Grundlagen Politische Bildung - Gymnasium

Grundlagen Politische Bildung

Demokratie

  • Transparenz

  • Gleichheit

  • Mitbestimmung

  • Parlament

  • Meinung

  • Bürger

  • Mandat

  • Partei

  • Wahlen

  • Politik

  • Kandidaten

  • Stimme

Inhalt und Lernziele

  • Lernziele

    • W: Wissensziel (Wissen)

    • VK: Verständnisziel (Können/Anwenden)

    • VB: Verständnisziel (Beurteilen)

  • Kapitel / Themen

    • Medien, Parteien und Verbände

      • VB: Massenmedien; Bedeutung für politische Vorgänge in der Schweiz

      • W: Parteien/Verbände: Schwerpunkte kennen (inkl. Links-Rechts Schema und Smartspider; vollständige Namen der Bundesratsparteien)

      • VB: Aufgaben und Bedeutung der Parteien

      • VK: Smartspider lesen/interpretieren resp. den Parteien zuordnen können

    • Stimmen und Wählen

      • VB: Methodik des Stimm- und Wahlrechts: Majorz- und Proporzwahl inkl. Unterbegriffe kennen

      • VK: Stimm- und Wahlzettel ausfüllen inkl. Unterbegriffe (kumulieren etc.) kennen

      • VB: Je drei Vorteile/Nachteile der beiden Wahlsysteme Majorz/Proporz

    • Staats- und Regierungsformen

      • W: Begriffe: Einheitsstaat, Bundesstaat, Staatenbund; Konkordanzdemokratie, Konkurrenzdemokratie; präsidiale Demokratie, parlamentarische Demokratie, direkte / halbdi-rekte / indirekte Demokratie; Republik, Autokratie, Monarchie, Diktatur, inkl. Beispiele

      • VB: Vergleich: Einheitsstaat – Bundestaat – Staatenbund

      • VB: Je drei Vorteile/Nachteile der Konkordanzdemokratie und Konkurrenzdemokratie

      • VB: Stärken/Schwächen der verschiedenen Staats- und Regierungsformen

    • Institutionen

      • W: Gewaltentrennung / Gewaltenteilung (horizontale und vertikale) kennen

      • VB: Gründe und Umsetzung der Gewaltentrennung / Gewaltenteilung

      • VK: Bund/Kantone: 10 Aufgabenbereiche zuweisen

      • VK: Aufgaben/Rechte/Pflichten des Parlaments (Motion etc.)

      • W: Begriffe: Zweikammersystem, Fraktionen (Namen/Grössenordnung), Kommissionen

      • VB: je drei Vorteile/Nachteile von Milizsystem / Halbamtsparlament versus Berufsparlament

      • VK: Aufgaben/Rechte/Pflichten des Bundesrats

      • W: Die jetzigen sieben Bundesräte inkl. Partei und Departement kennen

      • VB: je drei Vorteile/Nachteile von Kollegialitätsprinzip und Zauberformel

      • VB: je drei Vorteile/Nachteile der Volkswahl des Bundesrates

      • W: Aufgaben der Bundeskanzlei kennen

    • Rechte und Pflichten, Rechtssetzung

      • W: Begriffe: Grund-/Menschenrechte, politische Rechte, staatsbürgerliche Rechte; Sozialziel

      • W: Pflichten kennen

      • W: zehn Grundrechte kennen

      • VK: Typ des Rechtes evaluieren können

      • VK: Gründe und Beispiele für die Einschränkung der Grundrechte (Schweiz und international)

      • VK: Ausbau der Grundrechte Europäische Menschenrechtserklärung (EMRK), Kinderrechtskonvention (KRK) (je drei Artikel kennen)

      • W: Begriffe: Verfassung, Gesetz, Verordnung, Völkerrecht

      • W: Rangordnung der Rechtserlasse (Normenhierarchie)

      • W: Stationen der Entstehung eines Gesetzes kennen

      • VK: Verschiedene Vorstösse: Parlament, Kanton, Volk

      • VK: Initiative/Referendum: Bedingungen/Entstehung/Ablauf kennen

    • Schweiz und internationale Vernetzung

      • W: EU: Ziele, Beziehung zur CH

      • W: UNO: Ziele, wichtigste Organe und Funktion kennen, Mittel (Sanktion, Resolution), drei Nebenorgane und Sonderorganisationen kennen, Beziehung zur CH

      • W: NATO: Ziele, Mittel und Beziehung zur CH

      • W: Begriffe: Neutralität, Neutralitätspolitik

Politik und politische Partizipation

Medien, Parteien und Verbände
  • Meinungsbildung in einer Demokratie

    • Die Schweiz ist eine Demokratie, in der Bürger aktiv am politischen Geschehen mitwirken dürfen.

