Analyse der Bismarck-Ära und des Deutschen Kaiserreiches bis 1890
Das Kaiserreich bis zum Ende der Regierung Bismarcks (1890)
Reichsgründung als Revolution „von oben“
Kaiserproklamation (18. Januar 1871): Wilhelm I. wurde im Spiegelsaal von Versailles während des Deutsch-Französischen Krieges zum Deutschen Kaiser proklamiert. Vertreter des Volkes waren nicht beteiligt.
Definition „Revolution von oben“: Die deutsche Reichsgründung war revolutionär durch die gewaltsamen Einigungskriege (z.B. Entmachtung von Dynastien in Hannover und Hessen) und die Umsetzung des allgemeinen, gleichen Männerwahlrechts von „oben“ durch den Staat, nicht vom Volk. Preußen unter Bismarck war die treibende Kraft.
Deutsch-Französischer Krieg (1870/71): Bismarck nutzte den Krieg zur Einbindung der süddeutschen Staaten. Einsetzender Nationalismus zwang sie, Bündnisse zu erfüllen und dem Norddeutschen Bund beizutreten. Die Reichsgründung und Verfassung traten am 1. Januar 1871 in Kraft.
Französische Sicht: Die Kaiserproklamation in Versailles, die Abtretung von Elsass-Lothringen und 5 Milliarden Goldfranken Kriegsentschädigung wurden als Demütigung empfunden, was das zukünftige bilaterale Verhältnis belastete.
Politisches System des Kaiserreiches (1871–1918)
Reichsverfassung von 1871:
Bundesstaat der Fürsten: Das Reich war ein Bundesstaat von 22 Fürstentümern und 3 freien Städten. Preußen hatte eine Vormachtstellung. Es gab keine verbrieften Grundrechte, die Staatsgewalt ging von den Fürsten aus.
Kaiser: Oberbefehlshaber der Streitkräfte, ernannte den Kanzler. Die Kaiserwürde war dem König von Preußen erblich vorbehalten.
Bundesrat: Vertretung der Bundesfürsten, bereitete Gesetzgebung vor. Der Reichskanzler führte den Vorsitz und war preußischer Ministerpräsident. Der Kanzler war allein dem Kaiser verantwortlich.
Reichstag: Volksvertretung (Parlament) mit 397 Abgeordneten, gewählt nach allgemeinem, gleichem und geheimen Wahlrecht für Männer ab 25 Jahren. Erließ Gesetze mit dem Bundesrat, bewilligte Steuern und Haushalt. Den Militärausgaben musste er nur alle 7 (ab 1893 alle 5) Jahre zustimmen, was die parlamentarische Kontrolle stark einschränkte.
Staatsform: Konstitutionelle Monarchie, in der der Monarch an eine Verfassung gebunden war, die Volksvertretung aber meist keinen Einfluss auf die Regierungsbildung hatte.
Parteien und Wahlen im Kaiserreich
Politische Lager (1871–1918):
Liberale Parteien: Spalteten sich in linksliberale (für Parlamentsrechte, Freihandel) und nationalliberale (unterstützten Bismarcks Innenpolitik, später konservativ). Beide Flügel stellten die Monarchie nicht infrage.
Konservative Parteien: Vertraten Monarchieprinzip, Adelsposition, christliche Werte.
Zentrumspartei: Gegründet 1870, vertrat die Interessen der katholischen Minderheit. Entwickelte sich nach Bismarck zu einer „mitregierenden“ Partei.
Sozialdemokratie (SAP/SPD): Vereinigte sich 1875 in Gotha zur Sozialistischen Arbeiterpartei (ab 1891 SPD). Vertrat die Interessen der Arbeiter, forderte eine sozialistische Gesellschaftsordnung und einen demokratischen Volksstaat. Grundsätzliche Opposition zur kaiserlichen Regierung.
Nationale Minderheiten: Parteien der Polen, Dänen, Elsass-Lothringer, Welfen.
Sonstige: Ab 1887 auch antisemitische Parteien.
