Absolutismus: Zusammenfassung
Der Absolutismus: Herrschaft, Gesellschaft und Wirtschaft im frühmodernen Staat
Definition und Abgrenzung des Absolutismus
Der Begriff "Absolutismus" wird in zweierlei Hinsicht verwendet: Einerseits bezeichnet er eine bestimmte politische Herrschaftsform, andererseits charakterisiert er die Epoche zwischen dem Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) und dem Beginn der Französischen Revolution (1789).
Im Selbstverständnis einer absolutistischen Herrschaft verfügt ein Monarch oder Fürst allein über die ungeteilte und unbeschränkte Staatsgewalt. Andere Institutionen wie Stände oder Parlamente haben kein Mitbestimmungsrecht. Der Herrscher steht als Souverän über den Gesetzen ( lateinisch “princeps legibus solutus”).
Allerdings ist der Herrscher an Gebote gebunden: Religion, Naturrecht, Erbfolge, Gesetze des Staates und geschlossene Verträge. Dadurch unterscheidet sich der Absolutismus vom Totalitarismus und den Diktaturen des 20. Jahrhunderts.
Die jüngere Geschichtswissenschaft hat hinterfragt, ob der Begriff des Absolutismus geeignet ist, die gesamte Epoche des 17. und 18. Jahrhunderts zu charakterisieren. Ideal und Realität klafften oft auseinander, da vielen Fürsten die Mittel fehlten, eine absolute Herrschaft durchzusetzen. Der britische Historiker Nicholas Henshall bezeichnete den Absolutismus daher sogar als „Mythos“. Dennoch lehnt die Mehrheit der Geschichtswissenschaftler es heute ab, auf den Begriff zu verzichten.
Der Staat und die Stände
Der Ausspruch "L'état c'est moi! – Der Staat bin ich!" wird mit der absoluten Herrschaft Ludwigs XIV. verbunden. Neu an diesem Ausspruch war die Verwendung der Einzahl "l'état" (Staat bzw. Stand). Zuvor sprach man im Plural von "les états" (den Staaten bzw. Ständen). Zu diesen Ständen zählten Adel, Klerus und als Dritter Stand das Bürgertum mitsamt den Bauern. Die Stände entsandten Vertreter zu Reichstagen, Landtagen und Generalständen und bildeten so ein Gegengewicht zum Monarchen.
Im Absolutismus beanspruchte der Herrscher das Prinzip der „Staatsräson“ für sich allein. Die Interessen des Staates wurden durch den absoluten Herrscher verkörpert und standen über allen anderen Interessen. Alle mussten sich dieser Staatsräson fügen, damit die Macht und die Einheit des Staates erhalten und ausgebaut werden konnte. Die Rechte der Stände waren in den europäischen Ländern sehr unterschiedlich ausgeprägt. Oft konnten sich die Stände an der Gesetzgebung, der Rechtsprechung und der Verwaltung beteiligen sowie an der Besetzung von Hofämtern mitwirken. Ihr wirksamstes Werkzeug war das Recht zur Steuererhebung: Ohne die Zustimmung der Stände konnte kein Monarch Steuererhöhungen vornehmen. Wollte ein Monarch den Anspruch einer absoluten Herrschaft durchsetzen, musste er die Stände entmachten.
Vom heterogenen Ständestaat zum einheitlichen Gesamtstaat
Die Zeit des Absolutismus war vom Bemühen der Herrscher geprägt, einen modernen Staat zu schaffen: Aus der Herrschaft der Stände (,,les états‘‘) sollte die absolute Herrschaft eines Monarchen (,,l'état‘‘) werden. Dazu gehörte der Aufbau einer zentralen staatlichen Verwaltung (Bürokratie), die dem Herrscher unterstand und in seinem Auftrag arbeitete. Die Verwaltung hatte wichtige Aufgaben umzusetzen: Steuern einziehen, Polizei, Gerichtsbarkeit und Militärwesen organisieren sowie für den Landesausbau ( Schaffung neuer Verkehrswege oder Maßnahmen zur Bodenverbesserung) und eine Vereinheitlichung der oft unterschiedlichen Rechte in den Provinzen sorgen. Dadurch wurden die Rechte und die Gerichtsbarkeit der Adligen eingeschränkt, die bisher in ihren Herrschaftsgebieten selbst Recht gesprochen hatten. Die Spitzen der Verwaltung, die in Frankreich nicht mehr nur von Adligen, sondern zunehmend auch von Bürgerlichen bekleidet wurden, berief und entließ der Monarch selbst.
