Probleme beim Kauf
Kapitel 6: Probleme beim Kauf
Darum geht's in diesem Kapitel: Der Sprung im Bildschirm des nagelneuen Laptops, die verspätete Lieferung des Kopierers für das Büro, der Fehler auf der Rechnung - bei der Abwicklung von Kaufverträgen läuft nicht immer alles reibungslos. Wie du mit solchen Problemen umgehst, lernst du in diesem Kapitel.
Das lernst du in den folgenden Lerneinheiten:
Wann spricht man von Lieferverzug und was bedeutet Annahmeverzug?
Wie gehe ich mit Fehlern und Mängeln bei der Ware oder der Rechnung um?
Was passiert bei einem Zahlungsverzug?
Lerneinheit 1: Lieferverzug und Annahmeverzug
1 Was alles schiefgehen kann
Unregelmäßigkeiten oder Vertragsverletzungen bei der Erfüllung des Kaufvertrags können sowohl auf der Verkäufer- als auch der Käuferseite entstehen.
Vertragsverletzungen: Bei der Erfüllung von Kaufverträgen können Probleme auftreten.
Lieferverzug (Verkäuferseite):
Verkäufer/in liefert…
zu spät
an den falschen Ort
pünktlich, aber falsche Ware (Qualität, Menge).
Mangelhafte Ware (Verkäuferseite):
Verkäufer/in liefert…
pünktlich, aber defekte, mangelhafte Ware.
Fehlerhafte Rechnung (Verkäuferseite):
Verkäufer/in schickt…
falsche oder fehlerhafte Rechnung.
Annahmeverzug (Käuferseite):
Käufer/in nimmt die Ware…
nicht an
zu spät an.
Zahlungsverzug (Käuferseite):
Käufer/in bezahlt…
gar nicht
zu spät
zu wenig
2 Lieferverzug
Es kann passieren, dass Verkäufer/innen die Ware nicht zu den vereinbarten Bedingungen liefern oder die Lieferung ganz fehlschlägt. Es kommt zum Verzug der Lieferung. Das Gesetz unterscheidet verschiedene Varianten des Lieferverzugs, damit Käufer/innen die Möglichkeit haben, gegenüber der Verkäuferseite ihr Recht einzufordern.
Ein Lieferverzug kann aus unterschiedlichen Gründen eintreten und hat je nach Art des Geschäfts unterschiedliche Folgen.
Verkäufer/innen geraten in Lieferverzug, wenn
die Ware nicht zum vereinbarten Zeitpunkt geliefert oder zur Abholung bereitgestellt bzw. gar nicht geliefert wird,
die Ware nicht so geliefert wird, wie es im Kaufvertrag vereinbart ist (z. B. Qualität, Menge) und die Käuferseite deswegen die Lieferung nicht annimmt, oder
die Ware nicht an den richtigen Ort geliefert wird.
Welche Rechte die Käuferseite hat, wenn die Verkäuferseite in Lieferverzug gerät, hängt von der Art des vereinbarten Geschäfts ab (Termingeschäft oder Fixgeschäft).
Folgen des Lieferverzugs: Je nachdem, ob es sich um ein Termingeschäft oder um ein Fixgeschäft handelt, haben Käufer/innen unterschiedliche Möglichkeiten.
Fixgeschäft
z. B. Lieferung fix am 3.3.20..
sofort bei Überschreitung des Liefertermins Auflösung des Vertrags
Termingeschäft
z. B. Lieferung Anfang März 20..
angemessene Nachfrist setzen, wodurch das Termingeschäft zum Fixgeschäft wird, und Rücktritt androhen
Verkäufer/in liefert noch immer nicht
Rücktritt und Auflösung des Vertrags
Die Käuferseite hat immer das Recht, auf der nachträglichen Lieferung zu bestehen. Die nachträgliche Lieferung wird dann eingefordert, wenn ein Rücktritt vom Kauf Nachteile hätte.