    • Demokratie erfordert staatspolitische Reife und Einsicht von allen Beteiligten.

    • Dies setzt voraus, dass man sich über das politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Geschehen auf dem Laufenden hält.

    • Um sich eine eigene Meinung bilden zu können, benötigt man Informationen, z.B. durch:

      • Gespräche

      • Parteien

      • Verbände

      • Presse

      • Massenmedien (Radio, Fernsehen)

      • Social Media

    • Massenmedien und Social Media haben einen großen Einfluss auf die öffentliche Meinung.

    • Medien werden oft als vierte Gewalt im Staat bezeichnet (neben Legislative, Exekutive und Judikative).

    • Die Meinungsbeeinflussung durch Medien kann sehr prägend sein, da der Informationsfluss einseitig verläuft.

    • Die Auswahl, Bearbeitung und Darstellung von Informationen kann nach dem Willen der Journalisten erfolgen, wodurch die Gefahr der Manipulation besteht.

    • Zum Wesen einer Demokratie gehört es, dass es unterschiedliche Auffassungen und Interessen gibt.

    • Eine vielfältige Gesellschaft mit unterschiedlichen Zielen und Interessen wird als pluralistische Gesellschaft bezeichnet.

    • Es bilden sich verschiedene Interessensgruppen, wie z.B. Parteien, Verbände und Vereine.

Die politischen Parteien der Schweiz
  • Die Willensbildung erfolgt zum großen Teil durch und über Parteien, Verbände und Medien.

  • Die Schweiz hat ein Mehrparteien-System.

  • Aufgaben der Parteien:

    • Rekrutierung von Kandidaten für öffentliche Ämter und Vorbereitung von Wahlen

    • Leistung wichtiger Beiträge zur Meinungsbildung in politischen Sachfragen

    • Bündelung von Einzelinteressen als ordnende Instanz

    • Einbringen von aktuellen Vorschlägen (Initiativen, Referenden) und Stellungnahme beim Vernehmlassungsverfahren

  • Politische Parteien entstanden im 19. Jahrhundert aus den Ideologien des Liberalismus, Konservativismus und Sozialismus.

  • Die Schweizer Parteienlandschaft wird von sechs Parteien dominiert:

    • GPS

    • SPS

    • glp

    • Die Mitte

    • FDP

    • SVP

  • Es gibt auch kleinere, regional verankerte Parteien.

  • Die Kurzportraits der Parteien sind als allgemeine Umschreibung zu verstehen.

  • Die Grenzen sind oft fließend, und innerhalb einer Partei gibt es manchmal sehr große Unterschiede.

  • Auch können sich bei den Schwerpunkten der Parteiarbeit Verschiebungen ergeben.

GPS - Grüne Partei der Schweiz
  • Gegründet: 1983

  • Politische Schwerpunkte:

    • ökologische, soziale und weltoffene Schweiz

    • konsequenter Natur- und Umweltschutz

    • internationale Stärkung des Rechts, der Menschenrechte und der gewaltfreien Konfliktbearbeitung

    • tendenziell für eine Öffnung gegenüber Europa

SPS - Sozialdemokratische Partei der Schweiz
  • Gegründet: 1888

  • Entstand aus der Arbeiterbewegung.

  • Politische Schwerpunkte:

    • soziale Schweiz (faire Löhne, gerechte Familienpolitik, Chancengleichheit)

    • Ausbau des Sozialstaates

    • verstärkter Umweltschutz

    • Öffnung gegenüber Europa

    • kritisch gegenüber der Armee

  • Politische Partei: Verein, in dem sich gleichgesinnte Menschen zusammenschließen, um an der Meinungs- und Willensbildung des Volkes mitzuwirken.

glp - Grünliberale Partei Schweiz
  • Gegründet: 2004, aus der GPS abgespalten

  • Politische Schwerpunkte:

    • nachhaltiges Gleichgewicht zwischen Umwelt, Sozialem und Wirtschaft

    • sieht sich selbst nicht als linke, sondern als bürgerliche Partei

Die Mitte
  • Gegründet: 1912 als «Katholisch Konservative» (KK), 1970 in Christlich-demokratische Volkspartei (CVP) und seit 2021 nach dem Zusammenschluss mit der BDP in «Die Mitte» umbenannt.

