Absolutismus und die Französische Revolution
Der Absolutismus unter König Ludwig XIV.
Definition des Absolutismus: * Die Herrschaftsform, in der ein Monarch die uneingeschränkte (absolute) Macht ausübt. * Ludwig XIV. regierte Frankreich von bis . * Der König sah sich selbst als das Zentrum des Staates, ausgedrückt durch das Zitat: „Der Staat bin ich.“ * Die Macht wurde als gottgegeben betrachtet (Gottesgnadentum), weswegen der König nur Gott gegenüber verantwortlich war und an keine irdischen Gesetze gebunden war. * Religiöse oder politische Kritik am König galt als Kritik an Gott selbst.
Repräsentation und Selbstdarstellung: * Titel: Ludwig XIV. nannte sich der „Sonnenkönig“ (), da alles im Staat um ihn kreiste wie die Planeten um die Sonne. * Das Ölgemälde von 1701: * Standort: Museum Louvre, Paris. * Abmessungen: Höhe , Breite . * Funktion: Visualisierung der absoluten Macht und Prachtentfaltung vor der Welt.
Das Schloss von Versailles: * Das Bauwerk diente als Symbol des Absolutismus und als prächtigstes Schloss der Epoche. * Bauphase: Über einen Zeitraum von fast Jahren errichtet. * Arbeitskraft: Über Arbeiter und Soldaten waren am Bau beteiligt. * Hofstaat: Rund Menschen wohnten und arbeiteten im Schloss, darunter die meisten Adligen Frankreichs. * Zweck der Hofhaltung: Durch die Verpflichtung des Adels, am Hofleben teilzunehmen, konnte der König diese kontrollieren und von der Ausübung eigener politischer Macht in ihren Provinzen fernhalten.
Die drei Säulen (Stützen) der absolutistischen Herrschaft: 1. Beamtentum: Beamte steuerten die Verwaltung, setzten den Willen des Königs im ganzen Land durch und trieben Steuern ein. 2. Stehendes Heer: Eine ständige Armee aus Berufssoldaten war jederzeit einsatzbereit, um die Macht nach innen und außen zu sichern. 3. Staatsfinanzen: Der König verfügte frei über alle Steuereinnahmen. Diese wurden benötigt für die teure Hofhaltung, das Militär und die Förderung der Wirtschaft.
Die Ständegesellschaft im vorrevolutionären Frankreich
Die gesellschaftliche Ordnung: * Die Gesellschaft war hierarchisch in drei Stände gegliedert, wobei die königliche Familie über dieser Ordnung thronte. * Man glaubte, diese „feste Ordnung“ sei von Gott vorgegeben.
Der erste Stand (Klerus): * Bestehend aus Geistlichen (Priester, Bischöfe, Äbte). * Privilegien: Befreiung von Steuern, Zugang zu hohen Staatsämtern. * Ideologische Rolle: Sie vertraten die Kirche und festigten den Glauben an das Gottesgnadentum des Königs.
Der zweite Stand (Adel): * Bestehend aus Fürsten, Herzögen, Grafen und anderen Adligen. * Privilegien: Steuerfreiheit, alleiniges Jagdrecht, Zugang zu gut bezahlten Stellen bei Hofe. * Abhängigkeit: Viele Adlige wurden durch Ämtervergabe am Hof finanziell vom König abhängig gemacht.
Der dritte Stand (Das Volk): * Umfasste ca. der Bevölkerung ( Millionen Menschen). * Zusammensetzung: Bauern (), Handwerker, Tagelöhner, Kaufleute, Ärzte und Rechtsanwälte. * Belastungen: * Zahlung aller Steuern an den Staat. * Bauern leisteten Frondienste und zahlten Pacht an die Grundherren (Adel). * Abgaben mussten auch bei Missernten in voller Höhe geleistet werden. * Kinder mussten oft arbeiten, da Lebensmittel extrem teuer waren. * Ungerechtigkeiten: * Trotz guter Ausbildung hatten wohlhabende Bürger (Kaufleute, Anwälte) keine Aufstiegschancen im Staat. * Minister Vauban berichtete , dass bei Steuereintreibungen teilweise sogar Türen und Balken abmontiert wurden, wenn kein Geld vorhanden war.