Beispiel: Eine Apotheke hat bei einer Tischlerei maßgeschneiderte Regale für den Verkaufsbereich bestellt. Als Liefertermin wurde der 29. April fix vereinbart. Da es sich um Maẞmöbel für den Verkaufsraum handelt, wird die Apotheke vermutlich auf der nachträglichen Lieferung bestehen.
Damit ein Termingeschäft zu einem Fixgeschäft wird, muss eine angemessene Nachfrist zur Lieferung der Ware gesetzt werden. Um bei Streitigkeiten einen Nachweis zu haben, sollte dies schriftlich in Form einer Liefermahnung erfolgen.
Die Liefermahnung
Eine Liefermahnung soll folgende Bestandteile aufweisen:
Verweis auf die Bestellung und den vereinbarten Liefertermin
Nachfrist setzen und Rechtsfolgen androhen
Beispiel 1
Die schriftliche Liefermahnung
Am… haben wir per E-Mail den Kopierer HP 23XP bestellt. Als Liefertermin war Ende Mai vereinbart. Bis heute, …, ist der Kopierer noch nicht eingetroffen.
Wir setzen Ihnen eine Nachfrist bis… Sollte die Lieferung bis zu diesem Termin nicht erfolgen, treten wir vom Vertrag zurück. Sollten uns durch einen eventuellen Vertragsrücktritt Mehrkosten entstehen, sind wir leider gezwungen, Ihnen diese in Rechnung zu stellen.
Beispiel 2
Die am… bestellten 12 Kartons Kopier-Papier sind bis heute nicht eingetroffen. Als fixer Liefertermin war der… vereinbart.
Wir haben das Papier bei einem anderen Großhandel besorgt und verzichten somit auf die nachträgliche Lieferung.
Beispiel 3
Wir haben am… eine Verpackungsmaschine bestellt, die Sie nach unseren Wünschen hergestellt haben. Es wurde ein fixer Liefertermin am… vereinbart, doch bisher ist die Maschine noch nicht geliefert worden.
Für die Lieferung und Montage der Verpackungsmaschine setzen wir Ihnen eine Nachfrist bis… Sollte durch den Lieferverzug für uns ein finanzieller Schaden entstehen, müssen wir leider Schadenersatz verlangen.
Praxisbeispiel: Liefermahnung Sporthaus Steininger
Das Sporthaus Steininger hat am 18.4.20.. beim Unternehmen Pallich KG 25 Fußbälle des Modells KONK200 bestellt. Als Liefertermin wurde Ende April 20.. vereinbart. Bis heute, 3.5.20. ., sind die Fußbälle noch nicht eingetroffen. Durch eine E-Mail wird auf die fehlende Lieferung hingewiesen:
Von: sporthaus@steininger.at
Datum: 3. Mai 20..
An: office@pallich.at
Betreff: Liefermahnung - Unsere Bestellung vom 18.4.20..
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 18.4.20..bestellten wir 25 Fußbälle des Modells KONK200. Als Liefertermin wurde Ende April vereinbart.
Bis heute sind die Bälle noch nicht bei uns eingetroffen. Wir erwarten die Lieferung bis spätestens 9.5.20…
Sollten Sie diesen Termin nicht einhalten, sehen wir uns gezwungen, vom Vertrag zurückzutreten und die Fußbälle bei einem anderen Hersteller zu kaufen.
Mit freundlichen Grüßen
Ayse Dadic
Sporthaus Steininger, e. U.
Werner Weg 32 8020 Graz
www.sporthaus_steininger.at
Schadenersatz
Wenn durch den Lieferverzug auf der Käuferseite ein Schaden entsteht, kann sie Schadenersatz von der Verkäuferseite verlangen. Diese muss aber nur dann Schadenersatz leisten, wenn sie den Lieferverzug verschuldet hat.
Kaufen Kunden die dringend benötigte, nicht gelieferte Ware bei der Konkurrenz, nennt man das einen Deckungskauf. Die Mehrkosten, die durch den Deckungskauf entstehen, bedeuten einen Schaden für die Käuferseite.
Praxisbeispiel: Schadenersatz oder nicht?