  • Politische Schwerpunkte:

    • bürgerliche Partei mit christlichen Werten

    • Ausgleich zwischen Links und Rechts, Brückenpartei

    • Ausgleich zwischen Mensch und Gemeinschaft, Eigenverantwortung und Solidarität

    • starke und gesunde Familie

FDP - Freisinnig-Demokratische Partei. Die Liberalen
  • Gegründet: 1894

  • Stellte in den ersten 50 Jahren des Schweizer Bundesstaates alle sieben Bundesräte.

  • Politische Schwerpunkte:

    • liberale Grundwerte der Freiheit, Selbstverantwortung und Gerechtigkeit

    • funktionierende Wirtschaft, bei welcher der Staat so wenig wie möglich in den freien Markt eingreifen muss

    • vertritt v.a. Arbeitsgebende, Gewerbetreibende und Kaderleute

SVP - Schweizerische Volkspartei
  • Gegründet: 1937 als «Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei Schweiz» (BGB), 1971 in SVP umbenannt und als rechtspopulistische Partei erfolgreich umpositioniert.

  • Politische Schwerpunkte:

    • Bewahrung der Werte der Schweiz (konservativ)

    • sieht sich als rechtsbürgerliche Partei

    • gegen einen Ausbau des Sozialstaates und gegen starke Lenkung der Wirtschaft durch den Staat

    • verschärfte Asyl- und Ausländerpolitik

    • politischer Alleingang der Schweiz, gegen eine aussenpolitische Öffnung

    • vertritt v.a. Gewerbetreibende und Bauern, einfache Angestellte und Unternehmer

Einteilungsschemata: Links-Rechts-Schema und Smartspider
  • Zwei Schemata zur Darstellung der Parteien bzw. der Meinungen der Mitglieder innerhalb einer Partei:

    • das Links-Rechts-Schema

    • der «Smartspider»

Links-Rechts-Schema
  • Die Unterscheidung „links“ - „rechts“ geht auf die französische Nationalversammlung in der Konstituante von 1789 zurück.

  • Parteien und Flügel werden unterteilt in «links» (auch «sozial» / «nicht-bürgerlich») und «rechts» (auch «bürgerlich»).

  • Links:

    • sozial

    • progressiv

    • mehr staatliche Eingriffe und Hilfen

    • Zentralismus

    • steht auf der Seite der Arbeitnehmer*innen

    • starke Kürzung von militärischen Ausgaben, mehr Friedenspolitik

    • weitgehende staatliche Vorschriften beim Umweltschutz

    • befürworten eher einen EU-Beitritt

  • Rechts:

    • liberal

    • konservativ

    • staatliche Eingriffe auf das Notwendigste beschränken

    • Föderalismus

    • steht auf der Seite der Arbeitgeber*innen

    • glaubwürdige Landesverteidigung, daher gut gerüstete Armee

    • Verantwortung des Einzelnen im Umweltschutz, möglichst wenig staatliche Eingriffe

    • lehnt einen EU-Beitritt eher ab

  • Die Abgrenzung zwischen links und rechts ist oft nicht eindeutig möglich, denn die Grenze zwischen diesen beiden Anschauungen ist fließend.

  • Zudem gibt es innerhalb jeder Partei verschiedene Strömungen.

  • Trotz dieser unterschiedlichen Meinungen besitzt jede Partei ein Hauptprofil.

Smartspider
  • Die Meinungen von Parteien bzw. einzelnen Politiker*innen lassen sich auch mit einem «Smartspider» verorten.

  • Anstelle einer Achse spannt sich ein Netz über eine Art Zielscheibe.

  • Die Achsen, welche die Scheibe durchschneiden, definieren je gegensätzliche politische Haltungen.

  • Um die politische Meinung einer Person mit einem Smartspider abbilden zu können, muss diese Person Fragen beantworten.

  • Aufgrund der Antworten setzt das Programm Punkte in die Zielscheibe und verbindet diese.

  • Auch Wählerinnen können mit Hilfe des Programms herausfinden, welche Partei und/oder Politikerinnen ihnen politisch nahestehen.

Verbände
  • Neben Parteien leisten Verbände in der Schweiz einen wichtigen Beitrag zur Willensbildung.

  • Verbände haben folgende Aufgaben:

    • gegenseitige Information der Mitglieder

    • gemeinsame Interessenswahrung gegen aussen

    • Einflussnahme (Lobbying) und Mitarbeit bei der Gesetzgebung im Vernehmlassungsverfahren

  • Im Gegensatz zu Parteien wirken Verbände als «pressure groups» außerhalb des Parlaments.

