Prüfung 2
Begriff „Recht“ – Abgrenzung zu Sitte und Moral
Recht: Gesamtheit der vom Staat gesetzten oder anerkannten Regeln
Durchsetzbar durch staatliche Organe (Gerichte, Polizei)
Sitte: gesellschaftliche Gepflogenheiten ohne rechtliche Sanktionen
Moral: persönliche oder gesellschaftliche Wertvorstellungen (Gewissen)
2. Funktionen des Rechts
Ordnungsfunktion: schafft klare Regeln für das Zusammenleben
Konfliktlösungsfunktion: regelt Streitigkeiten verbindlich
Herrschaftslegitimation: rechtfertigt staatliche Macht
Schutz der Freiheit: schützt Individuen vor Willkür
3. Rechtsstaat – Bedeutung
Staatliches Handeln ist an Recht und Gesetz gebunden
Schutz der Bürger vor Machtmissbrauch
Garantiert Grund- und Menschenrechte
4. Elemente des Rechtsstaates
Legalitätsprinzip: staatliches Handeln braucht gesetzliche Grundlage
Gewaltentrennung: Legislative, Exekutive, Judikative
Menschenrechte: Schutz der individuellen Freiheit
Politische Rechte / Demokratie: Mitwirkung des Volkes
5. Gewaltenteilung & Föderalismus Schweiz
Voraussetzungen:
Trennung der Staatsgewalten
Gegenseitige Kontrolle
Föderalistischer Aufbau:
Bund: nationale Aufgaben
Kantone: eigene Verfassungen und Gesetze
Gemeinden: lokale Angelegenheiten
6. Schweizer Gesetzgebung
Bundesverfassung (BV): höchste Rechtsquelle
Bundesgesetze: vom Parlament beschlossen
Verordnungen: Detailregelungen durch Exekutive
Referendum möglich bei Gesetzen
7. Zentrale Grundrechte der BV
Menschenwürde
Rechtsgleichheit
Persönliche Freiheit
Meinungs- und Informationsfreiheit
Eigentumsgarantie
Glaubens- und Gewissensfreiheit
8. Grundrechtseinschränkung nach Art. 36 BV
Eine Einschränkung ist zulässig, wenn:
Gesetzliche Grundlage vorhanden
Öffentliches Interesse oder Schutz von Grundrechten Dritter
Verhältnismässigkeit (geeignet, erforderlich, zumutbar)
Kerngehalt des Grundrechts bleibt unantastbar
9. Normenhierarchie
Verfassung (oberste Norm)
Gesetz
Verordnung
→ Untergeordnete Normen dürfen höherrangigen nicht widersprechen
10. Rechtsquellen
Geschriebenes Recht: Verfassung, Gesetze, Verordnungen
Gewohnheitsrecht: langjährige, anerkannte Praxis
Richterrecht: Rechtsprechung, v. a. bei Gesetzeslücken
11. Öffentliches Recht vs. Privatrecht
Öffentliches Recht:
Staat handelt hoheitlich
z. B. Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht
Privatrecht:
Gleichordnung der Parteien
z. B. ZGB, OR
12. Allgemeine Rechtsgrundsätze (ZGB)
Treu und Glauben (Art. 2 ZGB)
Verbot des Rechtsmissbrauchs
Richter entscheidet nach Gesetz, Gewohnheitsrecht oder Regel, die er als Gesetzgeber aufstellen würde (Art. 1 ZGB)
13. Rechtssubjekte und Rechtsobjekte
Rechtssubjekte: Träger von Rechten und Pflichten
Natürliche Personen
Juristische Personen
Rechtsobjekte: Sachen oder Rechte
beweglich / unbeweglich
14. Handlungs- und Deliktfähigkeit
Keine Handlungsfähigkeit: unmündige oder urteilsunfähige Personen
Volle Handlungsfähigkeit: mündig (18) und urteilsfähig
Beschränkte Handlungsfähigkeit: mündig, aber eingeschränkt
Beschränkte Handlungsunfähigkeit: urteilsfähig, aber unmündig
15. Vier Schritte der Rechtsanwendung
Sachverhalt klären (Was ist passiert?)
Rechtsfrage formulieren
Rechtsnorm finden und auslegen (Gesetzesartikel korrekt zitieren)
Subsumtion & Ergebnis (Anwendung auf den Fall)