Josef Jobst hat für die Eröffnung seines Buchladens belegte Brötchen bei einem Brötchenservice bestellt. Diese sollten am Tag der Eröffnung um 9:00 Uhr geliefert werden. Um 9:30 Uhr sind die bestellten Brötchen immer noch nicht da. Um auf die fehlende Bestellung hinzuweisen, ruft Josef Jobst beim Brötchenservice an, erreicht aber niemanden. Er kauft Brötchen bei einem anderen Unternehmen (= Deckungskauf). Dabei entstehen Mehrkosten (= Schaden) in Höhe von € 90,-
Fall A: Schadenersatz
Der Brötchenservice hat eine Urlaubssperre. Es wurde vergessen, den Auftrag von Herrn Jobst zu stornieren. Herr Jobst kann vom Brötchenservice die Mehrkosten verlangen.
Fall B: kein Schadenersatz
Während der Zustellung der Brötchen hat der Verkäufer mit seinem Lieferwagen einen Unfall, den ein anderer Pkw verursacht hat. Er wird verletzt ins Krankenhaus eingeliefert. Den Brötchenservice trifft keine Schuld am Lieferverzug. Er muss daher die für Herrn Jobst entstandenen Mehrkosten nicht bezahlen.
3 Annahmeverzug
Zum Verzug bei der Annahme kommt es, wenn die Ware zwar zu den vereinbarten Bedingungen geliefert wird, aber die Käuferseite die Ware nicht annimmt.
Ein Annahmeverzug liegt auch vor, wenn die Verkäuferseite die Ware zur Abholung bereitstellt, aber die Käuferseite sie nicht abholt oder abholen lässt. Handelt es sich dabei um ein Paket, erhalten Käufer/innen eine Benachrichtigung, wo das Paket abholbar ist. Komplizierter wird die Nicht-Annahme einer Lieferung bei großen oder sperrigen Waren.
In der Regel verweigern Käufer/innen die Annahme der Ware dann, wenn die Ware nicht den Vertragsbestimmungen entspricht (z. B. die Ware kommt zu spät oder es wurde falsche oder mangelhafte Ware geliefert).
Ist die Verkäuferseite jedoch der Meinung, dass sie vertragsgerecht geliefert hat, dann stehen ihr verschiedene Möglichkeiten offen, die davon abhängen, ob die Käuferseite ein Unternehmen oder Konsument ist.
Praxisbeispiel: Annahmeverzug bei einer Ladeneinrichtung
Laura Huber eröffnet in einer Kleinstadt einen Bioladen. Die Ladeneinrichtung hat sie bei der Tischlerei Holzer & Söhne bestellt. Als die Möbel termingerecht geliefert werden, verweigert Laura Huber die Annahme mit der Begründung, dass für die Möbel eine andere Holzart vereinbart war. Die Tischlerei Holzer ist sich sicher, dass vertragsgerecht geliefert wurde, und hinterlegt die Möbel in einem Lagerhaus. Sie verständigt Frau Huber über die Hinterlegung und weist auf den offenen Rechnungsbetrag hin.
Annahmeverzug: Beim Annahmeverzug durch Käufer/innen hat die Verkäuferseite je nach Art des Geschäfts verschiedene Möglichkeiten.
Hinterlegung bei Gericht
Art des Geschäfts: B2B, B2C, C2C
Beschreibung: Hinterlegung bei jenem Gericht, das für den Erfüllungsort der Lieferung zuständig ist. Erweiterte Hinterlegung: Hinterlegung in einem öffentlichen Lagerhaus, bei einer Spedition oder in sonst sicherer Weise
Rechtliche Folgen:
Käufer/in muss die Kosten der Hinterlegung übernehmen.
Käufer/in trägt die Gefahren der Hinterlegung.
Selbsthilfeverkauf (= Deckungsverkauf)
Art des Geschäfts: B2B, C2B
Beschreibung: Festlegung einer Nachfrist und Androhung einer Versteigerung. Bei verderblichen Waren kann die Versteigerung sofort erfolgen, ohne diese anzudrohen oder eine Nachfrist zu setzen.
