Einführung_Grundbegriffe_Rechtsgeschäfte_ohne Lösungen
Einführung Zivilrecht
Privatrecht im System der sozialen Marktwirtschaft
Privatrecht:
Regelt rechtliche Beziehungen zwischen Bürgern.
Umfasst auch Unternehmen; Gegenteil: Öffentliches Recht (Regelt Beziehungen Bürger-Staat).
Marktwirtschaft:
Wirtschaftsordnung basierend auf Angebot und Nachfrage.
Soziale Marktwirtschaft:
Enthält Elemente für sozialen Ausgleich, z.B. durch Steuerrecht, Sozialversicherungen gegen Risiken (Alter, Krankheit, etc.).
Überblick über das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
BGB:
Inkrafttreten: 1. Januar 1900.
Regelt private Rechtsbeziehungen.
Leitideen:
Liberalismus: Rechtsgleichheit, wirtschaftliche Handlungsfreiheit, Vertragsfreiheit, Eigentumsfreiheit.
Sozialstaatlichkeit: Korrektur von Ungleichheiten (Z.B. Mietrecht, Verbraucherrecht).
Aufbau BGB
Fünf Bücher:
Allgemeiner Teil
Recht der Schuldverhältnisse
Sachenrecht
Familienrecht
Erbrecht
Weitere relevante Gesetze:
AGG, ProdHaftG, HGB, AktG, BetrVG.
Einzelheiten zu den Büchern des BGB
Allgemeiner Teil:
Grundlegende Normen für alle Bücher (z.B. Rechtsgeschäfte, Verjährung).
Schuldrecht:
Regeln zwischen Bürgern aus vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen.
Familienrecht und Erbrecht:
Regelungen zu familialen und postmortalen Vermögensverhältnissen.
Besonderheiten des BGB
Abstrakt-generelle Tatbestände:
Keine Aufzählung spezifischer Einzelfälle; Oberbegriffe bilden Gruppen.
Gemeinsame Regelungen:
„Allgemeine Vorschriften“ vor Spezialregeln.
Verweisungstechnik:
Verweise auf andere Paragrafen zur Regelung.
Grundbegriffe
Rechtssubjekt:
Träger von Rechten und Pflichten; natürliche und juristische Personen.
Rechtsobjekte:
Dinge, Rechte, etc., die rechtlich behandelt werden können.
Rechtsgeschäft:
Willenserklärungen zur Regelung rechtlicher Verhältnisse; Abschlussfreiheit.
Willenserklärung (WE)
Definition:
Äußerung zur Herbeiführung rechtlicher Folgen (äußere und innere Bestandteile).
Zugang und Abgabe:
Abgabe wirksam, wenn sie ohne weiteres Zutun dem Empfänger zugeht.
Vertragsarten und -elemente
Vertrag:
Willenseinigung durch Angebot und Annahme.
Essentialia negotii:
Bestimmte notwendige Elemente des Vertrages (z.B. Parteien, Ware, Preis).
Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte
Verpflichtungsgeschäft:
Begründung eines Anspruchs (z.B. Kaufvertrag);
Wechsel von Rechten, noch nicht Eigentumsübertragung.
Verfügungsgeschäft:
Änderung der Rechtslage, z.B. Eigentumsübertragung.
Abstraktionsprinzip und Trennungsprinzip
Trennungsprinzip:
Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte sind getrennt zu betrachten.
Abstraktionsprinzip:
Unwirksamkeit eines Geschäfts zieht nicht die Unwirksamkeit des anderen nach sich.
Rechtsgeschäfte
Einseitige Rechtsgeschäfte:
Nur eine WE notwendig (z.B. Kündigung).
Zweiseitige Rechtsgeschäfte (Verträge):
Aus zwei WE (z.B. Kauf-, Mietverträge).
Formbedürftigkeit von Rechtsgeschäften
Grundsatz der Formfreiheit:
Formalerfordernisse mglw. nötig; verschiedene Formarten (Schriftform, notarielle Beurkundung).
Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung:
Grundsatz der Nichtigkeit; mögliche Heilung durch erneute Vornahme.
Übungsfragen
Zugang einer WE: Bedeutung und Definition.
Wirksamkeit mündlicher WE unter Anwesenden.
Widerrufszeitraum einer WE.
Definition und Bestandteile einer WE.
Unterschiede in Vertragsarten und -freiheit.