische Arbeitssituation: Rechts- und vorgabenkonform agieren

  • Handlungskompetenz: Anliegen von Kunden oder Lieferanten entgegennehmen

  • Branchenspezifische Arbeitssituation: Auskünfte erteilen

  • Handlungskompetenz: Applikationen im kaufmännischen Bereich anwenden

  • Branchenspezifische Arbeitssituation: Registeranmeldungen, Register- und Klientenstamm führen

  • Handlungskompetenz: Aufgaben und Ressourcen im kaufmännischen Arbeitsbereich planen, koordinieren und optimieren

  • Branchenspezifische Arbeitssituation: Räumlichkeiten und Infrastruktur reservieren, verwalten und vermieten


Inhaltsverzeichnis

  • Auskünfte erteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

  • Auf einen Blick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

  • Ablauf der Auskunftserteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

  • Anliegen aufnehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

  • Zuständigkeit prüfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

  • Anliegen bearbeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

  • Anliegen abschliessen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

  • Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12


Auskünfte erteilen

Grundlagenwissen

  • Kaufleute erteilen mündliche und schriftliche Auskünfte aufgrund von Anfragen von Kunden oder Lieferanten.

  • Wichtig:
      - Zuständigkeit überprüfen, falls nicht selbst verantwortlich, an zuständige Stelle verweisen.
      - Anfragen strukturiert beantworten.
      - Ablage oder Archivierung des Schriftverkehrs sicherstellen.

Auf einen Blick

  • Auskünfte erteilen an:
      - Einwohner
      - Kundinnen der Behörde
      - Senioren
      - Mitarbeitende anderer Behörden
      - Vertreterinnen von Unternehmen

  • Zuständigkeit: Wissen, welche Anliegen in der eigenen Abteilung liegen und welche selbst beantwortet werden können.

  • Datenschutz und Amtsgeheimnis spielen eine entscheidende Rolle.


Ablauf der Auskunftserteilung

Unterschiedliche Anfragen

  • Anfragen können einfach oder komplex sein:
      - Einfaches Schaltergespräch
      - Telefonische Anfrage
      - Komplexe Anliegen

  • Beispiele:
      - Herr von Roll: Anfrage nach Adressen von städtischen Frauenärztinnen.
      - Frau Petkovic: Anfrage zur Bewilligung als Psychotherapeutin.
      - Frau Lange: Informationsanfrage zum öffentlichen Grünanlagen im Stadtarchiv.
      - Herr Behnam: Informationen zu einem bei der Polizei gefundenen Fahrrad.

Schritte zur Auskunftserteilung

1. Anliegen aufnehmen
  • Kontaktarten:
      - Persönlich am Schalter
      - Telefonisch
      - Schriftlich (Brief, E-Mail)
      - Online-Anfrage
      - Soziale Medien

  • Wichtig: Anliegen verstehen und Notizen machen.
      - Beispiel:
        - Frau Sepovic: Informationen zur urbanen Wohnpolitik.
        - Herr Hömberg: Informationen zur Entschädigung der Gemeinderatsmitglieder.
        - Herr Weidner: Anfrage nach Vorfahren.

  • Bei Unsicherheit Rückfragen stellen oder Informationen einholen.

2. Zuständigkeit prüfen
  • Zuständigkeit bedeutet, ob die eigene Abteilung für die Anfrage verantwortlich ist.

  • Subsidiaritätsprinzip:
      - Regelt, welche Instanz (Bund, Kantone, Gemeinden) zuständig ist.
      - Artikel 43 a Abs. 1: „Der Bund übernimmt nur die Aufgaben, die die Kraft der Kantone übersteigen oder einer einheitlichen Regelung durch den Bund bedürfen.“

  • Verweisungen an andere Behörden oder zuständige Stellen vornehmen, wenn nicht zuständig.
      - Beispiel:
        - Frau Rainer leitet einen Anruf zur Steuerbehörde des Nachbarkantons weiter.
        - Herr Quinto leitet eine Anfrage zum Mobilitätskonzept an die Baudirektion weiter.

  • Fristen und Einreichungen beachten: Unterlagen werden rechtzeitig weitergeleitet.

3. Anliegen bearbeiten
  • Bearbeitung kann Auskunft, Formular oder Gesuch umfassen.

  • Wichtig: Bereitstellung von Informationen, die die Anfrage erfüllen.
      - Beispiel:
        - Ivan sendet Bewerbungen an die Leiterin Informatik.
        - Frau erhält Informationen zur Wohnsitzbestätigung.

  • Datenschutz und Amtsgeheimnis beachten; keine Auskunft ohne Grundsatz „Treu und Glauben“.

  • Professionelle Formulierungen verwenden, z.B. „Ich kläre das gerne ab für Sie“.

4. Dokumentation des Anliegens
  • Dokumentation kann variieren; übliche Formen sind:
      - Aktennotiz/Gesprächsprotokoll
      - Schriftlicher Vermerk
      - Eintrag ins Register
      - Informationsmail an Kollegen

  • Schriftliche Festhaltung ist wichtig, um rechtliche Evidenz zu schaffen.


Datenschutz, Auskünfte und Auskunftssperren

Einfache und erweiterte Auskünfte

  • Einfache Auskünfte:
      - Erforderlich, wenn keine besonderen Voraussetzungen vorliegen.
      - Beispiele: Name, Adresse, Datum von Zu- und Wegzug.
        - Beispiel: Anfrage zur Wohnadresse des Vaters.
        - Beispiel: Klassentreffen-Organisator.

  • Erweiterte Auskünfte:
      - Anforderungen an schriftliche Anfrage und Nachweis eines Interesses.
      - Daten: Zuzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand, Heimatort.
      - Sonderregelungen bei schützenswerten Daten.

Verfahren zur Erteilung

  • Anfragen oft nur gegen schriftliche Anfrage und Nachweis eines Interesses.

  • Beispiel:
      - Betreiberin eines Fitnessstudios: Anfrage zu Wohnort einer ehemaligen Kundin.
      - Historiker: Anfrage zu Zivilstand einer verstorbenen Künstlerin.

  • Auskunftssperren: Verlangen, dass persönliche Daten nicht herausgegeben werden.
      - Beispiel: Werner hat kein Recht auf Auskunft über Philomena aufgrund der Sperre.

  • Prüfung der Auskunftssperre immer im Einzelfall.


Anliegen abschliessen

Abschluss der Auskunftserteilung

  • Abschlussdokumentation je nach Vorgaben des Betriebs.

  • Übliche Formen:
      - Aktennotiz, Gesprächsprotokoll
      - Vermerk im Dossier
      - Einträge ins Register

  • Notwendigkeit der schriftlichen Festhaltung für Beweissicherung.

Fazit

  • Umfassendes Verständnis für Auskunftserteilung und die unterschiedlichen Arten von Anfragen.

  • Wichtige Aspekte: Datenschutz, Amtsgeheimnis, und Vorgehensweise zur kompetenten Auskunftserteilung.

  • Nächstes Kapitel: Arbeit mit Registern in der öffentlichen Verwaltung.