Rechtliche Folgen:
Käufer/in muss Verkäuferseite die Kosten für die Versteigerung ersetzen.
Ist der Versteigerungserlös geringer als der Kaufpreis, dann schuldet die Käuferseite der Verkäuferseite den Restbetrag.
Ist der Versteigerungserlös größer als der Kaufpreis, dann gehört der Mehrerlös der Käuferseite.
Vertragsrücktritt
Art des Geschäfts: B2B, B2C, C2C
Beschreibung: Ein Vertragsrücktritt ist möglich, Kaufvertrag wird aufgelöst, wenn Käufer/innen trotz Zahlungsaufforderung nicht zahlen. Verkäufer/innen können vom Vertrag zurücktreten, wenn sie einen Dritten für den Kauf der Ware finden.
LERNEN 2 Mangelhafte Ware, fehlerhafte Rechnung
Käufer/innen haben ein Recht darauf, dass die gekaufte Ware bzw. Leistung dem entspricht, was im Vertrag vereinbart wurde, und dass sie eine korrekte Rechnung erhalten. Ist dem nicht so, dann sollte man wissen, was man unternehmen kann.
1 Mangelhafte Ware
Es kann passieren, dass Waren während der Lieferung beschädigt werden. Ein eingedrückter Karton oder eine verbeulte Box kommen nicht selten vor. Ist dann auch noch die Ware selbst nicht in Ordnung, stellt sich die Frage, welche Rechte für die Käuferseite und welche Pflichten für die Verkäuferseite bestehen.
Zunächst gilt es festzustellen, ob die Ware tatsächlich einen Mangel hat.
Eine Ware ist mangelhaft, wenn zum Zeitpunkt der Übergabe
die Beschaffenheit der gelieferten Ware nicht mit der bestellten Ware übereinstimmt (z. B. anstelle eines gelben Sofas wird ein gelber Sessel geliefert) oder
Eigenschaften, die man von der Ware vernünftigerweise erwartet, nicht vorhanden sind (z. B. die Gummistiefel sind nicht wasserdicht).
Mängel an der Ware haben unterschiedliche Ursachen und dementsprechend verschiedene rechtliche Folgen.
Arten von Mängeln: Welche Rechte Käufer/innen bei Lieferung einer mangelhaften Ware haben, hängt davon ab, um welchen Mangel es sich handelt.
Mängel kann man in drei Bereiche einteilen:
Erkennbarkeit
offen: Der Mangel ist sofort sichtbar. Beispiel: Beim Öffnen des Kartons sieht man, dass der Bildschirm des Fernsehers gesprungen ist.
verborgen/verdeckt: Verkäufer/in weiß vom Mangel nichts. Man sieht den Mangel nicht auf den ersten Blick. Oft tritt der Mangel erst durch den Gebrauch der Ware auf. Beispiel: Beim Abspielen eines Videos merkt man, dass der Lautsprecher des Laptops nicht funktioniert.
verborgen und arglistig verschwiegen: Verkäufer/in weiß vom Mangel und verschweigt ihn absichtlich beim Verkauf (= Täuschung), um sich einen Vorteil zu verschaffen. Beispiel: Ein Kunsthändler verkauft ein Gemälde so teuer wie das Original, obwohl er weiß, dass es eine Fälschung ist.
Behebbarkeit
behebbar: Der Mangel kann durch einen normalen Aufwand oder durch Austausch behoben werden. Beispiel: Die einem Smartphone beigelegten Kopfhörer funktionieren nicht und werden ausgetauscht.
nicht behebbar: Man kann den Mangel durch einen normalen Aufwand nicht korrigieren oder die Behebung des Mangels wäre zu teuer. Beispiel: Der bei einer Tischlerei maẞgefertigte Schrank wurde in schwarzer statt in weißer Farbe lackiert.