  • Der Begriff «Lobbying» kommt aus den USA.

  • Politik und Wirtschaft sind eng miteinander verflochten und beeinflussen einander.

  • Heute haben alle Berufsgruppen und Wirtschaftsinteressen ihren Verband.

  • Beispiele für Schweizer Interessensverbände:

    • Economiesuisse

    • kf

    • MV

    • SBV

    • SGB

    • VCS

    • WWF

  • Verband: Zusammenschluss von Menschen, die in einem begrenzten Interessengebiet ihre Vorstellungen durchzusetzen versuchen.

Stimmen und Wählen

Das Stimm- und Wahlrecht
  • Wer über das Schweizer Bürgerrecht verfügt, hat das Stimm- und Wahlrecht.

  • Das Stimm- und Wahlrecht ist ein politisches Recht.

  • Von diesem Recht kann in der Schweiz auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene Gebrauch machen, wer:

    • das Schweizer Bürgerrecht hat

    • volljährig (mind. 18 Jahre alt) ist

    • nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt ist.

  • In keinem anderen Land haben die Stimmberechtigten so viele Möglichkeiten, sich an der Politik zu beteiligen, wie in der Schweiz.

  • Schweizer*innen haben viele Partizipationsmöglichkeiten. Man unterscheidet dabei zwischen:

    • Stimmrecht: zu Sachvorlagen Stellung nehmen.

    • Aktives Wahlrecht («wählen»): Personen wählen, die künftig ein bestimmtes politisches Amt besetzen sollen.

    • Passives Wahlrecht («gewählt werden»): selbst für ein politisches Amt kandidieren.

    • Volksrecht («eine Initiative oder ein Referendum lancieren»): Die Möglichkeit, mittels Unterschriftensammlung eine Abstimmung herbeizuführen.

    • Unterschrift: Unterschreiben von Initiativen, Referenden oder Petitionen.

  • Die politischen Rechte der Schweizer Bevölkerung gehen also viel weiter als in anderen Demokratien.

  • Die halbdirekte Demokratie der Schweiz funktioniert aber nur, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel auch genutzt werden.

  • Es handelt sich hier also um eine Positivschleife.

  • Kurz vor den Abstimmungen oder den Wahlen erhalten Stimmberechtigte zudem die Abstimmungs- oder Wahlunterlagen.

  • Stimmen: Zu einer Sachvorlage als Ganzes Ja oder Nein sagen.

  • Wählen: Personen in ein Amt einsetzen.

  • Das föderalistische System der Schweiz ist für sein Funktionieren darauf angewiesen, dass sich Personen nicht nur informieren, stimmen und wählen, sondern dass sich Personen auf kommunaler, kantonaler und eidgenössischer Ebene in die politischen Ämter wählen lassen, also ihr passives Wahlrecht nutzen.

  • Demokratie entsteht nicht von selbst, sondern muss aktiv gelebt werden.

Mehrheitsfindung
  • Für die Annahme einer Volksinitiative braucht es das doppelte Mehr, eine Ständerätin benötigt für ihre Wahl im Majorzsystem das absolute Mehr und bei der Abstimmung in einem Verein zu neuen Statuten kommt das qualifizierte Mehr zum Tragen.

Das Majorz- und das Proporzwahlverfahren
  • Das wichtigste politische Recht ist das Stimm- und Wahlrecht.

  • Freie Wahlen sind das Symbol einer funktionierenden Demokratie.

  • Man unterscheidet dabei zwischen Majorz- und Proporzwahlen.

Majorzverfahren
  • Definition:

    • = Mehrheitswahl

    • Das Majorzsystem ist ein Wahlverfahren, bei dem die Mehrheit entscheidet, wer gewählt ist.

    • Das Majorzsystem ist ein Wahlverfahren, in dem die Minderheit nicht berücksichtigt wird.

  • Anwendung und Beispiele:

    • Das Majorzsystem wird angewendet, wenn nur ein einziger Sitz zu vergeben ist.

    • Beispiele:

      • Bundespräsident*in

      • Bundeskanzler*in

      • Nationalrat in Kantonen mit nur einem NR (UR, OW, GL etc.)

    • Das Majorzsystem kommt auch zur Anwendung, wenn eine Behörde aus mehreren Mitgliedern besteht.

