Römisches Privatrecht Zusammenfassung
Römisches Privatrecht
Professoren
- Prof. Dr. José Luis Alonso
- Prof. Dr. Ulrike Babusiaux
Bedeutung des Römischen Rechts
Historische Bedeutung:
- Grundlage des Rechtsstudiums seit dem 11. Jahrhundert. Die justinianischen Quellen (Institutionen, Digesten, Codex, Novellen) waren massgebend.
- Rolle im gemeinen Recht und der Pandektistik, die sich im schweizerischen ZGB und OR widerspiegeln.
Didaktisch-methodologische Bedeutung:
- Kasuistischer Charakter der Rechtsbehandlung in den justinianischen Quellen.
- Variantenbildung in der Argumentationsweise römischer Juristen.
- Veranschaulichung an Fallgestaltungen ist zentral.
Civil Law vs. Common Law
- Römisches Recht prägte zentrale Begrifflichkeiten und Rechtsvorstellungen in kontinentaleuropäischen Ländern (Civil Law), im Gegensatz zum anglo-amerikanischen Common Law.
- Abhängigkeit in Kernbegriffen des Privatrechts (Vertrag, Testament, Eigentum) und Instituten wie Stellvertretung und Aktiengesellschaft.
Römisches Privatrecht als Matrix
- Römisches Privatrecht bildet die "Grundgrammatik" der europäischen Rechtswissenschaft.
- Es ist relevant für alle Felder des Privatrechts, die Privatrechtstheorie und die Rechtsvergleichung.
Zweck des Studiums
- Erlernen der Denkweise römischer Juristen, um das eigene Recht geschickt zu erkennen und anzuwenden.
- Formelle Bildung des juristischen Verstandes.
Corpus Iuris Civilis
- Institutiones: Lehrbuch für das erste Studienjahr, basierend auf Gaius’ Institutionen.
- Digesta: Auszüge aus den Schriften römischer Juristen (Iura).
- Codex: Sammlung von Kaiserkonstitutionen (leges) seit Hadrian.
- Novellae: Reform-Konstitutionen Justinians, überwiegend auf Griechisch verfasst.
Rechtsquellen nach Gaius
- Gesetze (leges)
- Plebiszite (plebiscita)
- Senatsbeschlüsse (senatus consulta)
- Kaiserkonstitutionen (constitutiones principum)
- Edikte der Magistrate (edicta)
- Gutachten der Rechtsgelehrten (responsa prudentium)
Definitionen nach Römischem Recht
- Ius Civile: Sonderrecht eines Volkes.
- Ius Gentium: Völkergemeinrecht, das die natürliche Vernunft für alle Menschen festlegt.
- Ius Naturale: Natürliches Recht, das immer gerecht und gut ist.
- Ius Honorarium: Amtsrecht, basierend auf den Edikten der Magistrate, um das Ius Civile zu unterstützen, zu ergänzen oder zu verbessern.
Personenrecht
Freie und Sklaven
- Alle Menschen sind entweder frei oder Sklaven (Gai. Inst. 1, 9).
- Sklaverei entsteht durch Geburt oder später (Kriegsgefangenschaft, Selbstverkauf über 20 Jahre).
- Sklaven gelten zivilrechtlich als Nichts, aber nach Naturrecht sind alle Menschen gleich (D. 50.17.32).
- Sklaven haben keine Rechte und es findet keine Klage gegen sie statt.
- Sondergut (peculium): Was ein Sklave mit Erlaubnis des Eigentümers verwaltet.
- Freilassung: Durch Stabverleihung, Zensusanmeldung oder Testament.
Familie und Hausgewalt
- Kinder in rechtmässiger Ehe stehen unter väterlicher Hausgewalt (patria potestas).
- Hausvater (pater familias): Gewaltfrei, unabhängig von Mündigkeit.
- Haussöhne und Haustöchter: Unter der Gewalt eines anderen stehend.
- Haussohn bleibt in väterlicher Gewalt, auch wenn er Soldat, Senator oder Konsul wird.