Des Weiteren trieben die Herrscher den Aufbau von stehenden Heeren voran, die zu den wichtigsten Stützen ihrer Macht gehörten und auch oft in Kriegen eingesetzt wurden. Als stehendes Heer bezeichnet man Truppen, die auch in Friedenszeiten einsatzbereit sind. Obwohl die stehenden Heere einen Großteil der Staatseinnahmen verschlangen, galten sie den Monarchen als unerlässliche Werkzeuge im wirtschaftlichen, diplomatischen und militärischen Konkurrenzkampf mit anderen Mächten. Unter Ludwig XIV. betrug die durchschnittliche Heeresstärke Mann. Der Landgraf Karl von Hessen-Kassel (1654-1730) vermehrte nach dem Dreißigjährigen Krieg sein stehendes Heer so sehr, dass er es aus eigenen Mitteln nicht mehr finanzieren konnte. Er vermietete daher seine Soldaten gegen Subsidien (Unterstützungsleistungen) für Kriegseinsätze.
Durch den Aufbau einer Bürokratie und stehender Heere wurde die Grundlage für eine staatliche Vereinheitlichung (Integrität) und Souveränität geschaffen, die die modernen Nationalstaaten kennzeichnen.
Absolutismus in Frankreich
Ludwig XIV. (Regierungszeit 1643-1715) gilt als das berühmteste Beispiel und Vorbild aller absoluten Monarchien. Gemäß dem Grundsatz "L'état c'est moi!" entmachtete er die Generalstände, die nach ihrer letzten Zusammenkunft 1614 erst wieder am Vorabend der Französischen Revolution 1789 tagen sollten. Ludwig degradierte den ursprünglich kriegerischen Adel zum Hofadel und entmachtete zudem die Parlamente und die obersten Gerichtshöfe des Landes. Das Parlament von Paris, welches kein Parlament im modernen Sinne, sondern der höchste Adelsgerichtshof war, wurde zum „verlängerten Arm“ von Ludwigs Herrschaft. Nach außen präsentierte sich Ludwig als "roi soleil" (Sonnenkönig), indem er das riesige Schloss von Versailles erbauen ließ. Mit diesem Prachtbau schuf er sich einen glanzvollen Rahmen, in dem er seine Macht gegenüber Adel und Volk demonstrieren und einen beeindruckenden Lebens- und Regierungsstil entfalten konnte.
Der Sonnenkönig wurde schnell zum Vorbild für andere absolutistische Herrscher, die seinen Herrschaftsstil kopierten und sich ebenfalls repräsentative Schlösser und Gärten erbauen ließen. Ludwig XIV. bildete in Versailles den unbestrittenen Mittelpunkt des Hofes, um den sich - in hierarchischer Anordnung - der Hofadel gruppierte. Indem der König die wichtigsten Ämter nach persönlicher Gunst vergab, brachte er die Spitzen des Adels in seine Abhängigkeit. Allerdings kam es nach Ludwigs Tod rasch wieder zu Einschränkungen der königlichen Macht, und die Gerichtshöfe und Parlamente konnten wieder in Opposition zum Königtum treten.
