Studiennotizen: ISA-CH 315 (Ausgabe 2024) - Risikobeurteilung
ISA-CH 315 (Revised) – Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
- Ausgabe: 2024.
- Anwendungsbereich: Prüfung von Abschlüssen für Zeiträume, die am oder nach dem 15.12.2024 beginnen.
- Status: Verabschiedet vom Vorstand EXPERTsuisse am 25.09.2024; setzt den ISA 315 (Revised 2019) um.
- Zusammenhang: Muss im Kontext von ISA-CH 200 (Übergeordnete Ziele des Prüfers) gelesen werden.
Wichtige Konzepte und Grundlagen
- Prüfungsrisiko:
- Definition: Eine Funktion aus den Risiken wesentlicher falscher Darstellungen und dem Entdeckungsrisiko.
- Formel: .
- Ziel: Reduzierung des Risikos auf ein vertretbar niedriges Mass durch ausreichende geeignete Pr%fungsnachweise.
- Ebenen der Risiken:
- Ebene des Abschlusses als Ganzes (Abschlussebene).
- Aussageebene f%r Arten von Gesch%ftsvorf%llen, Kontensalden und Abschlussangaben.
- Reaktionen nach ISA-CH 330:
- Allgemeine Reaktionen auf Risiken auf Abschlussebene (beeinflusst durch das Kontrollumfeld).
- Weitere Pr%fungshandlungen (Art, zeitliche Einteilung, Umfang) f%r Risiken auf Aussageebene.
- Kritische Grundhaltung (Professional Skepticism):
- Hinterfragen widerspr%chlicher Informationen und der Verl%sslichkeit von Dokumenten.
- W%rdigung von Antworten des Managements/Aufsichtsorgans.
- Aufmerksamkeit f%r Umst%nde, die auf dolose Handlungen (Fraud) oder Irrt%mer (Error) hinweisen.
- Nicht-einseitige Pr%fungsnachweise:
- Pr%fer darf sich nicht nur auf untermauernde Nachweise konzentrieren oder widerspr%chliche Nachweise ausschliessen.
- Dies unterst%tzt die kritische Grundhaltung.
- Skalierbarkeit:
- Gilt f%r alle Einheiten. Gr%sse ist ein Indikator, aber nicht gleichbedeutend mit Komplexit%t. Kleine Einheiten k%nnen komplex, grosse Einheiten weniger komplex sein.
Definitionen (Tz. 12)
- Aussagen (Assertions): Explizite oder anderweitige Darlegungen zu Ansatz, Bewertung, Darstellung und Angabe, die der Pr%fer nutzt, um potenzielle falsche Darstellungen zu w%rdigen.
- Gesch%ftsrisiko: Risiko aus Gegebenheiten oder Handlungen, das die F%higkeit der Einheit zur Zielerreichung beeintr%chtigt.
- Kontrollen:
- Regelungen: Erkl%rungen, was getan werden soll.
- Massnahmen: Handlungen zur Implementierung dieser Regelungen.
- Direkte Kontrollen: Pr%zise genug, um Risiken auf Aussageebene direkt zu behandeln.
- Indirekte Kontrollen: Unterst%tzen direkte Kontrollen (z. B. Kontrollumfeld).
- Generelle IT-Kontrollen (GITCs): Kontrollen %ber IT-Prozesse (Zugriff, %nderungen, Betrieb), die den ordnungsgem%ssen Betrieb der IT-Umgebung sichern.
- Kontrollen der Informationsverarbeitung: Kontrollen in IT-Anwendungen oder manuelle Prozesse zur Sicherung der IT-Integrit%t (Vollst%ndigkeit, Richtigkeit, G%ltigkeit).
- Inh%rente Risikofaktoren: Merkmale, welche die Anf%lligkeit einer Aussage f%r falsche Darstellung beeinflussen (vor Ber%cksichtigung von Kontrollen):
- Qualitativ: Komplexit%t, Subjektivit%t, Verh%nderung, Unsicherheit, Anf%lligkeit f%r einseitige Ausrichtung (Management Bias).
- Quantitativ: Volumen oder Komplexit%t der Daten.
- Bedeutsames Risiko (Significant Risk):
- Entweder: Beurteilung liegt aufgrund von Wahrscheinlichkeit und Ausmass nahe am oberen Ende des Spektrums der inh%renten Risiken.
- Oder: Obligatorische Behandlung nach anderen Standards (z. B. ISA-CH 240 dolose Handlungen; ISA-CH 550 nahestehende Personen).
- Relevante Aussagen: Eine Aussage ist relevant, wenn sie ein identifiziertes Risiko wesentlicher falscher Darstellungen aufweist (vor Kontrollen).
Das Interne Kontrollsystem (IKS)
Das IKS besteht aus f%nf in Wechselbeziehung stehenden Komponenten:
- Kontrollumfeld:
- Grundlage f%r alle anderen Komponenten. Umfasst Unternehmenskultur, ethische Werte, Aufsicht durch das Management/Aufsichtsorgan und Rechenschaftspflichten.
- Pr%fer beurteilt, ob das Management eine Kultur der Ehrlichkeit geschaffen hat.
- Risikobeurteilungsprozess der Einheit:
- Prozess der Einheit zur Identifizierung, Beurteilung und Behandlung von Gesch%ftsrisiken.
- Falls der Pr%fer ein Risiko findet, welches das Management %bersehen hat: Feststellung, warum der Prozess versagt hat.
- Prozess der Einheit zur %berwachung des IKS:
- Laufende oder separate Beurteilungen der Wirksamkeit von Kontrollen.