Bedeutung
geringfügig: Trotz des Mangels kann man die Ware ganz normal verwenden. Beispiel: Der gekaufte Fernseher hat am Kunststoffgehäuse einen Kratzer. Der Kratzer hat keinen Einfluss auf das Funktionieren des Fernsehers.
wesentlich: Der Mangel hindert den üblichen Gebrauch der Ware. Beispiel: Die gekaufte Thermoskanne ist undicht, wodurch der eingefüllte Tee ausrinnt.
2 Umgang mit Mängeln
Bei einem offenen Mangel können Käufer/innen die Annahme der Ware verweigern. Es liegt dann ein Lieferverzug auf der Verkäuferseite vor.
Hat man die Ware bereits angenommen, dann ist es sinnvoll, der Verkäuferseite den Mangel zu melden, sofort nachdem man ihn bemerkt hat.
Umgang mit Mängeln: Je nachdem, wer die Vertragsparteien sind, gibt es unterschiedliche Regelungen.
Bei B2B-Geschäften gilt:
Die Käuferseite muss die Ware gleich nach Erhalt der Lieferung prüfen.
Formelle Prüfung: Überprüfung der Verpackung auf Schäden, Abzählen der Packstücke etc.
Materielle Prüfung: Probebetrieb, chemische Analysen, Besichtigung etc.
Stellt er dabei Mängel fest, muss er diese dem Verkäufer innerhalb einer angemessenen Frist bekanntgeben.
Beispiel: B2B-Geschäft Ein Stoffgeschäft bemerkt, dass verschiedene Stoffe in falschen Mustern geliefert wurden.
Fall A: Meldet es diesen Mangel zwei Tage nach der Lieferung, dann gilt die Frist als angemessen.
Fall B: Meldet es diesen Mangel drei Wochen nach der Lieferung, so kann man die Frist als unangemessen ansehen. Die Meldung kommt zu spät, es muss die Stoffe behalten.
Bei B2C- und C2C-Geschäften gilt:
Es gibt keine Pflicht zur Prüfung der Ware auf Mängel.
Ein Mangel muss nur innerhalb der Gewährleistungsfrist (eventuell Geltungszeitraum der Garantie) gemeldet werden.
Es ist trotzdem sinnvoll, die Ware zu untersuchen bzw. aufgetretene Mängel sofort zu melden.
3 Gewährleistung
Käufer/innen haben das Recht, dass die Waren oder Leistungen jene Eigenschaften und Beschaffenheit haben, die im Kaufvertrag vereinbart wurden.
Bei mangelhaften Waren bzw. Leistungen greift das Gewährleistungsrecht. Das ist die gesetzlich vorgesehene Haftung von Verkäufer/innen für Mängel.
Gewährleistung
Verkäufer/innen müssen gewährleisten, dass die Waren den im Kaufvertrag vereinbarten oder üblich zu erwartenden Eigenschaften (Mindeststandards) entsprechen. Bei digitalen Leistungen (z. B. Bereitstellung von Apps) trifft diese Pflicht das Unternehmen, das diese Leistung zur Verfügung stellt.
Ist eine Ware bei Übergabe fehlerhaft, dann haftet die Verkäuferseite gegenüber der Käuferseite für den Mangel innerhalb von 2 Jahren für bewegliche Sachen bzw. innerhalb von 3 Jahren für unbewegliche Sachen. Bei digitalen Leistungen haftet das Unternehmen, das diese zur Verfügung stellt.
Gewährleistung
Wann wird gehaftet?
Der Mangel muss zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware bereits vorhanden gewesen sein, auch wenn man ihn nicht sofort sieht (verdeckter Mangel).
Wofür wird gehaftet?
für Mängel an der gelieferten Ware
für Mängel bei der Bereitstellung digitaler Leistungen (= digitale Inhalte und Dienstleistungen)
Wie lange wird gehaftet?