Bismarcks Innenpolitik: Kampf gegen die „Reichsfeinde“
Motivation: Festigung der obrigkeitsstaatlichen Ordnung durch Kampf gegen vermeintliche „Reichsfeinde“ wie Katholiken, Sozialdemokraten und nationale Minderheiten. Historiker Dieter Langewiesche bezeichnete es als „inneren Reichseinigungskrieg“.
Kulturkampf (gegen Zentrumspartei und Katholiken):
Hintergrund: Bismarck sah in der Zentrumspartei eine vom Papst (Dogma der Unfehlbarkeit 1870) gesteuerte, „reichsfremde“ Gruppe.
Maßnahmen: „Kanzelparagraph“ (1871, Verbot politischer Verkündigungen von der Kanzel), Verbot des Jesuitenordens (1872), staatliche Kontrolle der Priesterausbildung, Einführung der Zivilehe.
Folgen: Bismarck scheiterte. Das innenpolitische Klima war vergiftet, Katholiken fühlten sich diskriminiert.
Sozialistengesetz („Peitsche“):
Hintergrund: Bismarck sah Sozialdemokraten als Gefahr für revolutionären Umsturz.
Maßnahmen: Nach einem Attentat auf den Kaiser (1878), für das er die Sozialdemokraten verantwortlich machte, erließ Bismarck das „Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“. Es verbot sozialdemokratische Presse, löste Gewerkschaften auf und drängte die Partei in den Untergrund.
Folgen: Das Gesetz war erfolglos. Die Mandatszahlen der Sozialdemokraten stiegen von 9 (1878) auf 35 (1890), und die Unterdrückung führte zu einer verstärkten Erbitterung der Arbeiterschaft.
Sozialgesetzgebung („Zuckerbrot“):
Motivation: Integration der Arbeiter in den Staat und Eindämmung revolutionärer Bestrebungen.
Gesetze (1883–1889): Krankenversicherung (1883), Unfallversicherung (1884), Invaliditäts- und Altersversicherung (1889).
Bedeutung: Trotz Ablehnung durch die Sozialdemokraten (Leistungen zu gering) begründeten diese Gesetze das Prinzip des Sozialstaates in Deutschland, obwohl Rentenleistungen sehr niedrig waren.
Bismarcks Außenpolitik – die Furcht vor Koalitionen
Ausgangslage: Das Deutsche Reich war ein neuer Machtfaktor in Europa. Bismarck deklarierte es als „saturiert“ (keine weiteren territorialen Ansprüche) und strebte die Isolierung Frankreichs an, um eine Einkreisung Deutschlands zu verhindern (Kissinger Diktat 1877, „cauchemar des coalitions“).
Bündnissysteme:
Dreikaiserabkommen (1873): Deutschland, Österreich-Ungarn, Russland zur Sicherung des Friedens und Isolation Frankreichs.
Berliner Kongress (1878): Bismarck agierte als „ehrlicher Makler“ im Konflikt zwischen Russland, Großbritannien und Österreich-Ungarn auf dem Balkan, um einen Krieg zu verhindern. Die Ergebnisse (territorialer Gewinn für GB und Ö-U) belasteten jedoch das Verhältnis zu Russland.
Zweibund (1879) / Dreibund (1882): Geheimes Militärbündnis zwischen Deutschland und Österreich-Ungarn gegen einen russischen Angriff (1879), später mit Italien zum Dreibund erweitert (1882).
Dreikaiservertrag (1881): Deutschland, Russland, Österreich-Ungarn sicherten sich gegenseitig Neutralität zu. Zerbrach 1886 aufgrund von Balkan-Konflikten.
Mittelmeerabkommen (1887): Großbritannien, Italien, Österreich-Ungarn zur Verhinderung russischer Expansion ins Mittelmeer (Deutschland war informiert).
Rückversicherungsvertrag (1887): Geheimer Vertrag mit Russland (statt des Dreikaiservertrags). Sichert wohlwollende Neutralität bei Krieg mit dritter Großmacht zu, enthielt aber widersprüchliche Klauseln zum Zweibund und Mittelmeerabkommen. Ziel war es, einen Zweifrontenkrieg zu verhindern.
Erfolg: Bismarck gelang es während seiner Regierungszeit, die von ihm befürchteten Koalitionen gegen das Reich zu verhindern.