- Beinhaltet oft die Interne Revision.
- Informationssystem und Kommunikation:
- Verst%ndnis der Informationsverarbeitung (Datenfluss von Ausl%sung bis Abschluss) und der internen/externen Kommunikation bedeutsamer Sachverhalte.
- Kontrollaktivit%ten:
- Spezifische Kontrollen zur Minderung von Risiken auf Aussageebene.
- Identifizierungspflichtig sind: Kontrollen f%r bedeutsame Risiken, Kontrollen %ber Journalbuchungen, Kontrollen f%r Funktionspr%fungen und solche, bei denen aussagebezogene Pr%fungen allein nicht ausreichen.
Pr%fungshandlungen zur Risikobeurteilung (Tz. 13-18)
Der Pr%fer muss folgende Handlungen durchf%hren:
- Befragungen: Management, Interne Revision und andere Mitarbeiter (z. B. Rechtsberater, Marketing, IT).
- Analytische Pr%fungshandlungen: Identifizierung von ungew%hnlichen Trends oder Relationen (z. B. Umsatz zu Verkaufsfl%che).
- Beobachtung und Inaugenscheinnahme: Besichtigung von Anlagen, Durchsicht von Strategiepapieren oder IKS-Handb%chern.
- Diskussion im Pr%fungsteam: Austausch %ber Anf%lligkeit f%r falsche Darstellungen (insb. dolose Handlungen gem. ISA-CH 240).
Identifizierung und Beurteilung der Risiken (Tz. 28-37)
- Inh%rentes Risiko:
- Beurteilung durch Kombination von Eintrittswahrscheinlichkeit und Ausmass der potenziellen falschen Darstellung.
- Einordnung im "Spektrum inh%renter Risiken".
- Kontrollrisiko:
- Falls Funktionspr%fungen geplant sind: Gesonderte Beurteilung.
- Falls keine Funktionspr%fungen geplant sind: Kontrollrisiko m%ndet in die Beurteilung des inh%renten Risikos.
- Anpassung: Die Risikobeurteilung ist ein iterativer Prozess. Neue Informationen w%hrend der Pr%fung k%nnen eine Anpassung der Beurteilung und der weiteren Pr%fungsschritte erfordern.
IT-Spezifika (Anlage 5 & 6)
- IT-Umgebung: Umfasst IT-Anwendungen, IT-Infrastruktur (Netzwerke, Datenbanken, Betriebssysteme), IT-Prozesse und Personal.
- Aus IT-Einsatz resultierende Risiken:
- Unautorisierter Zugriff auf Daten oder Programme.
- Unautorisierte Programmänderungen oder Datenmanipulationen (z. B. direkter Datenbankzugriff).
- Datenverlust.
- Komplexit%tsstufen der IT:
- Nicht-komplex: Gekaufte Standard-Software ohne Quellcode-Zugriff.
- Mittel: Standard-Software mit geringen Anpassungen, kleine Client-Server-L%sungen.
- Komplex: Hochgradig angepasste ERP-Systeme (z. B. SAP), webbasierte Plattformen, Nutzung von neuen Technologien (Blockchain, KI).
- Systemgenerierte Berichte: Falls sich der Pr%fer auf diese Berichte verl%sst, m%ssen die Kontrollen %ber deren Genauigkeit und Vollst%ndigkeit gepr%ft werden (incl. GITCs).
Dokumentationsanforderungen (Tz. 38)
In die Pr%fungsdokumentation gem%ss ISA-CH 230 sind aufzunehmen:
- Die Diskussion im Pr%fungsteam.
- Wesentliche Elemente des Verst%ndnisses der Einheit und ihres IKS.
- Quellen der erlangten Informationen.
- Identifizierung und Beurteilung der Risiken (Abschluss- und Aussageebene).
- Begr%ndung f%r die Feststellung bedeutsamer Risiken.
- Nachweise %ber die Beurteilung der Ausgestaltung und Implementierung identifizierter Kontrollen.
Kategorien von Aussagen (Tz. A190)
- Gesch%ftsvorf%lle (Berichtszeitraum): Eintritt, Vollst%ndigkeit, Genauigkeit, Periodenabgrenzung, Kontenzuordnung, Darstellung.
- Kontensalden (Stichtag): Vorhandensein, Rechte und Verpflichtungen, Vollst%ndigkeit, Genauigkeit/Bewertung/Zuordnung, Ausweis, Darstellung.
Spezialfall: %ffentlicher Sektor
- Zus%tzliche Ziele: Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Einhaltung von Gesetzen (Compliance).
- Zus%tzliche Quellen: Berichte an die Legislative oder Ergebnisse von Wirtschaftlichkeitspr%fungen.
- Zus%tzliche Aussagen: Transaktionen wurden gem%ss beh%rdlichen Vorgaben vollzogen.
Beispiele aus dem Standard
- Gesch%ftsmodell: Vergleich physischer Schuhverkauf vs. Online-Handel (sehr unterschiedliche Risikoprofile bei gleicher Branche).
- Bedeutsames Risiko:
- Bargeld im Supermarkt: Hohe Wahrscheinlichkeit bei Diebstahl, aber oft geringes Ausmass pro Vorfall → meist kein bedeutsames Risiko.
- Unternehmensverkauf/Goodwill-Impairment: Hohe Subjektivit%t und hohes Ausmass → oft ein bedeutsames Risiko.
- Aussagebezogene Pr%fungen allein nicht ausreichend: Bei Telekommunikationsunternehmen (Massendaten, keine Belege in Papierform) sind Funktionspr%fungen der IT-Kontrollen zwingend.