Handlungsfähigkeit und Stellung der Frau
- Frauen sind von allen öffentlichen Ämtern ausgeschlossen (D. 50.17.2pr.).
- Frauen sollten keine privaten Angelegenheiten ohne Vormund führen.
- Volljährige Frauen stehen unter Vormundschaft (tutela).
- Unmündige (impuberes) stehen unter Vormundschaft, bis sie mündig sind.
- Geisteskranke können keine Geschäfte eingehen, Unmündige nur mit Genehmigung des Vormunds.
Sachenrecht
Einteilung der Sachen
- göttlichen Rechts (res divini iuris): heilige (sacrae) und religiöse (religiosae) Sachen.
- menschlichen Rechts (res humani iuris): öffentliche (res publicae) und private (res privatae) Sachen.
- Körperliche Sachen (res corporales): berührbar (Grundstück, Mensch, Kleidungsstück).
- Unkörperliche Sachen (res incorporales): nicht berührbar (Erbschaft, Nutzniessung, Obligationen).
- Manzipiumsachen (res mancipi): italische Grundstücke, Feldservituten, Sklaven, bestimmte Zugtiere.
- Nicht-Manzipiumsachen (res nec mancipi): alle übrigen Sachen.
- Verbrauchbare Sachen: Sachen, die bei Gebrauch untergehen (Geld, Wein, Öl, Getreide).
Eigentum und Besitz
- Eigentum und Besitz sind zu trennen, da man Besitzer ohne Eigentümer sein kann und umgekehrt.
Eigentumserwerb
- Natürliche Arten:
- Aneignung (occupatio) von herrenlosen Sachen.
- Fruchterwerb.
- Verarbeitung (specificatio) fremden Materials.
- Verbindung (accessio), Vermischung (confusio), Vermengung (commixtio).
- **Abgeleiteter Eigentumserwerb:
** * Manzipation (mancipatio) und Abtretung vor Gericht (in iure cessio).
- Besitzübergabe (traditio).
- Ersitzung (usucapio)
Nutzniessung (ususfructus)
- Recht, fremde Sachen zu gebrauchen und zu nutzen, unter Erhaltung ihrer Substanz (D. 7.1.1).
- Bestellung durch Vermächtnis oder Abtretung vor Gericht.
- Erlöschen durch Tod des Nutzniessers, Nichtgebrauch oder Vereinigung.
Grunddienstbarkeiten (Servituten)
- Rechte, die mit Grundstücken verbunden sind.
- Arten: Durchgangsrecht (iter), Viehtriftrecht (actus), Wegerecht (via), Wasserleitungsrecht (aquae ductus).
Pfandrecht
- Dingliche Sicherheit zur Absicherung einer Forderung.
- Arten: Faustpfand (pignus) und Hypothek (hypotheca).
- Bestellung durch Übergabe (Faustpfand) oder blosse Vereinbarung (Hypothek).
Obligationenrecht
Wesen der Obligationen
- Rechtliches Band, das uns zwingt, eine Leistung zu erbringen.
- Leistung kann ein Geben (dare), Tun (facere) oder Leisten (praestare) sein.
- Quellen: Vertrag (contractus) oder unerlaubte Handlung (delictum).
Realkontrakte
- Darlehen (mutuum):
- Hingabe von Sachen nach Gewicht, Zahl oder Mass.
- Verpflichtung zur Rückerstattung von Sachen gleicher Art.
- Kondiktion: Klage zur Rückforderung von ungerechtfertigt Erlangtem.
*Stipulation
Stipulation (stipulatio)
- Formgebundenes mündliches Leistungsversprechen
Konsensualkontrakte
- Kauf (emptio venditio), Miete, Pacht, Dienstvertrag und Werkvertrag (locatio conductio), Gesellschaft (societas) und Auftrag (mandatum)
- Klage aus Kauf (actio empti)
- Klage aus Pacht (actio venditio)
- guter Glaube (ex fide bona)
Deliktsrecht
Diebstahl (furtum)
Sachbeschädigung (lex Aquilia)