    • Jedes Mitglied wird aber einzeln gewählt.

    • Beispiele:

      • Mitglieder des Bundesrates

      • Mitglieder einer kantonalen Regierung

      • Mitglieder einer Regierung auf Ebene Gemeinde

      • Mitglieder des Ständerates (mit Ausnahme JU, NE)

  • Wer ist gewählt?

    • Wer im ersten Wahlgang das absolute Mehr erreicht, ist gewählt.

    • Erreicht niemand das absolute Mehr, findet ein zweiter Wahlgang statt, bei dem meistens das relative Mehr gilt.

    • Ausnahmen:

      • Bei der Wahl des Bundesrats wählt die Vereinigte Bundesversammlung so oft, bis jemand das absolute Mehr erreicht hat.

      • Bei Nationalratswahlen in kleinen Kantonen mit nur einem Sitz gilt bereits im ersten Wahlgang das relative Mehr und es gibt keinen zweiten Wahlgang.

  • Vorteile:

    • Es ist ein sehr einfaches Wahlverfahren.

    • Da es sich um Persönlichkeitswahlen handelt, haben auch Personen eine Chance, die keiner oder einer sehr kleinen Partei angehören.

    • Majorzwahlen führen zu klaren Mehrheiten.

    • Dadurch können nach dem Majorzverfahren gewählte Regierungen effizient regieren.

  • Nachteile:

    • Starke Parteien werden bevorzugt.

    • Minderheiten sind nicht angemessen vertreten oder gehen leer aus.

    • Wenig bekannte Personen haben praktisch keine Aussicht gewählt zu werden.

  • Besonderheiten und wichtige Begriffe:

    • Eine stille Wahl kann es geben, wenn für eine Wahl nur so viele Personen vorgeschlagen werden, wie Sitze zu verteilen sind, d.h. es muss nicht gewählt werden.

Proporzverfahren
  • Definition:

    • = Verhältniswahl

    • Das Proporzsystem ist ein Wahlverfahren, bei dem die Sitze annähernd im Verhältnis zu den erzielten Parteistimmen auf die Parteien verteilt werden.

  • Anwendung und Beispiele:

    • Das Proporzsystem kommt mit wenigen Ausnahmen dann zur Anwendung, wenn das Volk seine Vertreter*innen ins Parlament wählt.

    • Beispiele:

      • Nationalrat: Volksvertretung auf Bundesebene

      • Grosser Rat / Kantonsrat / Landrat: Volksvertretung auf Kantonsebene

      • Einwohnerrat / Grosser Gemeinderat / Grosser Stadtrat: Volksvertretung auf Gemeindeebene

  • Wer ist gewählt?

    • Zwei Voraussetzungen sind notwendig:

      • Die Partei muss prozentual genügend Parteistimmen erhalten, um einen oder mehrere Sitze zu erobern.

      • Innerhalb der Partei erhalten jene Kandidat*innen die Sitze, die am meisten Kandidatenstimmen erzielt haben.

  • Vorteile:

    • Das Abbild des Stimmvolkes im Parlament ist bei Proporzwahlverfahren genauer.

    • Auch kleine Parteien haben eine Chance, Sitze zu gewinnen.

    • Es ist nur ein Wahlgang nötig

  • Nachteile:

    • Es ist ein kompliziertes Wahlverfahren.

    • Für die Wählenden ist es meistens unmöglich, alle vorgeschlagenen Kandidat*innen persönlich zu kennen.

    • Aus Proporzwahlen können stark zersplitterte Parlamente hervorgehen, was die Entscheidungsfindung unter Umständen erschwert.

  • Besonderheiten und wichtige Begriffe:

    • Parteistimmen: Stimmen, die alle Kandidat*innen einer Partei zusammen erhalten, plus Zusatzstimmen.

    • Kandidatenstimmen: Stimmen, die für Kandidierende abgegeben werden. Jede kandidierende Person ist auch Träger*in einer Stimme für ihre Partei.

    • Zusatzstimmen: Stimmen, die auf keine kandidierende Person lauten, aber der Partei gegeben werden. Leere oder durchgestrichene Zeilen gelten für die Partei als Zusatzstimmen, sofern der Wahlzettel den Namen der Partei trägt.

Möglichkeiten beim Ausfüllen eines Wahlzettels
  • Keine Veränderung

    • Man legt einen vorgedruckten Wahlzettel (Parteiliste) unverändert in die Wahlurne ein.

