Absolutismus und die Französische Revolution

Der Absolutismus unter König Ludwig XIV.

  • Definition des Absolutismus:     * Die Herrschaftsform, in der ein Monarch die uneingeschränkte (absolute) Macht ausübt.     * Ludwig XIV. regierte Frankreich von 16611661 bis 17151715.     * Der König sah sich selbst als das Zentrum des Staates, ausgedrückt durch das Zitat: „Der Staat bin ich.“     * Die Macht wurde als gottgegeben betrachtet (Gottesgnadentum), weswegen der König nur Gott gegenüber verantwortlich war und an keine irdischen Gesetze gebunden war.     * Religiöse oder politische Kritik am König galt als Kritik an Gott selbst.

  • Repräsentation und Selbstdarstellung:     * Titel: Ludwig XIV. nannte sich der „Sonnenkönig“ (Le Roi-Soleil\text{Le Roi-Soleil}), da alles im Staat um ihn kreiste wie die Planeten um die Sonne.     * Das Ölgemälde von 1701:         * Standort: Museum Louvre, Paris.         * Abmessungen: Höhe 2,77m2,77\,m, Breite 1,94m1,94\,m.         * Funktion: Visualisierung der absoluten Macht und Prachtentfaltung vor der Welt.

  • Das Schloss von Versailles:     * Das Bauwerk diente als Symbol des Absolutismus und als prächtigstes Schloss der Epoche.     * Bauphase: Über einen Zeitraum von fast 3030 Jahren errichtet.     * Arbeitskraft: Über 22.00022.000 Arbeiter und Soldaten waren am Bau beteiligt.     * Hofstaat: Rund 20.00020.000 Menschen wohnten und arbeiteten im Schloss, darunter die meisten Adligen Frankreichs.     * Zweck der Hofhaltung: Durch die Verpflichtung des Adels, am Hofleben teilzunehmen, konnte der König diese kontrollieren und von der Ausübung eigener politischer Macht in ihren Provinzen fernhalten.

  • Die drei Säulen (Stützen) der absolutistischen Herrschaft:     1. Beamtentum: Beamte steuerten die Verwaltung, setzten den Willen des Königs im ganzen Land durch und trieben Steuern ein.     2. Stehendes Heer: Eine ständige Armee aus Berufssoldaten war jederzeit einsatzbereit, um die Macht nach innen und außen zu sichern.     3. Staatsfinanzen: Der König verfügte frei über alle Steuereinnahmen. Diese wurden benötigt für die teure Hofhaltung, das Militär und die Förderung der Wirtschaft.

Die Ständegesellschaft im vorrevolutionären Frankreich

  • Die gesellschaftliche Ordnung:     * Die Gesellschaft war hierarchisch in drei Stände gegliedert, wobei die königliche Familie über dieser Ordnung thronte.     * Man glaubte, diese „feste Ordnung“ sei von Gott vorgegeben.

  • Der erste Stand (Klerus):     * Bestehend aus Geistlichen (Priester, Bischöfe, Äbte).     * Privilegien: Befreiung von Steuern, Zugang zu hohen Staatsämtern.     * Ideologische Rolle: Sie vertraten die Kirche und festigten den Glauben an das Gottesgnadentum des Königs.

  • Der zweite Stand (Adel):     * Bestehend aus Fürsten, Herzögen, Grafen und anderen Adligen.     * Privilegien: Steuerfreiheit, alleiniges Jagdrecht, Zugang zu gut bezahlten Stellen bei Hofe.     * Abhängigkeit: Viele Adlige wurden durch Ämtervergabe am Hof finanziell vom König abhängig gemacht.

  • Der dritte Stand (Das Volk):     * Umfasste ca. 98%98\,\% der Bevölkerung (23,523,5 Millionen Menschen).     * Zusammensetzung: Bauern (Großteil\text{Großteil}), Handwerker, Tagelöhner, Kaufleute, Ärzte und Rechtsanwälte.     * Belastungen:         * Zahlung aller Steuern an den Staat.         * Bauern leisteten Frondienste und zahlten Pacht an die Grundherren (Adel).         * Abgaben mussten auch bei Missernten in voller Höhe geleistet werden.         * Kinder mussten oft arbeiten, da Lebensmittel extrem teuer waren.     * Ungerechtigkeiten:         * Trotz guter Ausbildung hatten wohlhabende Bürger (Kaufleute, Anwälte) keine Aufstiegschancen im Staat.         * Minister Vauban berichtete 16891689, dass bei Steuereintreibungen teilweise sogar Türen und Balken abmontiert wurden, wenn kein Geld vorhanden war.

