Arbeitsrecht: Individualarbeitsrecht
1. Einführung in das Arbeitsrecht
Komplexität: Arbeitsrecht besteht aus vielen Gesetzen, nicht aus einem einzigen Arbeitsgesetzbuch.
Wichtigste Gesetze:
Berufsbildungsgesetz (BBIG)
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
Tarifverträge
2. Hierarchie des Arbeitsrechts
Rechtsquellen:
Europarecht
Grundgesetz
Nicht dispositives Recht: Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträge
Dispositives Recht: BGB, abänderbar durch Vereinbarungen
Günstigkeitsprinzip: Arbeitnehmerfreundliche Regelungen sind höherrangig.
3. Vertragsarten
Unbefristeter Arbeitsvertrag: Keine zeitliche Begrenzung.
Befristeter Arbeitsvertrag: Feste Laufzeit, maximal 2 Jahre, dreimalige Verlängerung möglich.
Teilzeitvertrag: Weniger als 38-40 Stunden/Woche.
Minijob: Bis 520 Euro monatlich; reduzierte Steuer- und Sozialabgaben.
Leiharbeitsvertrag: Arbeitnehmer bleibt beim Verleiher angestellt, aber arbeitet bei einem Entleiher.
Werkvertrag: Verpflichtung zur Erbringung eines spezifischen Ergebnisses.
Freier Dienstvertrag: Weißungsungebunden, oft bei Freiberuflern.
4. Begründung von Arbeitsverhältnissen
Bewerbung: Nach AGG sind bestimmte Fragen unzulässig.
Schutz der Privatsphäre: Fragen zu persönlichem Leben, wie Schwangerschaft, Partizipation an Gewerkschaften, etc. sind unzulässig, es sei denn, sie sind direkt für die Tätigkeit relevant.
Rechtsvorschriften: umfassen Vertragsfreiheit, Formfreiheit, und Rechte von Minderjährigen.
5. Arbeitsverträge
Zustandekommen: Angebot und Annahme sind erforderlich, oft in schriftlicher Form.
Nachweisgesetz: Arbeitgeber muss Arbeitsbedingungen schriftlich zu dokumentieren, auch wenn der Vertrag mündlich ist.
Probezeit: Standard von 3-6 Monaten.
6. Entgeltfortzahlung
Entgeltfortzahlungsgesetz: Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder an Feiertagen.
Krankheitsfall: Maximal 6 Wochen bei Arbeitsunfähigkeit, auch nach Folgekörungen.
7. Urlaubsanspruch
Mindesturlaub: 24 Werktage/Jahr (bei Vollzeit).
Teilzeit: proportional zum gearbeitetem Wochentag.
Urlaubsantritt: Wunsch nach Urlaub sollte vom Arbeitgeber, unter Berücksichtigung betrieblicher Belange, genehmigt werden.
8. Arbeitszeitgesetz
Regelung der Arbeitszeiten: Maximal 8 Stunden, ausdehnbar auf 10 Stunden bei Ausgleich.
Pausen: Mindestens 30-45 Minuten, abhängig von der Gesamtarbeitszeit.
Nacht- und Feiertagsarbeit: Strenge Regelungen zur Beschäftigung.
9. Teilzeit- und Befristungsgesetz
Regelungen für Teilzeit: Erlauben flexible Arbeitszeitmodelle.
Befristung: Gültig unter sachlichen Gründen, wie z.B. vorübergehendem Bedarf.
10. Kündigungsrecht
Ordentliche und außerordentliche Kündigung: Unterschied zwischen fristgemäßer und fristloser Kündigung.
Kündigungsfristen: Schriftliche Kündigung erforderlich, Fristen abhängig von Betriebszugehörigkeit.
11. Wettbewerbsverbot
Innervertraglich und nachvertraglich: Regelungen zum Wettbewerb innerhalb und nach dem Arbeitsverhältnis.
12. Betriebsübergang
Alle bestehenden Arbeitsverträge bleiben bei Verkaufsübergreifungen bestehen.
13. Mutterschutzgesetz
Schützt Mütter während Schwangerschaft, nach Geburt und stillenden Müttern.
14. Bundeselternzeitgesetz (BEEG)
Regelungen zur Elternzeit für Mütter und Väter, Kündigungsschutz während dieser Zeit.
15. Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX)
Regelungen zur Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt.
16. Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Unterschiedliche Arten einschließend Kündigung durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, Aufhebungsvertrag, und mehr.
17. Formen der Kündigung
Notwendigkeit der Anhörung, sowie rechtliche Risiken bei unrechtmäßiger Kündigung.