    • Stimmen erhalten:

      • Partei A: 4 Parteistimmen

      • Jeder Kandidat: 1 Kandidatenstimme

  • Streichen

    • Man darf auf dem vorgedruckten Wahlzettel einen Namen streichen.

    • Der Wahlzettel muss aber mindestens den Namen einer wählbaren Person enthalten.

    • Stimmen erhalten:

      • Partei B: 4 Parteistimmen

      • Jeder Kandidat: 1 Kandidatenstimme

  • Kumulieren:

    • Man darf auf dem vorgedruckten Wahlzettel handschriftlich einen Namen ein zweites Mal aufführen oder den Namen beim Panaschieren zweimal hinschreiben.

    • Sofern keine leeren Zeilen vorhanden sind, muss zuvor aber noch ein Name gestrichen werden.

    • Stimmen erhalten:

      • Partei C: 4 Parteistimmen

      • Novalee K. und Sandro W. je 2 Kandidatenstimmen

      • Alessia erhält keine Stimme mehr.

  • Panaschieren:

    • Man schreibt einen Namen, der auf einer anderen Liste steht, auf die ausgewählte vorgedruckte Liste.

    • Stimmen erhalten:

      • Partei A: 1 Parteistimme

      • Partei D: 3 Parteistimmen

      • Jeder Kandidat: 1 Kandidatenstimme

  • Liste ohne Parteibezeichnung:

    • Stimmen erhalten:

      • Partei B: 1 Parteistimmen

      • Luca G.: 1 Kandidatenstimme

      • Die 3 leeren Zeilen gelten als verloren, da die Liste keine Parteibezeichnung trägt.

  • Leere Liste mit Parteibezeichnung:

    • Stimmen erhalten:

      • Partei B: 1 Parteistimme

      • Partei C: 3 Parteistimmen

      • Tim D.: 1 Kandidatenstimme

      • Alle leeren Zeilen gehen an die Partei, da die Liste eine Parteibezeichnung trägt.

  • Achtung, Wahlzettel sind nur gültig, wenn:

    • man einen amtlich gedruckten Wahlzettel verwendet.

    • man den Wahlzettel handschriftlich ausfüllt oder verändert.

    • auf jeder Liste mindestens ein gültiger Kandidaten- und Kandidatinnennamen steht.

    • nicht mehr Kandidaten- und Kandidatinnennamen aufgeführt sind, als Mitglieder zu wählen sind.

    • bei allen Kandidatinnen und Kandidaten, die von Hand eingesetzt werden, klar angegeben ist, wen man meint (Name/Vorname), um Verwechslungen auszuschliessen.

    • beim Kumulieren keine Gänsefüsschen («…»), «dito» und dergleichen verwenden werden.

    • kein Kandidaten- und Kandidatinnennamen mehr als zweimal aufgeführt wird.

    • der Wahlzettel keine ehrverletzenden Äusserungen, keine offensichtlichen Versuche einer Verletzung des Stimmgeheimnisses und keine eigenen Unterschriften enthält.

    • die offiziell gedruckten Wahlzettel verwendet werden und nur ein Wahlzettel pro Wahlcouvert eingereicht wird.

Staats- und Regierungsformen

Der Staat
  • Drei Elemente kennzeichnen einen Staat: Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt.

  • Die Staatsgewalt ist das wichtigste der drei Elemente.

  • Beispiele:

    • Palästina fehlt z.B. ein von der Weltgemeinschaft anerkanntes Staatsgebiet. Daher gilt Palästina völkerrechtlich nicht als Staat.

    • Der Kosovo verfügt zwar über alle drei Elemente. Er wird aber von einigen Staaten der Weltgemeinschaft noch nicht anerkannt.

Souveränität
  • Aussenpolitisch: Der Staat bleibt in seinen Entscheidungen souverän.

  • Innenpolitisch: Die Souveränität ist die höchste Staatsgewalt für einen bestimmten Bereich.

  • In einer Demokratie hat das Volk die höchste Staatsgewalt inne.

  • Staat: Ein Volk schließt sich innerhalb eines bestimmten Gebietes (Land, Territorium) zusammen, stellt Regeln für das Zusammenleben auf (Gesetzgebung), vollstreckt diese (Ausführung) und ahndet Zuwiderhandlungen (Rechtsprechung).

  • Souveränität: Verfügungsgewalt eines Staates über sein Hoheitsgebiet, Rechtsgleichheit mit anderen Staaten und Unabhängigkeit von anderen Staaten.

Organisationsprinzipien von Staaten
Einheitsstaat
  • Die staatliche Organisation beruht auf dem Zentralismus.

