Franchising Vertrag

Der Franchising Vertrag

  • Franchising ist ein Vertragsverhältnis zwischen Franchise-Geber und -Nehmer.
  • Der Franchise-Nehmer erhält eine Lizenz zur Herstellung, Führung oder zum Vertrieb von Waren und Dienstleistungen.
  • Der Franchise-Geber unterstützt den Franchise-Nehmer während der Vertragslaufzeit durch Know-how und Schulungen.
  • Der Franchise-Nehmer tritt unter einer gemeinsamen Marke auf und agiert innerhalb eines erprobten Geschäftskonzeptes.
  • Die Einhaltung des Geschäftskonzeptes wird vom Franchise-Geber überwacht.

Pflichten des Franchisenehmers

Vorvertragliche Phase:
  • Korrekte Schilderung der Kenntnisse und Fertigkeiten.
  • Wahrheitsgemäße Darstellung der finanziellen Möglichkeiten zur Sicherstellung des Franchise-Betriebes.
  • Vorsätzliche Täuschung kann zu Schadenersatzforderungen führen.
Als selbstständiger Unternehmer:
  • Der Franchise-Nehmer trägt die Investitionen in seine Geschäftsentwicklung selbst.

  • Er ist zur Zahlung von Gebühren an den Franchise-Geber verpflichtet.

    • Eigenkapital (Beispiele: McDonald‘s 500.000,00500.000,00 EUR; Subway 15.000,0015.000,0025.000,0025.000,00 EUR).
    • Eintrittsgebühr (Beispiele: McDonald‘s 46.000,0046.000,00 EUR; Subway 10.000,0010.000,00 EUR), die mit den Investitionskosten des Franchisegebers für die Entwicklung und Aufrechterhaltung des Franchisekonzeptes begründet wird.
    • Lizenz- oder Systemgebühr (Beispiele: McDonald‘s 5%5\%, Subway 8%8\%.), meist als Anteil am Nettoumsatz, kann aber auch eine feste Gebühr oder eine Mischform sein. Diese Gebühr dient meist nur um die laufenden Kosten der Systemzentrale zu decken.
    • Laufende Marketinggebühren (meist niedriger als die Lizenzgebühren) dienen zur Finanzierung der überregionalen Vermarktung (Fernsehwerbung, Internetbanner, Flyer, Broschüren, etc.).
  • Verpflichtung, das Geschäftsmodell des Franchisegebers genau nach dessen Vorstellungen und Vorgaben anzuwenden.

    • Korrekte Führung des Franchise-Betriebes

    • Ordnungsgemäße Betreuung des Personals

    • Einhaltung der Sauberkeit der Betriebsstätte

    • Zulassung entsprechender Kontrollen (Auskünfte, schriftliches Reporting, Einblick in die Geschäftsunterlagen).

      • Die Bestimmungen zur Führung des Franchisebetriebs sind im Franchise-Handbuch festgehalten.
    • Teilweise Mindestabnahmepflichten.

    • Teilnahme an Marketing-Aktivitäten und Maßnahmen.

    • Teilnahme an Pflichtschulungen und Informationsveranstaltungen (Kosten werden vertraglich geregelt).

    • Abschluss geeigneter Versicherungen.

    • Verschwiegenheitserklärung, um zu verhindern, dass Interna an Dritte weitergegeben werden (gegenseitige Geheimhaltungsverpflichtungen).

    • Ordnungsgemäße Übergabe der vereinbarten Betriebs- und Marketingmittel bei Beendigung der Partnerschaft.

    • Weiterhin bestehende Verschwiegenheitspflicht bezüglich der Betriebsgeheimnisse.

    • Keine Verwendung von Materialien, die fälschlicherweise eine Zugehörigkeit zum Franchise-System suggerieren könnten.

Pflichten des Franchisegebers

  • Erteilung der Lizenz zum Vertrieb bzw. Herstellung der Produkte.
  • Überlassung von Namens- und Warenzeichen.
  • Vermittlung des erforderlichen Wissens zur Führung des Franchise-Betriebes.
  • Bereitstellung eines voll entwickelten Marketingkonzeptes.
  • Schulung des Personals des Franchise-Nehmers.
  • Weiterentwicklung der Produkte.
  • Durchführung von Marktanalysen.
  • Unterstützung des Franchise-Nehmers in Fragen der Kundengewinnung und -bindung.
  • Beratung in kaufmännischen, organisatorischen, vertriebs- oder marketingtechnischen Fragestellungen.
  • Unterstützung bei der Umsetzung der Ladengestaltung und allen Aktivitäten, die zu einem erfolgreichen Markteintritt verhelfen.
  • Umsetzung von überregionalen Marketing-Aktivitäten.
  • Durchführung von Betriebsvergleichen und Bereitstellung der Ergebnisse.
  • Zentraler Einkauf von Produkten und Dienstleistungen.
  • Auch der Franchise-Geber unterliegt der Verschwiegenheitspflicht.

Vor- und Nachteile eines Franchisesystems

  • Aus Sicht des Franchisegebers:

    • Vorteile
    • Nachteile
  • Aus Sicht des Franchisenehmers:

    • Vorteile
    • Nachteile

Beispiel: Leistungen des Franchise-Gebers dean&david

  • Gedeckt durch die Lizenzgebühr (6%):

    • Unternehmenseigene Lohn- und Buchhaltungsfirma.
    • Austausch von Informationen über ein webbasiertes Intranet inkl. Management-Information-System.
    • 100%ige Weitergabe aller Einkaufsvorteile.
    • Zentrale Produktionsküche.