Feinlernziele: Block 4

Willkommen im Abschnitt Rechtskunde und Qualitätsmanagement. Im Unterricht des vierten Blockes lernen Sie hier das Grundgesetz, das Rettungsdienstgesetz und das Feuerwehrgesetz näher kennen, sowie Grundsätze der Aufklärung und Information des Patienten/der Patientin.

Sie können am Ende dieses Blockes…

  • die Notwendigkeit der Beschäftigung mit Inhalten des Grundgesetzes aufgrund ihrer herausragenden Stellung als Beamte bzw. Angestellte des öffentlichen Dienstes begreifen.

  • Berührungspunkte zwischen Ihrem täglichen Aufgabenbereich und dem Grundgesetz erkennen.

  • die historische Entstehung und Bedeutung des Grundgesetzes mit eigenen Worten erläutern.

  • temporäre Einschränkungen von Grundrechten durch staatliche Maßnahmen (auch im Rahmen Ihrer Tätigkeit) beschreiben und können diese begründen.

  • die Bedingungen für Grundrechtseinschränkungen (Allgemeingeltung, Zitiergebot, Wesensgehaltsgarantie, Verhältnismäßigkeitsprinzip) erklären.

  • die Grundrechtsschranken des Grundgesetzes nach Artikel 1 bis 19 aufzählen.

  • Anteile des ASOG/ RDG/ FwG als rechtliche Basis (einfacher und qualifizierter Gesetzesvorbehalt) für die Einschränkungen von Grundrechten der Bürger/Bürgerinnen im Rahmen der täglichen Tätigkeit erkennen.

  • den Gültigkeitsrahmen und die behördenübergreifende Struktur des ASOG Berlin beschreiben.

  • die für die Berliner Feuerwehr relevanten Gesetze des ASOG benennen und deren Inhalte mit eigenen Worten wiedergeben (§§ 3, 11, 17, 25, 29).

  • ihr Handeln nach Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit (ASOG § 11) ausrichten.

  • den Gültigkeitsrahmen des FwG beschreiben und können die wichtigsten Gesetze benennen und deren Inhalt mit eigenen Worten wiedergeben (§§ 14, 18- Grundrechtsbeschränkungen, §§ 1-6- Rechte und Pflichten).

  • beurteilen, nach welchen rechtlichen Grundlagen (RDG, FwG) der Rettungsdienst Grundrechte einschränken darf und können dies auf exemplarische Einsatzszenarien beziehen und anwenden.

  • grob ihre Pflichten nach §630 BGB wiedergeben.

  • grob den §13 StGB (Überschrift, Garantenstellung) mit eigenen Worten erklären.

  • den Umgang mit RIKS beherrschen.

  • das medizinische Aufklärungsgespräch und Informationsgespräch (im Allgemeinen und im Besonderen bei einer Ablehnung) durchführen.

  • die Entwicklung, den Sinn und den Inhalt der Patientenrechtegesetze (§ 630a-h BGB) mit folgenden Begriffen beschreiben: Behandlungsvertrag, Mitwirkungs- und Informationspflicht, Einwilligung, Aufklärungspflichten, Dokumentationspflicht, Einsicht in die Patientenakte, Beweislastumkehr.

  • anhand der entsprechenden Kriterien die Einwilligungsfähigkeit von Patienten und Patientinnen erläutern sowie beurteilen und daraus Entscheidungen über Ablehnungsgesuche treffen.

  • die notwendigen Maßnahmen des MVE bei akzeptierter Ablehnung durch den Patienten/die Patientin erläutern.