BGB AT Rechtsgeschäftslehre – Ausführliche Notizen (Foliensatz Bitter, Mannheim)
Einführung ins BGB + Grundlagen (§§ 1 + 2)
- Klassische Dreiteilung des Rechts
- Öffentliches Recht: regelt das Verhältnis Bürger – Staat oder Hoheitsträger untereinander; geprägt durch Über- / Unterordnungsverhältnis
- Rechtsquellen Öffentliches Recht: GG, VwGO, VwVfG, LBO, SGB II
- Typische Rechtsbeziehungen Öffentliches Recht: Einkommensteuerbescheid, Baugenehmigung, Zahlung von Arbeitslosengeld
- Strafrecht: setzt Strafanspruch des Staates durch; Über- / Unterordnungsverhältnis, Teilbereich Öffentliches Recht; eigenständiges Rechtsgebiet v.a. im Bereich des Rechtsschutzes
- Rechtsquellen Strafrecht: StGB, StPO, JGG
- Privatrecht: regelt Gleichordnungsverhältnisse zwischen natürl. oder juristischen Personen; gilt allgemein (=> Bürgerliches Recht); Sonderprivatrecht betrifft spezielle Gruppen (z.B. Kaufleute, Verbraucher)
- Rechtsquellen Privatrecht: BGB, HGB
- Typische Rechtsbeziehungen Privatrecht: Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag, Arbeitsvertrag
- Entstehung des BGB
- Beginn der Arbeiten am BGB: 1874; vor Einführung existieren mehrere Einzelrechtsordnungen
- Streben nach nationaler Einheit; Handelsrecht zuvor im ADHGB vereinheitlicht
- Bis 1896 drei Entwürfe; BGB tritt am 1.1.1900 in Kraft
- Entwicklung im weiteren Verlauf
- Weimarer Republik: Kritik am Schutz wirtschaftlich Schwächerer
- NS-Zeit: Erb- und Familienrecht ideologisiert; später entnazifiziert
- Nachkriegszeit: Veränderungen z.B. Gleichstellung ehelicher/nichtehelicher Kinder; Abschaffung des Schuldprinzips bei Ehescheidung
- Schuldrechtliche Reform zum 1.1.2002
- Aufbau des BGB
- BGB besteht aus fünf Büchern:
- Allgemeiner Teil (§§ 1–240 BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241–853 BGB)
- Sachenrecht (§§ 854–1296 BGB)
- Familienrecht (§§ 1297–1921 BGB)
- Erbrecht (§§ 1922–2385 BGB)
- Klammerprinzip: Vermeidung Wiederholungen, aber hohe Abstraktion (Beispiele: §§ 125, 138 BGB)
- Inhalt des Allgemeiner Teils – Privatautonomie
- Ziel: Einzelne soll Rechtsverhältnisse nach eigenem Willen gestalten können; keine staatliche Bevormundung
- Teil der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 I GG
- Grundannahme: Selbstbestimmtes Verhalten führt zu wirtschaftlich angemessenem Interessenausgleich
- Beispiele: Kaufvertrag – Verkäufer will hohen Preis, Käufer will niedrigen Preis
- Ausprägungen der Privatautonomie
- Vertragsfreiheit: Abschlussfreiheit; Inhaltsfreiheit; Formfreiheit (Grundsätze der Privatautonomie)
- Eigentumsfreiheit (§ 903 BGB)
- Testierfreiheit (§ 1937 BGB)
- Schranken der Privatautonomie
- Schutz der nicht voll Geschäftsfähigen (§§ 104 ff. BGB)
- Nichtigkeit sittenwidriger Verträge (§ 138 BGB)
- Kontrolle allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) (§§ 305 ff. BGB)
- Formerfordernisse (z.B. §§ 311b, 518, 766, 780 f. BGB)
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Frage: Wer will was von wem woraus?
- Wer von wem? (Fallfrage genau lesen) – Unterscheidung der Personenverhältnisse A gegen B, A gegen C, B gegen C
- Was ist gewollt? – Ansprüche auf Herausgabe, Übereignung, Kaufpreiszahlung etc.
- Woraus ergibt sich die passende Rechtsfolge? Welche Norm ist die richtige Anspruchsgrundlage?