2 Jahre ab Übergabe oder Bereitstellung
für körperlich bewegliche Sachen (z. B. Laptop, Fahrrad) und Reparaturen daran
für Waren mit digitalen Elementen (z. B. Smartphone mit Apps)
für digitale Einzelleistungen (z. B. E-Book)
3 Jahre ab Übergabe für unbewegliche Sachen (z. B. Grundstück, Haus) und Reparaturen daran.
über den gesamten Zeitraum der Bereitstellungspflicht bzw. die gesamte Vertragsdauer für digitale Dauerleistungen (z. B. Update für Navigationsgerät, Streamingdienste, Apps)
Nach Ablauf dieser Fristen beginnt zusätzlich eine dreimonatige Geltendmachungsfrist („Verjährungsfrist“), innerhalb der der Mangel noch eingeklagt werden kann.
Ausnahme für arglistig verschwiegene Mängel: Wenn der Verkäufer bei der Übergabe einen Mangel kennt und verschweigt, täuscht er den Käufer. Dann hat der Käufer zusätzlich zur Gewährleistung Anspruch auf Schadenersatz. Die max. Verjährungsfrist ist 30 Jahre (z. B.: Ein Verkäufer verschweigt, dass ein Auto einen Unfall hatte oder ein Haus defekte Elektroleitungen hat).
Wer haftet?
Es haftet der Hersteller, der Importeur und zusätzlich der Händler - der Händler allerdings nur dann, wenn die/der Geschädigte nicht feststellen kann, wer Hersteller oder Importeur ist.
Digitale Leistungen: Die Gewährleistung trifft auch auf digitale Leistungen zu, die nicht gekauft wurden. Es reicht, wenn diese Leistungen zur Verfügung gestellt werden. Daher fallen auch fortlaufende Softwareüberlassungen (z. B. Antivirenprogramme, Online-Spiele, Apps) unter diese Regelungen.
Für digitale Leistungen und Waren mit digitalen Elementen (z. B. Smartphone, Smart-TV) gibt es eine Aktualisierungspflicht. Das bedeutet, dass das Unternehmen alle notwendigen Updates zur Verfügung stellen muss, damit die Mängelfreiheit erhalten bleibt.
In bestimmten Fällen kann man die Gewährleistung vertraglich ausschließen, indem man schriftlich einen Haftungsausschluss notiert.
Der Ausschluss ist bei C2C-, C2B-und B2B-Geschäften immer möglich.
Bei B2C-Geschäften ist ein Ausschluss der Gewährleistung nicht möglich. In Einzelfällen kann allerdings die 2-Jahres-Frist beweglicher Sachen verkürzt werden, nämlich dann, wenn es sich um eine gebrauchte Ware handelt und die Verkürzung der Frist im Einzelnen vereinbart wurde.
Gewährleistungsrechte: Durch die Gewährleistung haben Käufer/innen verschiedene Rechte, die von der Art des Mangels abhängig sind.
offener Mangel
Annahme der Ware verweigern
Beispiele: Gewährleistungsrechte
Bei einem neuen Auto ist die Frontscheibe gesprungen, wodurch die Sicht stark eingeschränkt ist. Die gesprungene Frontscheibe ist ein wesentlicher Mangel, der durch den Austausch der Frontscheibe behoben werden kann.
Ein Kühlschrank hat auf der Seite einen Kratzer im Lack. Der Mangel ist geringfügig, da der Kühlschrank trotzdem ganz normal funktioniert. Voraussichtlich wird ein Preisnachlass gewährt.
Bei einem Mangel müssen Verkäufer/innen die Ware von den Käufer/innen abholen bzw. abholen lassen (z. B. eine kaputte Waschmaschine im 6. Stock).
Die Frist für die Gewährleistung beginnt mit der Übergabe der Ware.
Beweislastumkehr
Bis 12 Monate nach der Warenübergabe wird vermutet, dass ein Mangel bereits bei der Übergabe bestanden hat.
Bei B2C-Geschäften gilt eine Beweislastumkehr von 12 Monaten: Tritt der Mangel innerhalb des ersten Jahres ab der Übergabe auf, dann muss die Verkäuferseite beweisen, dass die Ware ohne Mängel übergeben wurde.
Bei B2B-Geschäften beträgt die Frist sechs Monate.
Nach Ablauf dieser Frist muss die Käuferseite beweisen, dass die Ware bereits bei der Übergabe mangelhaft war. Gelingt dieser Beweis nicht, dann trifft die Gewährleistung nicht zu.