Absolutismus in Deutschland
Trug der Absolutismus in Frankreich wesentlich zur Vereinheitlichung und Unabhängigkeit des Staates bei, so verhielt es sich in Deutschland anders: Hier bewirkte der Absolutismus eine Stärkung der Landesherrschaften und begünstige so die Auflösung der Reichseinheit. Die Folge waren viele unabhängige, absolutistische deutsche Staaten - einen deutschen Gesamtstaat gab es hingegen nicht. Während des 17. und 18. Jahrhunderts setzten sich in den meisten deutschen Staaten wie Brandenburg-Preußen, Österreich oder Hessen-Kassel absolute Herrscher gegen die Landstände und den Adel durch. Den Herrschern gelang es dabei, die Rechte der Landstände auszuhebeln und die Selbstverwaltungsrechte der Städte einzuschränken. Sie richteten Verwaltungssysteme mit gut ausgebildeten, oft bürgerlichen Beamten ein und bauten sich stehende Heere auf.
Der aufgeklärte Absolutismus
In einigen deutschen Staaten bildete sich mit dem „aufgeklärten Absolutismus“ (auch „Reformabsolutismus“ genannt) eine besondere Erscheinungsform der absoluten Monarchie heraus. Kaiser Joseph II. von Österreich (1741-1790) und König Friedrich II. der Große von Preußen (1712-1786) hielten zwar an der uneingeschränkten und alleinigen Herrschergewalt fest, ließen sich dabei aber von der Aufklärung beeinflussen. Die Herrscher versprachen sich von den neuen Ideen und Prinzipien eine schnellere Umsetzung der in ihren Ländern notwendigen politischen und gesellschaftlichen Reformen. So übernahm Friedrich II. den aufklärerischen Toleranzgrundsatz, indem er erklärte, dass "ein jeder nach seiner Façon selig werden" solle, was bedeutete, dass die Religionszugehörigkeit seiner Untertanen für ihn keine Rolle spielte.
Mit dieser Einstellung unterschied sich Friedrich von anderen Regenten, für die eine Staatskirche zum Fundament ihrer absolutistischen Herrschaft gehörte. So verbot der französische König Ludwig XIV. im Edikt von Fontainebleau (1685) reformierte Gottesdienste, was zu einer Flucht der Hugenotten aus Frankreich führte. Allerdings hatte die tolerante Religionspolitik Friedrichs II. auch einen wirtschaftlichen Hintergrund: Preußen erhoffte sich von den Einwanderern, die aus religiösen Gründen geflohen waren und zumeist in den bevölkerungsschwachen östlichen Provinzen angesiedelt wurden, Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung sowie Steuereinnahmen. In einem begrenzten Umfang wurde auch die Niederlassung von Juden toleriert, welche jedoch rechtlich nicht gleichgestellt wurden.
Im Sinne der Aufklärung schaffte Friedrich II. die Folter ab und förderte die Wissenschaften. Friedrich bezeichnete sich selbst als „ersten Diener des Staates“. In dieser Formulierung drückte sich ein für einen absoluten Monarchen neues Herrschaftsverständnis aus, das sich nicht mehr auf die Tradition des Gottesgnadentums berief, sondern sich vielmehr dem Gemeinwohl seines Landes verpflichtet sah. Dennoch blieb Friedrich II. stets der oberste Herr, der darüber wachte, dass an den vorhandenen gesellschaftlichen Strukturen nicht gerüttelt wurde. Unter seiner Herrschaft stellte auch weiterhin der Adel die Offiziere des Heeres, die hohen Beamten der Verwaltung und die Minister am Hof.
Die Regentschaft Friedrichs II. war somit widersprüchlich: Er reformierte die Justiz und griff dennoch in die Rechtsprechung ein. Er verzögerte Reformen, führte Kriege und erzwang den Gehorsam seiner Untertanen - zugleich aber war er auch ein philosophisch gebildeter Anhänger der Aufklärung.
Merkantilismus
Ein absolutistischer Herrscher benötigte eine gut gefüllte Staatskasse, um die immens hohen Ausgaben für die Bürokratie, die Hofhaltung (Schloss, Garten, Feste), ein stehendes Heer und auch immer wieder für Kriege tätigen zu können. Aus diesem Grund leiteten die meisten Monarchen neue wirtschaftspolitische Maßnahmen in die Wege, die die Finanzeinnahmen steigern sollten und die als Merkantilismus bezeichnet werden. Der Begriff Merkantilismus lässt sich jedoch nicht eindeutig definieren, da sich zwischen dem 16. und dem 18. Jahrhundert sehr unterschiedliche Formen staatlicher Wirtschaftspolitik herausbildeten.
