Arbeitsrecht: Individualarbeitsrecht

1. Einführung in das Arbeitsrecht

  • Komplexität: Arbeitsrecht besteht aus vielen Gesetzen, nicht aus einem einzigen Arbeitsgesetzbuch.

  • Wichtigste Gesetze:

    • Berufsbildungsgesetz (BBIG)

    • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

    • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

    • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

    • Mutterschutzgesetz (MuSchG)

    • Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)

    • Berufsgenossenschaftliche Vorschriften

    • Tarifverträge

2. Hierarchie des Arbeitsrechts

  • Rechtsquellen:

    • Europarecht

    • Grundgesetz

    • Nicht dispositives Recht: Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträge

    • Dispositives Recht: BGB, abänderbar durch Vereinbarungen

  • Günstigkeitsprinzip: Arbeitnehmerfreundliche Regelungen sind höherrangig.

3. Vertragsarten

  • Unbefristeter Arbeitsvertrag: Keine zeitliche Begrenzung.

  • Befristeter Arbeitsvertrag: Feste Laufzeit, maximal 2 Jahre, dreimalige Verlängerung möglich.

  • Teilzeitvertrag: Weniger als 38-40 Stunden/Woche.

  • Minijob: Bis 520 Euro monatlich; reduzierte Steuer- und Sozialabgaben.

  • Leiharbeitsvertrag: Arbeitnehmer bleibt beim Verleiher angestellt, aber arbeitet bei einem Entleiher.

  • Werkvertrag: Verpflichtung zur Erbringung eines spezifischen Ergebnisses.

  • Freier Dienstvertrag: Weißungsungebunden, oft bei Freiberuflern.

4. Begründung von Arbeitsverhältnissen

  • Bewerbung: Nach AGG sind bestimmte Fragen unzulässig.

  • Schutz der Privatsphäre: Fragen zu persönlichem Leben, wie Schwangerschaft, Partizipation an Gewerkschaften, etc. sind unzulässig, es sei denn, sie sind direkt für die Tätigkeit relevant.

  • Rechtsvorschriften: umfassen Vertragsfreiheit, Formfreiheit, und Rechte von Minderjährigen.

5. Arbeitsverträge

  • Zustandekommen: Angebot und Annahme sind erforderlich, oft in schriftlicher Form.

  • Nachweisgesetz: Arbeitgeber muss Arbeitsbedingungen schriftlich zu dokumentieren, auch wenn der Vertrag mündlich ist.

  • Probezeit: Standard von 3-6 Monaten.

6. Entgeltfortzahlung

  • Entgeltfortzahlungsgesetz: Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder an Feiertagen.

  • Krankheitsfall: Maximal 6 Wochen bei Arbeitsunfähigkeit, auch nach Folgekörungen.

7. Urlaubsanspruch

  • Mindesturlaub: 24 Werktage/Jahr (bei Vollzeit).

  • Teilzeit: proportional zum gearbeitetem Wochentag.

  • Urlaubsantritt: Wunsch nach Urlaub sollte vom Arbeitgeber, unter Berücksichtigung betrieblicher Belange, genehmigt werden.

8. Arbeitszeitgesetz

  • Regelung der Arbeitszeiten: Maximal 8 Stunden, ausdehnbar auf 10 Stunden bei Ausgleich.

  • Pausen: Mindestens 30-45 Minuten, abhängig von der Gesamtarbeitszeit.

  • Nacht- und Feiertagsarbeit: Strenge Regelungen zur Beschäftigung.

9. Teilzeit- und Befristungsgesetz

  • Regelungen für Teilzeit: Erlauben flexible Arbeitszeitmodelle.

  • Befristung: Gültig unter sachlichen Gründen, wie z.B. vorübergehendem Bedarf.

10. Kündigungsrecht

  • Ordentliche und außerordentliche Kündigung: Unterschied zwischen fristgemäßer und fristloser Kündigung.

  • Kündigungsfristen: Schriftliche Kündigung erforderlich, Fristen abhängig von Betriebszugehörigkeit.

11. Wettbewerbsverbot

  • Innervertraglich und nachvertraglich: Regelungen zum Wettbewerb innerhalb und nach dem Arbeitsverhältnis.

12. Betriebsübergang

  • Alle bestehenden Arbeitsverträge bleiben bei Verkaufsübergreifungen bestehen.

13. Mutterschutzgesetz

  • Schützt Mütter während Schwangerschaft, nach Geburt und stillenden Müttern.

14. Bundeselternzeitgesetz (BEEG)

  • Regelungen zur Elternzeit für Mütter und Väter, Kündigungsschutz während dieser Zeit.

15. Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX)

  • Regelungen zur Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt.

16. Beendigung von Arbeitsverhältnissen

  • Unterschiedliche Arten einschließend Kündigung durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, Aufhebungsvertrag, und mehr.

17. Formen der Kündigung

  • Notwendigkeit der Anhörung, sowie rechtliche Risiken bei unrechtmäßiger Kündigung.