Mitschrift ZUR 4/4
Tipps für Klausur
Firmenbuchauszug lesen können
Schadensersatz prüfen können
Geschäftsfähigkeit / Unfähigkeit
Gewährleistung
Zielschuldverhältniss / Dauerschuldverhältniss
Irrtum
Einspruchsfrist
Verfährungsfrist bei Schadensersatz
Zulässige Firmennamen
Kein New Public Management
Unternehmensbezogene Geschäfte
Im 4. Buch UGB
zweiseitig Unternehmensbezogene Geschäfte (beide Seiten Unternehmen)
anerkannte Unternehmensgebräuche sind auf Verträge anwendbar (diese ergänzen die Regelungen des Zivilrecht)
unternehmerisches Bestätigungsschreiben: Schweigen als Zustimmung wenn das Schreiben dem mündlich vereinbarten nicht widerspricht.
Beispiel: Küchenlieferer bestätigt weißfarbton XY, Unternehmen antwortet nicht will aber einen Weisston.
AGB: Unternehmer*in weiß das Vertragspartei nur zu AGB abschließt kann sich nicht auf fehlende Einbeziehung dieser berufen.
Unternehmerischer Sorgfaltsstandards
einseitig Unternehmensbezogene Geschäfte (Unternehmen und Verbraucher)
AGBs müssen in jedem Geschäft einbezogen werden.
Rechtsformen
Personengesellschaften
OG (Offene Gesellschaft)
Eintrag ins Firmenbuch
mind. 2 Gesellschaften
Unbeschränkte Haftung der Gesellschafter
Rechtsfähigkeit
Vertretung durch Gesellschafter*innen
bei Ausscheiden eines Gesellschafters - Nachhaftung von fünf Jahren
KG (Kommanditgesellschaft)
Eintrag iins Firmenbuch
Kommandist*innen sind von GF ausgeschlossen, aber haben Kontrollrechte (z.B: aus wichtigen Gründen Bilanz einsehen)
mind. 2 Gesellschafter
Unbeschänkte Haftung der Komplentär*innen, beschränkte Haftung der Kommanditist*innen
Rechtsfähigkeit
Vertretung durch Komplementär*innen
stille Gesellschaft (GesbR - Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
muss nicht durch Vertrag zusammenkommen.
Kapitalgesellschaften
sind juristische Personen
Handelt durch ihre Organe
Gesellschafter*innen sind mit einem Kapitalanteil beteiligt (mind. 10.000 Gesamtkapital)
keine persönliche Haftung (nur Haftung Gesellschaftsvermögen
Aufbringung und Erhaltung des Gesellschaftskapital sind gesetzlich geregelt.
Drittorganschaft (Organe müssen nicht Gesellschafter*in sein)
Gewinne unterliegen der Körperschaftssteuer
Ausgeschüttete Gewinne unterliegen der Kapitalertragssteuer
bei mehr als einer Person: Gesellschaftsvertrag
bei einer Person: Erklärung über die Errichtung einer Gesellschaft
muss beim Notar abgeschlossen werden.
Konzern
ist keine Gesellschaftsform
rechtlich selbstständige Unternehmen unterstehen einer einheitlichen Leitung
die einzelnen Gesellschaften sind trotzdem selbstständig
Organe der GmbH
Generalversammlung (Versammlung aller Gesellschafter*innen)
Auskungftsrecht
Weisungsrecht
Zustimmungsrecht
an Geschäftsführer*in
GmbH Geschäftsführung
Bestellung durch Beschluss der Gesellschafter*innen (Generalversammlung)
mit Dienstvertrag
wenn ich GF loswerden will muss ich Dienstvertrag kündigen und die Bestellung widerrufen.
Vertretung der Gesellschaft im Außenverhältnis
Weisungsgebunden gegenüber der Generalversammlung
Buchführung, Jahresbericht
Schadensersatz bei Sorgfaltspflichtverletzung
Rechtzeitige Eröffnung eines Insolvenzverfahren
Wettbewerbsverbot: GF dürfen im Geschäftszweig der GmbH keine Geschäfte führn, nicht persönlich haftender Gesellschafter*innen sein, kein Aufsichtsratmitglied sein oder Vorstandsmitglied sein.
Haftung bei Verletzung von Verpflichtungen
Wir überlegen uns zwei Fälle bei denen ein GF eine Haftung haben könnte.
AG (Aktiengesellschaft)
Vorstand zur Leitung
weisungsfrei
Bestellung für Mandatsperiode
Aufsichtsrat (mind. 3 maximal 20 Personen) - 1/3 Arbeitsnehmer*innenvertreter, 2/3 Aktionärsvertreter*innen.
Hauptversammlung
Gemeinnützige GmbH
ist nicht im GmbH Gesetz verankert (rein Steuerrechtliches Thema)
Flexible Kapitalgesellschaft
ähnlich ausgestaltet wie GmbH
mind. Kapital 10.000
Notariatsakt für Gesellschaftsvertrag
Kein Notariatsakt für Abtretung notwendig
Mitarbeiter*innenbeteiligungstool
Fonds
z.B. Fonds Soziales Wien
Genossenschaften
Wohnbaugenossenschaften
Personenvereinigung mit Rechtspersönlickeit
Förderung der Mitglieder*innen (Keine Kapitalgesellschaften)