- Unterscheidung Tatbestand und Rechtsfolge; Beispiel: Kaufpreisanspruch kann sich nicht aus § 535 BGB ergeben
Aufbau juristischer Gutachten + Technik der Fallbearbeitung (§§ 3 + 4)
- Grundidee: Gutachtenstil – systematische Fallbearbeitung
- 1. Anspruch entstanden? (Definition)
- Anspruch = Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Legaldefinition in § 194 I BGB)
- Vertragliche Ansprüche: Einigung zwischen den Parteien nötig (Angebot und Annahme)
- Abgabe und Zugang (Ausnahme § 151 BGB – kein Zugang erforderlich)
- Inhaltliche Deckung der Willenserklärungen; offener/versteckter Dissens (§§ 154, 155 BGB)
- Umfang der Leistungspflicht – Aufbau des Gutachtens § 3 Rn. 6–11
- Wenn Einigung (+) – Prüfung: Wirksamkeit vs. Nicht-Nichtigkeit
- Nichtigkeitsgründe (rechtshindernde Einwendungen) u.a.:
- Geschäftsfähigkeit (§ 105 I i.V.m. § 104 BGB)
- Bewusstlosigkeit/Störung der Geistestätigkeit (§ 105 II BGB)
- Geheimer Vorbehalt und Kenntnis des Dritten (§ 116 Satz 2 BGB)
- Scheingeschäft (§ 117 BGB)
- Scherzerklärung (§ 118 BGB)
- Formmangel (§ 125 BGB), z.B. §§ 311b, 518 BGB
- Gesetzesverstoß (§ 134 BGB)
- Verstoß gegen die guten Sitten (§ 138 I BGB), Wucher (§ 138 II BGB)
- Nichteintritt einer aufschiebenden Bedingung (§ 158 I BGB)
- Anfechtung (§ 142 BGB i.V.m. §§ 119, 120, 123 BGB)
- Hinweis: Es gibt auch andere als vertragliche Schuldverhältnisse (z.B. deliktische Ansprüche aus § 823 I BGB; ungerechtfertigte Bereicherung § 812 ff. BGB)
- 2. Anspruch erloschen? (rechtsvernichtende Einwendungen)
- Erfüllung (§ 362 BGB)
- Surrogate: Hinterlegung (§§ 372 ff. BGB, insb. § 378 BGB)
- Aufrechnung (§§ 387 ff. BGB, insb. § 389 BGB)
- Erlass (§ 397 BGB)
- Rücktritt (§ 346 BGB)
- Nachträglich objektive/subjektive Unmöglichkeit (§§ 275 I, 326 I BGB)
- Eintritt einer auflösenden Bedingung (§ 158 II BGB) – Hinweis: Verweisung auf § 8 Folien 1 ff.
- Widerrufsrecht (§§ 312 ff. BGB) – AGB- und Verbraucherrecht, 2. Semester
- Verwirkung (§ 242 BGB)
- Wegfall der Geschäftsgrundlage
- 3. Anspruch durchsetzbar? (Einrede) – Existenz des Anspruchs bleibt bestehen, aber nicht durchsetzbar
- a) Peremptorische Einreden (dauernd nicht durchsetzbar)
- Verjährung (§ 214 BGB)
- Mängelansprüche im Kaufrecht (§ 438 BGB) – Verjährung; Erhaltung der Mängelansprüche (§ 438 IV 2 BGB)
- Leistungsstörungsrecht mit Kauf- und Werkvertragsrecht – Verjährung § 3 Rn. 30–47
- b) Dilatorische Einreden (zeitweise nicht durchsetzbar)
- Einreden: Notstand (§ 519 BGB); Verweigerung der Vollziehung der Auflage (§ 526 BGB)
- Einrede der Anfechtbarkeit und Aufrechenbarkeit (§ 770 BGB)
- Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB)
- Stundung
- c) anspruchsbeschränkende Einreden
- Zurückbehaltungsrecht (§§ 273, 274 BGB)
- Einrede des nichterfüllten Vertrages (§§ 320, 322 BGB)
- Begriff der Einwendung vs. Einrede
- Einwendung (Rechtsfolge: rechtshindernd oder rechtsvernichtend) – ununterbrochene Verteidigung gegen die Existenz eines Anspruchs; wird im Prozess von Amts wegen geprüft (wenn vorgetragen)
- Einrede (Durchsetzungshindernis der Durchsetzbarkeit eines bestehenden Anspruchs) – bleibt bestehen, aber nicht durchsetzbar; muss im Prozess geltend gemacht werden; besteht weiter, ggf. Anspruch aus § 813 BGB
- Dauer der Verjährung
- Regelmäßige Verjährungsfrist: ext3Jahre (
gemäß § 195 BGB – sofern nichts anderes bestimmt ist
) - Ausnahmen: längere oder kürzere Fristen z.B. §§ 196, 197, 438 I Nr. 1/2; §§ 438 I Nr. 3, 634a I Nr. 1
- Beginn der Verjährung
- Regelbeginn: mit Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis von den begründenden Umständen sowie der Schuldnerperson erlangt hat (oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen) – § 199 I BGB
- Kenntnisunabhängige Höchstfristen – § 199 II–V BGB
- Besondere Verjährungsfristen: Beginn grundsätzlich mit Anspruchsentstehung – § 200 I BGB
- Hemmung, Ablaufhemmung, Neubeginn
- Hemmung der Verjährung (§ 209 BGB)
- Ablaufhemmung der Verjährung – Frist läuft weiter, endet aber nicht vor 6 Monaten nach Wegfall des Hindernisses (§§ 210, 211 BGB)
- Neubeginn der Verjährung (§ 212 BGB)
- Technik der Fallbearbeitung – Gutachtenstil
- Einführung: Gutachten im Klausur-/Hausarbeitskontext
- Form: Gutachtenstil – Frage wird aufgeworfen, geprüft, Ergebnis am Schluss
- Schema:
- Fallfrage / Obersatz
- Voraussetzungen / Definitionen
- Subsumtion (Anwendung auf konkreten Sachverhalt)
- Ergebnis
- Typische Ausdrucksweise: "demnach, also, folglich, daher, somit"
- Gegenstück: Urteilsstil – Ergebnis zu Beginn, Begründung folgt
- Beispiel aus dem Vorlesungsfall (Technik der Fallbearbeitung)
- Fall: B bietet A in der Fußgängerzone: "Gibst du mir dein Auto für 2.500 €?" A stimmt zu; Frage: Hat A gegen B einen Anspruch auf Zahlung in Höhe von 2.500 €?
