Einführung_Grundbegriffe_Rechtsgeschäfte_ohne Lösungen

Einführung Zivilrecht

Privatrecht im System der sozialen Marktwirtschaft

  • Privatrecht:

    • Regelt rechtliche Beziehungen zwischen Bürgern.

    • Umfasst auch Unternehmen; Gegenteil: Öffentliches Recht (Regelt Beziehungen Bürger-Staat).

  • Marktwirtschaft:

    • Wirtschaftsordnung basierend auf Angebot und Nachfrage.

  • Soziale Marktwirtschaft:

    • Enthält Elemente für sozialen Ausgleich, z.B. durch Steuerrecht, Sozialversicherungen gegen Risiken (Alter, Krankheit, etc.).

Überblick über das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)

  • BGB:

    • Inkrafttreten: 1. Januar 1900.

    • Regelt private Rechtsbeziehungen.

  • Leitideen:

    • Liberalismus: Rechtsgleichheit, wirtschaftliche Handlungsfreiheit, Vertragsfreiheit, Eigentumsfreiheit.

    • Sozialstaatlichkeit: Korrektur von Ungleichheiten (Z.B. Mietrecht, Verbraucherrecht).

Aufbau BGB

  • Fünf Bücher:

    1. Allgemeiner Teil

    2. Recht der Schuldverhältnisse

    3. Sachenrecht

    4. Familienrecht

    5. Erbrecht

  • Weitere relevante Gesetze:

    • AGG, ProdHaftG, HGB, AktG, BetrVG.

Einzelheiten zu den Büchern des BGB

  • Allgemeiner Teil:

    • Grundlegende Normen für alle Bücher (z.B. Rechtsgeschäfte, Verjährung).

  • Schuldrecht:

    • Regeln zwischen Bürgern aus vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen.

  • Familienrecht und Erbrecht:

    • Regelungen zu familialen und postmortalen Vermögensverhältnissen.

Besonderheiten des BGB

  1. Abstrakt-generelle Tatbestände:

    • Keine Aufzählung spezifischer Einzelfälle; Oberbegriffe bilden Gruppen.

  2. Gemeinsame Regelungen:

    • „Allgemeine Vorschriften“ vor Spezialregeln.

  3. Verweisungstechnik:

    • Verweise auf andere Paragrafen zur Regelung.

Grundbegriffe

  • Rechtssubjekt:

    • Träger von Rechten und Pflichten; natürliche und juristische Personen.

  • Rechtsobjekte:

    • Dinge, Rechte, etc., die rechtlich behandelt werden können.

  • Rechtsgeschäft:

    • Willenserklärungen zur Regelung rechtlicher Verhältnisse; Abschlussfreiheit.

Willenserklärung (WE)

  • Definition:

    • Äußerung zur Herbeiführung rechtlicher Folgen (äußere und innere Bestandteile).

  • Zugang und Abgabe:

    • Abgabe wirksam, wenn sie ohne weiteres Zutun dem Empfänger zugeht.

Vertragsarten und -elemente

  • Vertrag:

    • Willenseinigung durch Angebot und Annahme.

  • Essentialia negotii:

    • Bestimmte notwendige Elemente des Vertrages (z.B. Parteien, Ware, Preis).

Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte

  • Verpflichtungsgeschäft:

    • Begründung eines Anspruchs (z.B. Kaufvertrag);

    • Wechsel von Rechten, noch nicht Eigentumsübertragung.

  • Verfügungsgeschäft:

    • Änderung der Rechtslage, z.B. Eigentumsübertragung.

Abstraktionsprinzip und Trennungsprinzip

  • Trennungsprinzip:

    • Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte sind getrennt zu betrachten.

  • Abstraktionsprinzip:

    • Unwirksamkeit eines Geschäfts zieht nicht die Unwirksamkeit des anderen nach sich.

Rechtsgeschäfte

  • Einseitige Rechtsgeschäfte:

    • Nur eine WE notwendig (z.B. Kündigung).

  • Zweiseitige Rechtsgeschäfte (Verträge):

    • Aus zwei WE (z.B. Kauf-, Mietverträge).

Formbedürftigkeit von Rechtsgeschäften

  • Grundsatz der Formfreiheit:

    • Formalerfordernisse mglw. nötig; verschiedene Formarten (Schriftform, notarielle Beurkundung).

  • Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung:

    • Grundsatz der Nichtigkeit; mögliche Heilung durch erneute Vornahme.

Übungsfragen

  1. Zugang einer WE: Bedeutung und Definition.

  2. Wirksamkeit mündlicher WE unter Anwesenden.

  3. Widerrufszeitraum einer WE.

  4. Definition und Bestandteile einer WE.

  5. Unterschiede in Vertragsarten und -freiheit.