Rechts- und Geschäftsfähigkeit

1.1 Rechtsfähigkeit

Rechtsfähig beginnt mit der Geburt und bedeutet, dass man Rechte und Pflichten besitzt. Die Rechsfähigkeit endet mit dem Tod.

Es wird zwischen zwei Gruppen unterschieden:

  • natürliche Personen wie das Kleinkind Erik oder der Rechtsanwalt Johann

  • juristische Personen (Vermögensmasse oder Personenvereinigungen)

    Man unterscheidet bei den juristischen Personen zwischen:

    • juristische Personen des Privatrechts (AG, GmbH, eingetragener Verein)

      Erlangen die Rechtsfähigkeit durch Eintragung in ein öffentliches Register, endet mit Eintragslöschung im Register

    • juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Bundesrepublik Deutschland, die Bundesländer, Handwerkskammern oder IHKs)

      Rechtsfähig durch staatliche Verleihung und endet mit staatlichen Entzug


1.2 Geschäftsfähigkeit

Geschäftsfähig bedeutet, dass man selbstständig voll gültige Geschäfte abschließen kann.

Es gibt drei Stufen der Geschäftsfähigkeit:

Geschäftsunfähigkeit nach BGB § 104

  • Kinder unter 7 Jahren

  • Personen, die dauerhaft geistesgestört sind

    Kaufverträge hier sind nichtig (ungültig)

    Ausnahme: Ein Kind wird von seiner Mutter zum Einkaufen geschickt (Willenserklärung der Mutter)



beschränkte Geschäftsunfähigkeit BGB § 106

  • Kinder ab 7 Jahren bis zum 18. Lebensjahr

    können nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (Eltern oder Betreuer) Rechtsgeschäfte durchführen => Keine Zustimmung bedeutet schwebend unwirksam und ist erst dann gültig, wenn Eltern zugestimmt haben

  • Ausnahmen ohne benötigte Zustimmung

    • BGB § 110 Geschäfte, die mit Taschengeld bezahlt werden => gilt nur für Bargeschäfte, Ratenverkäufe sind ausgeschlossen

    • BGB § 107 Geschäfte, die nur rechtliche Vorteile bringen (z.B Neffe bekommt Geld von einem Onkel, den die Eltern nicht mögen)

    • BGB § 113 Geschäfte, die ein erlaubtes Arbeiten von den Eltern erlaubt (z.B Kauf von Essensmarken für die Betriebskantine, Kauf von Berufskleidung, Auflösung des Arbeitsvertrags)



Volle Geschäftsfähigkeit

  • Personen ab 18 Jahren

    Können selbstständig Rechtsgeschäfte abschließen und müssen volle Verantwortung übernehmen