- Obersatz: A kann gegen B einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung aus § 433 II BGB haben
- Voraussetzungen: Wirksamer Kaufvertrag vorausgesetzt
- Definitionen:
- Kaufvertrag ( Ebene 1 ): Verkäufer verpflichtet sich zur Übereignung/Übergabe der Sache; Käufer verpflichtet sich zur Zahlung des Kaufpreises; Zustandekommen durch zwei korrespondierende Willenserklärungen – Angebot und Annahme
- Willenserklärung: Äußerung, die auf Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist; Rechtsfolgen müssen § 433 I, II BGB entsprechen
- Subsumtion: B sagt, er wolle Auto für 2.500 € kaufen – Angebot auf Rechtsfolge gerichtet; A stimmt zu – Annahme; Vertrag zustande gekommen (gem. § 433)
- Ergebnis: A hat gegen B Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises von 2,500 € gemäß ext§433IIextBGB
- Hinweise zur Literatur und Fallbearbeitung
- In der Vorlesung wird Bitter/Röder, BGB Allgemeiner Teil (5. Aufl. 2020) als Hauptquelle genannt; fallbezogene Fälle im Buch erarbeitet und dort vollständig ausformuliert
- Die Folien verweisen an roten Fundstellen im Buch, wo der Inhalt vertieft wird
- Verweise auf weiterführende Themen (im Transcript erwähnt, aber dort nicht ausgeführt)
- Willenserklärungen – Tatbestand und Auslegung (§§ 7 I + II)
- Willensmängel + Anfechtung (§§ 7 III + IV)
- Bedingung + Befristung (§ 8)
- Geschäftsfähigkeit (§ 9)
- Stellvertretung (§ 10)
- Schranken der Wirksamkeit von Rechtsgeschäften (§ 6)
- Trennungs- und Abstraktionsprinzip (§ 5 II 5)
- Aufbau eines juristischen Gutachtens (§§ 3 + 4) – bereits in diesem Abschnitt behandelt
- Verknüpfung zu Grundprinzipien
- Privatautonomie und deren Schranken bilden die Grundlage für das Strukturverständnis von Willenserklärungen, Verträgen und deren Rechtsfolgen
- Der Gutachtenstil dient der systematischen Analyse juristischer Sachverhalte und der nachvollziehbaren Ableitung von Rechtsfolgen
Hinweise zur Prüfungsvorbereitung
- Nutzen des Lehrbuchs Bitter/Röder als zentrales Arbeitsmaterial
- Systematisches Durcharbeiten der Definitionen, Normen, und Beispiele
- Übung mit Musterklausuren bzw. Fällen aus dem Buch, besonders zu den Abschnitten: Tatbestand, Rechtsfolgen, Nichtigkeitsgründe, Einreden, Verjährung, Gutachtenstil
- Verinnerlichen der Beispiele (z. B. Kaufvertrag) und der Abgrenzungen zwischen vertraglichen und gesetzliche Schuldverhältnissen
- Beachtung der Formulierungen und der Begrifflichkeiten (Willenserklärung, Einrede, Einwendung, Dissens, Subsumtion)
- Allgemeiner Teil – Privatautonomie
- extAllg.Teil:ext§§1−240extBGB
- extPrivatautonomie:Abschlussfreiheit,Inhaltsfreiheit,Formfreiheit,Eigentumsfreiheit,Testierfreiheit
- Vertragsfreiheit – Beispiele
- extAbschlussfreiheit,Inhaltsfreiheit,Formfreiheit
- Gleichordnung vs. Unterordnung
- Privatrecht: Gleichordnung; Öffentliches Recht: Über- / Unterordnung
- Verjährung
- extRegel:ext3Jahreext(§195BGB)
- Beginn: extmitSchlussdesJahres,indemderAnspruchentstandenist,undKenntnisderbegru¨ndendenUmsta¨nde (bzw. §199 I BGB)
- Hemmung: ext§209BGB
- Ablaufhemmung: ext§§210,211BGB
- Neubeginn: ext§212BGB
- Kaufvertrag – Beispiel (Fallbearbeitung)
- extKaufvertrag:§§433extBGB(I,II)
- extAngebot+Annahme;Zugangsprinzip;U¨bereignunggegenZahlungdesKaufpreises
Endnote
- Diese Notizen fassen den gezeigten Folieninhalt umfassend zusammen und dienen der Prüfungsvorbereitung. Bei Unklarheiten sollten die entsprechenden Normen im Lehrbuch geprüft und typisierte Klausurfälle geübt werden.