4 Mängelrüge
Die Käuferseite muss die Verkäuferseite innerhalb einer angemessenen Frist über die Mängel der gelieferten Ware informieren und den Mangel rügen.
Das Schreiben, in dem die Mängel mitgeteilt werden, heißt Mängelrüge.
Auch wenn das Gesetz keine Form für die Mängelrüge vorschreibt, sollte sie schriftlich erfolgen. So kann jederzeit bewiesen werden, dass die Verkäuferseite über die mangelhafte Ware rechtzeitig informiert worden ist.
Man sollte bei einer Mängelrüge folgende Punkte beachten:
Mängelrüge per E-Mail: eine Lesebestätigung anfordern
Mängelrüge per Post: den Brief als Einschreiben aufgeben
Eine telefonische Mängelrüge wird nur bei langjährigen, sehr guten Geschäftsbeziehungen ausreichen.
In der Mängelrüge müssen die Mängel an der Ware ganz genau beschrieben werden. Außerdem sollen Lösungsvorschläge zur Beseitigung der Mängel gemacht werden.
Die schriftliche Mängelrüge
Bestandteile des Schreibens
Verweis auf die Bestellung und die Lieferung
genaue Beschreibung, welche Ware welche Mängel aufweist
Beschreibung der gewünschten weiteren Vorgangsweise
Beispiel 1
Gestern haben Mitarbeitende Ihres Unternehmens den bestellten Backofen geliefert und angeschlossen.
Leider habe ich bei der ersten Verwendung festgestellt, dass der Temperaturregler nicht funktioniert und das Backrohr sich nicht aufheizt.
Ich brauche den Backofen dringend. Bitte schicken Sie so schnell wie möglich den Kundendienst, um den Mangel zu beheben.
Beispiel 2
Eine Spedition hat uns heute die am… bestellten Papiersorten zugestellt.
Leider mussten wir bei der Überprüfung der Lieferung feststellen, dass anstelle eines Kartons gelben Papiers (Art.Nr. GP 23-60g) irrtümlicherweise 1 Karton grünes Papier geliefert wurde. Auf dem Lieferschein ist aber der Karton gelbes Papier vermerkt.
Liefern Sie uns bitte umgehend einen Karton gelbes Papier nach und teilen Sie uns mit, was mit dem falsch gelieferten Papier passieren soll.
Praxisbeispiel: Mängelrüge bei der Lieferung von Medikamenten
Der Apotheke Bewusst Gesund GmbH wurde eine Lieferung der Pharma AG, Großhandel für Medikamente, zugestellt. Eine Mitarbeiterin überprüft die Lieferung und stellt fest, dass die gelieferte Ware nicht mit der Bestellung übereinstimmt:
Am 9.12.20.. wurden bestellt:
25 Tuben Woltol Schmerzgel, 150 g
20 Flaschen Rübon Hustensaft, 180 g
50 Packungen Grippoweg, zu je 20 Kapseln
Am 11.12.20..wurde geliefert:
25 Tuben Woltol Schmerzgel, 100 g
20 Flaschen Rübon Hustensaft, 120g
50 Packungen Grippoweg, zu je 20 Kapseln
Die in falschen Größen gelieferten Medikamente sollen so schnell wie möglich gegen die bestellten Größen ausgetauscht werden.
Von: apotheke@bewusst_gesund.at
Datum: 11. Dezember 20..
An: office@pharma.at
Betreff: Mängelrüge - Ihre Lieferung vom 11. Dezember 20..
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute wurden uns die am 9. 12. bestellten Medikamente zugestellt. Bei der Überprüfung der Lieferung wurde Folgendes festgestellt:
Wir bestellten 25 Tuben Woltol Schmerzgel, 150 g, geliefert wurden 25 Tuben zu je 100 g. Beim Rübon Hustensaft wurden uns statt der bestellten 20 Flaschen zu je 180 g die kleineren 20 Flaschen zu je 120 g geliefert.