  • Vorteile:

    • leicht zu regieren

    • Alle Aufgaben werden einheitlich gelöst (Klarheit).

    • Entscheide können schneller gefällt und ausgeführt werden.

  • Nachteile:

    • Die Regierung vernachlässigt oft Minderheiten im Staat (Sprache, Religion, wirtschaftliche Randgebiete).

    • großer, wenig übersichtlicher Verwaltungsapparat

  • Beispiele: Frankreich, Italien, Norwegen, Schweden, Portugal, Griechenland, Japan, Volksrepublik China

  • Einheitsstaat: Staat, der von einem Zentrum aus einheitlich regiert wird, daher auch «Zentralstaat» genannt. Im ganzen Land gibt es nur eine einzige Regierung. Überall gelten die gleichen Gesetze.

  • Zentralismus: Der Staat ist bestrebt, von seinem politischen Zentrum aus möglichst alle bedeutenden Aufgaben in eigener Kompetenz zu lösen. Er wird einheitlich gelenkt und verwaltet. Es existiert eine einheitliche Gesetzgebung.

Bundesstaat
  • Die einzelnen Teilstaaten können nicht mehr aus dem Gesamtstaat austreten.

  • Aufgrund eines Vertrages werden die Aufgabenbereiche zwischen dem Gesamtstaat und den Teilstaaten aufgeteilt.

  • Der Gesamtstaat löst Aufgaben, die im Interesse aller Teilstaaten liegen.

  • Die Teilstaaten haben sich aber Aufgabenbereiche vorbehalten, die sie in eigener Kompetenz lösen wollen.

  • Neben der Regierung des Gesamtstaates besteht in jedem Teilstaat eine eigene Regierung und eine eigene Verfassung.

  • Grundsätzlich geht das Recht des Gesamtstaates dem Recht der Teilstaaten vor.

  • Diese staatliche Organisation beruht auf dem Föderalismus.

  • Vorteile:

    • Jeder Teilstaat kann seine Interessen besonders zur Geltung bringen.

    • Ein föderalistisch regierter Staat kann Rücksicht auf Minderheiten nehmen.

    • Die Verwaltung ist persönlicher, übersichtlicher, volksnaher.

  • Nachteile:

    • Die Vielfalt in den Teilstaaten kompliziert das Zusammenleben und wird bis zu einem gewissen Grad auch als ungerecht empfunden.

    • Ein föderalistisch organisierter Staat arbeitet langsamer, schwerfälliger. Entscheide müssen erst durchdiskutiert und mit Kompromissen errungen werden.

  • Beispiele: Schweiz (26 Kantone), Deutschland (16 Bundesländer), Österreich (9 Bundesländer), USA (50 Bundesstaaten)

  • Bundesstaat: Zusammenschluss von Teilstaaten, die nach aussen einen Gesamtstaat bilden.

  • Föderalismus: Die Teilstaaten innerhalb eines Gesamtstaates sind bestrebt, möglichst selbstständig zu bleiben und ihre Eigenart zu bewahren.

Staatenbund
  • Der Staatenbund besteht nicht aus einem einzigen, in sich abgeschlossenen Staatsgebiet und ist daher auch kein eigentlicher Staat.

  • Die einzelnen Staaten können wieder aus dem Staatenbund austreten, indem sie den Vertrag kündigen.

  • Jeder Staat entscheidet auch allein darüber, welche Befugnisse er an den Staatenbund abtreten will.

  • Die Beschlüsse des Staatenbundes sind für die einzelnen Mitgliedsstaaten nicht verbindlich.

  • Die nationalen Parlamente müssen Beschlüsse im Nachhinein genehmigen, damit diese rechtskräftig werden.

  • Vorteile:

    • Aufgaben können effizienter gelöst werden.

    • Gegenüber den am Bund nicht beteiligten Staaten kann stärker aufgetreten werden.

  • Nachteile:

    • Entscheidungen sind für die einzelnen Staaten nicht bindend. Es können daher trotz Bündnis uneinheitliche Lösungen bestehen bleiben.

    • Um tragfähige Lösungen zu finden, einigt man sich oftmals auf den kleinsten gemeinsamen Nenner. Somit werden Probleme nur langsam gelöst.