  • Verteilung von Besitz und Lasten im 18. Jahrhundert:     * Bevölkerungsanteil: 0,50,5 Millionen (erster/zweiter Stand) gegenüber 23,523,5 Millionen (dritter Stand).     * Grundbesitz: Der erste und zweite Stand besaßen unverhältnismäßig große Flächen Grundbesitz, während die Steuerlast fast vollständig auf dem dritten Stand lag.

Der Ausbruch der Französischen Revolution und Ludwig XVI.

  • König Ludwig XVI. (regierte ab 1774):     * Übernahm einen hochverschuldeten Staat.     * Sein Finanzminister schlug vor, auch den Adel und Klerus zur Besteuerung heranzuziehen.

  • Die Generalständeversammlung (5. Mai 1789):     * Einberufen, um die Finanzkrise zu lösen.     * Vertreter:         * Erster Stand: 300300 Vertreter.         * Zweiter Stand: 300300 Vertreter.         * Dritter Stand: 600600 Vertreter.     * Trotz der Gleichheit der Vertreterzahl (600 zu 600) fühlte sich der dritte Stand benachteiligt, da oft nach Ständen und nicht nach Köpfen abgestimmt wurde.

  • Wichtige Ereignisse der Revolution:     * 1789: Beginn der Revolution; Sturm auf die Bastille (ein Pariser Gefängnis als Symbol der Willkürherrschaft).     * 26. August 1789: Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte.     * 1793: Hinrichtung von König Ludwig XVI. und seiner Frau Marie Antoinette.     * Die Schreckensherrschaft („Zeit des Terrors“): Unter Maximilien Robespierre wurden zahlreiche Menschen hingerichtet.     * 1799: Ende der Revolution durch die Machtergreifung von Napoleon Bonaparte.

Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte

  • Hintergrund:     * Beeinflusst durch die Aufklärung und die Verfassung der USA von 17761776.     * Beschluss durch die Nationalversammlung am 26.August178926. August 1789.

  • Zentrale Artikel der Erklärung:     * Artikel 1: Menschen sind von Geburt an frei und gleich an Rechten.     * Artikel 2: Zweck politischer Vereinigungen ist die Erhaltung der Rechte: Freiheit, Eigentum, Sicherheit und Widerstand gegen Unterdrückung.     * Artikel 3: Die Souveränität (Ursprung der Herrschaft) liegt beim Volk.     * Artikel 4: Freiheit bedeutet, alles tun zu dürfen, was anderen nicht schadet.     * Artikel 10 & 11: Glaubens-, Meinungs- und Gedankenfreiheit.     * Artikel 13: Steuern müssen nach Vermögen gleich verteilt werden.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich

  • Das Grundgesetz (19491949) übernimmt wesentliche Prinzipien der Revolution von 17891789.

  • Vergleichsbeispiele:     * Menschenwürde (Art. 1 GG): Unantastbarkeit der Würde und Verpflichtung des Staates zu deren Schutz.     * Persönlichkeitsrecht (Art. 2 GG): Recht auf freie Entfaltung und körperliche Unversehrtheit.     * Gleichheitssatz (Art. 3 GG): Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich; Verbot von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Herkunft oder Glauben.     * Glaubensfreiheit (Art. 4 GG): Unverletzlichkeit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses.     * Meinungsfreiheit (Art. 5 GG): Recht auf freie Äußerung in Wort, Schrift und Bild.

  • Definitionen:     * Menschenrechte: Rechte, die für jeden Menschen weltweit gelten (z. B. Recht auf Leben).     * Bürgerrechte: Rechte, die Staatsbürgern vorbehalten sind (z. B. Wahlrecht).     * Unveräußerlich: Diese Rechte können unter keinen Umständen verändert, ersetzt oder abgeschafft werden.