Die kleinen Packungsgrößen werden von unseren Kunden nicht sehr stark nachgefragt.
Da unsere Vorräte bald aufgebraucht sind, bitten wir Sie, die beiden Produkte so schnell wie möglich in den bestellten Mengeneinheiten zu liefern. Die nicht benötigten Waren werden wir bei der Nachlieferung Ihrem Fahrer mitgeben.
Mit freundlichen Grüßen
Susanna Melcher
Apotheke Bewusst Gesund GmbH
www.BewusstGesund_Apotheke.at
5 Garantie und Produkthaftung
Neben der Gewährleistung gibt es noch andere gesetzliche und vertragliche Bestimmungen, die bei mangelhafter Ware angewendet werden können: die Garantie und die Produkthaftung.
Garantie
Die Garantieerklärung ist eine Erweiterung der Gewährleistung. Durch eine Garantie übernimmt die Verkäuferseite die Haftung auch für jene Mängel, die bei der Übergabe der Ware noch nicht bestanden haben. Das heißt, die Garantie gilt sowohl bei einem Produktionsfehler als auch bei einem Mangel durch ordnungsgemäßen Gebrauch.
Die Garantie ist freiwillig und zusätzlich zur verpflichtenden Gewährleistung. Wie lange die Garantie gültig ist, kann frei vereinbart werden.
Beispiel: Ein Haarföhn geht trotz richtigen Gebrauchs nach zweieinhalb Jahren kaputt. Liegt eine Garantieerklärung für z. B. 3 Jahre vor, dann wird er ausgetauscht oder kostenlos repariert.
Produkthaftung
Die Bestimmungen über die Gewährleistung betreffen nur die mangelhafte Ware. Werden durch die mangelhafte Ware weitere Sachen und/oder Personen geschädigt, dann gelten die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG). Die Produkthaftung gilt bis zu zehn Jahre ab dem Verkauf des Produkts. Wichtig ist, dass der Mangel am Produkt bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war.
Beschädigt das fehlerhafte Produkt andere Sachen, dann gibt es für Schäden bis € 500,- keine Entschädigung. Diese Schäden muss der oder die Geschädigte also selbst tragen. Die € 500,- nennt man Selbstbehalt. Bei Schmerzensgeld für Personenschäden gibt es keinen Selbstbehalt.
Beispiel: Ein Toaster beginnt aufgrund eines Produktionsfehlers zu brennen und verursacht in der Küche einen Schaden von € 900,-. Ersetzt werden € 400,- (den Selbstbehalt von € 500,- muss der Geschädigte selbst bezahlen).
In der folgenden Übersicht sind die Unterschiede zwischen Gewährleistung, Garantie und Produkthaftung noch einmal zusammengefasst.
Gewährleistung, Garantie, Produkthaftung: Sie sind Teil des Konsumentenschutzes und haben viele Vorteile für die Käufer/innen.
Abhängig von der Art, dem Zeitpunkt des Mangels, den aufgetretenen Schäden und den Vertragsbedingungen greifen die unterschiedlichen Regelungen.
Gewährleistung
gesetzlich verpflichtend
tritt in Kraft, wenn ein Produkt schon bei Übergabe mangelhaft war.
Beispiel: Ein neues Fernsehgerät lässt sich nicht einschalten.
Garantie
freiwillig durch den Hersteller
zusätzlich zur Gewährleistung
Konditionen können vom Hersteller bestimmt werden; gilt auch, wenn das Produkt erst nach dem Kauf defekt wird.
Beispiel: Ein Ventilator funktioniert zweieinhalb Jahre lang und dreht sich dann plötzlich nicht mehr.
Produkthaftung
gesetzlich verpflichtend
tritt in Kraft, wenn durch das schon bei Übergabe fehlerhafte Produkt Schäden an Personen oder an anderen Gegenständen entstehen.
Beispiel: Ein Smartphone explodiert und verursacht ein Brandloch in einem Hemd.
6 Fehlerhafte Rechnung
Rechnungen sollten immer genau kontrolliert werden. Es