  • Beispiele: UNO (Vereinte Nationen), Europarat (Europäischer Staatenbund), NATO (Nordatlantikpakt; westliches Militärbündnis), OPEC (Organisation Erdöl exportierender Länder), AU (Afrikanische Union)

  • Staatenbund: Zusammenschluss von selbstständigen Staaten, die eine oder mehrere Aufgaben gemeinsam lösen wollen. Die miteinander verbündeten Staaten bleiben grundsätzlich souverän.

Innere Machtverteilung
  • Die Staatsgewalt ist das wichtigste der drei Elemente eines Staates.

  • Von wem die Staatsgewalt ausgeübt wird und wie die staatliche Ordnung aufgebaut ist, findet Eingang in der Differenzierung in Staatsformen.

  • Es wird zwischen den Staatsformen der Monarchie und jener der Republik unterschieden.

  • Mit dem Begriff Republik bezeichnet man heute all jene Staaten, die kein monarchistisches Staatsoberhaupt haben. Republiken können Demokratien und Nichtdemokratien sein.

  • Die Regierungsform sagt etwas darüber aus, wie die Staatsgewalt ausgeübt wird. Bei Regierungsformen kann man grob zwischen Diktatur (Autokratie) und Demokratie unterscheiden.

Demokratie
  • Die Staatsgewalt ist aufgeteilt in Parlament, Regierung und Gerichte (Gewaltenteilung).

  • Die Macht im Staat geht von der Gesamtheit der Staatsbürger*innen aus (Wahlen, Abstimmungen).

  • Es gilt das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit.

  • Die Freiheiten und Rechte (Grundrechte) sind durch eine klare Rechtsordnung garantiert.

  • Eine Vielzahl von Parteien politisieren demokratisch (Parteienpluralismus).

  • Demokratie: Demokratie (von griech. „Volksherrschaft“). Der Begriff bezeichnet eine Regierungsform, die auf der Grundlage der Partizipation am politischen Prozess beruht. Es gibt verschiedene Formen der Demokratie.

Idealformen der Demokratie

Direkte Demokratie

  • Das Volk trifft sich zur Volksversammlung.

  • Diese arbeitet Gesetze und Verfassungsänderungen aus.

  • Das Volk beschließt über Gesetze und Verfassungsänderungen endgültig.

  • Beispiele: In dieser Form existiert die direkte Demokratie nirgends.

    • Ihr am nächsten kommen die zwei Landsgemeindekantone Appenzell Innerrhoden und Glarus und alle Gemeindeversammlungen.

Indirekte (repräsentative) Demokratie

  • Das Volk wählt seine Abgeordneten ins Parlament.

  • Das Parlament arbeitet Gesetze und Verfassungsänderungen aus und beschließt darüber endgültig.

  • Das Volk hat dazu nichts mehr zu sagen.

  • Beispiele: Deutschland, Niederlande, Portugal, Frankreich

Halbdirekte Demokratie

  • Das Volk wählt seine Abgeordneten ins Parlament.

  • Das Parlament arbeitet Gesetze aus und beschließt darüber.

  • Innerhalb von 100 Tagen kann das Volk das fakultative Gesetzesreferendum ergreifen.

  • Das Parlament kann eine Verfassungsänderung beschließen. Volk und Stände entscheiden darüber endgültig.

  • Aus dem Volk kann eine Initiative eingereicht werden. Volk und Stände entscheiden darüber endgültig.

  • Beispiel: Schweizerische Eidgenossenschaft

Konkordanzdemokratie
  • Die in der Regierung vertretenen politischen Kräfte müssen eine große Kompromissbereitschaft zeigen.

  • Eine Regierungschefin oder ein Regierungschef fehlt.

  • Die Opposition wird eigentlich durch das Volk wahrgenommen, indem es mit dem Referendum korrigierend eingreifen kann.

  • Daher spricht man auch von einer «Referendumsdemokratie».

  • Konkordanzdemokratie: Alle maßgeblichen Parteien sind in der Regierung vertreten, was hohe politische Stabilität bringt.

  • Die Schweizer Konkordanzdemokratie:

    • Sowohl auf Bundesebene, wo die Regierung vom Parlament gewählt wird, als auch in den Kantonen und in den Gemeinden, in denen das Volk die Regierung wählt, setzt sich diese in der Regel aus Mitgliedern verschiedener Parteien zusammen.

    • Die Problemlösung erfolgt in einem eher langwierigen Prozess des Dialogs, des Verhandelns und des Taktierens.

    • Es werden laufend Kompromisse geschlossen. Abstimmungsreife Beschlüsse sollen so möglichst vom Volk akzeptiert werden.

    • In der Schweiz kann die Regierung