Das Wesen des Merkantilismus
Das Wesen des Merkantilismus bestand darin, die Staatskasse durch Außenhandel aufzufüllen. Edelmetalle wie Gold und Silber waren die bevorzugten Ziele der Wirtschaftspolitik, da sie den Wohlstand des Staates und seiner Bürger anzeigten. Die durch den Außenhandel ins Land strömenden Mittel sollten der einheimischen Wirtschaft neue Kraft geben. Beim Merkantilismus ging man von einer Unterbeschäftigung im eigenen Land aus. Der Handel sollte durch eine gesteigerte gewerbliche Produktion gefördert werden, wofür eine Reihe von Maßnahmen (Protektionismus) ergriffen wurden: staatliche Subventionen; Errichtung staatlicher Manufakturen; Steuerbefreiungen und Schaffung von Monopolen für Großgewerbebetriebe (oft besaß der Staat das Monopol), in denen zum Beispiel Waffen und Ausrüstungen für den wachsenden Heeresbedarf oder Mode- und Luxusgüter (Glas, Porzellan, Textilien, kunstgewerbliche Artikel) gefertigt wurden. Des Weiteren sollte durch die Förderung der Ausfuhr und die Einschränkung der Einfuhr von Gütern eine positive Handelsbilanz erzielt werden. Die Vereinheitlichung der Zölle (nach innen) und einheitliche Maß-, Münz- und Gewichtssysteme sowie abschirmende Zollmauern (nach außen) sollten den Binnenhandel erleichtern und somit das einheimische Gewerbe schützen (Protektionismus). Die Rohstoffe sollten aus dem Ausland ins Land befördert werden, wo sie dann verarbeitet wurden. Das Ausland galt hingegen als wichtiger Absatzmarkt für die einheimischen Produkte.
Durch das Geld, das die Monarchen über den Merkantilismus einnahmen, wollten die Herrscher auch unabhängig vom Steuerbewilligungsrecht der Stände werden. Der Merkantilismus stellte somit ein wichtiges Fundament der absolutistischen Macht dar. Allerdings behinderte die merkantilistische Politik der Monopole, Privilegien und Subventionen die wirtschaftliche Entwicklung und die Risikobereitschaft der Unternehmer sowie deren Bereitschaft zu Innovationen; es zeichnete sich stattdessen eine zunehmende Bestechlichkeit der Beamten ab. Der Liberalismus, das freie Unternehmertum, löste schließlich den staatlichen Merkantilismus ab.
Merkantilismus in Frankreich und Deutschland
Im Frankreich Ludwigs XIV. war der Finanzminister und Staatssekretär Colbert für den Merkantilismus verantwortlich. Trotz gesteigerter Staatseinnahmen und ständiger Steuererhöhungen bekam der Staat seine Finanzierungsprobleme aber nie in den Griff: Die Verschuldungskrise wurde so lange verschleppt, bis sie im Jahre 1789 zum Ausgangspunkt der Französischen Revolution wurde.
In Deutschland maß man den Wohlstand eines Staates am fürstlichen Schatz (,,camera principi", Kameralismus), allerdings orientierte sich der Reichtum eines Landes auch an der Bevölkerungszahl, da viele Länder hohe Verluste während des Dreißigjährigen Krieges erlitten hatten.
Bürgertum und Absolutismus
Da der Adel kein Gewerbe betreiben durfte, waren die absolutistischen Herrscher auf andere Akteure zur Umsetzung der merkantilistischen Wirtschaftspolitik angewiesen: auf das Bürgertum, das damit eine enge Verbindung zum Absolutismus einging. Auch viele Beamte in der Rechtspflege und in der Verwaltung waren Bürgerliche, wodurch das Bürgertum zu einer Stütze des Absolutismus wurde. Mehr politische Rechte erhielten die Bürger jedoch trotz ihrer anwachsenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedeutung nicht. Die Bürger zählten wie die Bauern weiterhin zum Dritten Stand.