Verteilung von Besitz und Lasten im 18. Jahrhundert: * Bevölkerungsanteil: Millionen (erster/zweiter Stand) gegenüber Millionen (dritter Stand). * Grundbesitz: Der erste und zweite Stand besaßen unverhältnismäßig große Flächen Grundbesitz, während die Steuerlast fast vollständig auf dem dritten Stand lag.
Der Ausbruch der Französischen Revolution und Ludwig XVI.
König Ludwig XVI. (regierte ab 1774): * Übernahm einen hochverschuldeten Staat. * Sein Finanzminister schlug vor, auch den Adel und Klerus zur Besteuerung heranzuziehen.
Die Generalständeversammlung (5. Mai 1789): * Einberufen, um die Finanzkrise zu lösen. * Vertreter: * Erster Stand: Vertreter. * Zweiter Stand: Vertreter. * Dritter Stand: Vertreter. * Trotz der Gleichheit der Vertreterzahl (600 zu 600) fühlte sich der dritte Stand benachteiligt, da oft nach Ständen und nicht nach Köpfen abgestimmt wurde.
Wichtige Ereignisse der Revolution: * 1789: Beginn der Revolution; Sturm auf die Bastille (ein Pariser Gefängnis als Symbol der Willkürherrschaft). * 26. August 1789: Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte. * 1793: Hinrichtung von König Ludwig XVI. und seiner Frau Marie Antoinette. * Die Schreckensherrschaft („Zeit des Terrors“): Unter Maximilien Robespierre wurden zahlreiche Menschen hingerichtet. * 1799: Ende der Revolution durch die Machtergreifung von Napoleon Bonaparte.
Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte
Hintergrund: * Beeinflusst durch die Aufklärung und die Verfassung der USA von . * Beschluss durch die Nationalversammlung am .
Zentrale Artikel der Erklärung: * Artikel 1: Menschen sind von Geburt an frei und gleich an Rechten. * Artikel 2: Zweck politischer Vereinigungen ist die Erhaltung der Rechte: Freiheit, Eigentum, Sicherheit und Widerstand gegen Unterdrückung. * Artikel 3: Die Souveränität (Ursprung der Herrschaft) liegt beim Volk. * Artikel 4: Freiheit bedeutet, alles tun zu dürfen, was anderen nicht schadet. * Artikel 10 & 11: Glaubens-, Meinungs- und Gedankenfreiheit. * Artikel 13: Steuern müssen nach Vermögen gleich verteilt werden.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich
Das Grundgesetz () übernimmt wesentliche Prinzipien der Revolution von .
Vergleichsbeispiele: * Menschenwürde (Art. 1 GG): Unantastbarkeit der Würde und Verpflichtung des Staates zu deren Schutz. * Persönlichkeitsrecht (Art. 2 GG): Recht auf freie Entfaltung und körperliche Unversehrtheit. * Gleichheitssatz (Art. 3 GG): Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich; Verbot von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Herkunft oder Glauben. * Glaubensfreiheit (Art. 4 GG): Unverletzlichkeit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. * Meinungsfreiheit (Art. 5 GG): Recht auf freie Äußerung in Wort, Schrift und Bild.
Definitionen: * Menschenrechte: Rechte, die für jeden Menschen weltweit gelten (z. B. Recht auf Leben). * Bürgerrechte: Rechte, die Staatsbürgern vorbehalten sind (z. B. Wahlrecht). * Unveräußerlich: Diese Rechte können unter keinen Umständen verändert, ersetzt oder abgeschafft werden.