Bismarcks Kolonialpolitik
Deutschland als „Nachzügler“: Bei Reichsgründung keine Kolonien, im Gegensatz zu anderen europäischen Großmächten.
Deutsche Kolonialbewegung: Forderungen nach Kolonien zur Ansiedlung deutscher Auswanderer, als Rohstofflieferanten, Absatzmärkte, „Zukunftsvision“ und zur Abfederung der sozialen Frage. Banken, Großindustrielle und Kaufleute drängten auf Kolonialerwerb.
Aufbau eines deutschen Kolonialreiches (ab 1884): Bismarck, anfänglich Kolonialgegner (finanziell, außenpolitisch), stellte unter öffentlichem Druck ab 1884 Gebiete unter „Reichsschutz“ – zunächst als kaufmännische Unternehmungen und nicht als Provinzen.
Schutzgebiete (1884/85): Deutsch-Südwestafrika, Togo, Kamerun, Deutsch-Ostafrika, Nord-Neuguinea.
Berliner Afrika-Konferenz (1884/85): Unter Bismarcks Vorsitz wurden europäische Einflussgebiete in Zentralafrika abgesteckt und der Erwerb von Kolonien an den Aufbau einer Verwaltung gebunden.
Helgoland-Sansibar-Vertrag (1890): Unter Bismarcks Nachfolger Caprivi wurden Gebietsansprüche mit Großbritannien getauscht (Helgoland für Sansibar).
Kritik: August Bebel (SPD) kritisierte die Kolonialpolitik (1889) als Ausbeutung durch „Großkapitalisten“ auf Kosten der Steuerzahler und als Ursache von Gewalt und Unterdrückung indigener Völker.
Bismarcks Entlassung und politische Bilanz (1890)
„Dreikaiserjahr“ (1888): Nach Wilhelm I. und Friedrich III. bestieg der 29-jährige Wilhelm II. den Thron, der eigene Akzente setzen und Bismarcks Handlungsspielraum begrenzen wollte.
Konflikte mit Wilhelm II.: Meinungsverschiedenheiten über die Verlängerung des Rückversicherungsvertrages (Außenpolitik) und Bismarcks geplantes, schärferes Sozialistengesetz (Innenpolitik), das im Reichstag scheiterte. Wilhelm II. strebte ein „soziales Kaisertum“ an (Arbeitsschutzgesetze).
Entlassung (18. März 1890): Wilhelm II. forderte Bismarcks Rücktritt, da Bismarck sich weigerte, die „Kabinettsorder“ aufzuheben, die den direkten Zugang der Minister zum Kaiser verhinderte. Wilhelm II. wollte ein „persönliches Regiment“.
Reaktionen: Öffentlich sehr unterschiedlich, von Enttäuschung bis Freude (z.B. Eugen Richter, linksliberaler Parteiführer). Im Ausland herrschte Unsicherheit.
Bismarckkult: Trotz der anfänglichen Erleichterung entwickelte sich schnell ein Bismarckkult, der ihn als „Eisernen Kanzler“ der Reichsgründung verherrlichte.
Bismarcks Bilanz: Innenpolitisch hinterließ er eine problematische Bilanz durch die Stigmatisierung großer Bevölkerungsgruppen als „Reichsfeinde“. Seine Sozialpolitik diente primär der Bindung der Arbeiter an den Staat und der Eindämmung oppositioneller Kräfte, nicht der tatsächlichen gesellschaftlichen Integration. Die gespaltene Gesellschaft und die Stärkung konservativer Kreise werden kritisch beurteilt. Seine Figur wurde zur „Kultfigur eines überhitzten Nationalismus“.
Kaiserproklamation (18. Januar 1871): Wilhelm I. wurde in Versailles zum Deutschen Kaiser proklamiert, ohne Beteiligung des Volkes.
„Revolution von oben“: Reichsgründung erfolgte durch gewaltsame Einigungskriege und Einführung des allgemeinen Männerwahlrechts durch den Staat (Preußen/Bismarck).
Deutsch-Französischer Krieg (1870/71): Diente zur Einbindung Süddeutschlands und führte zur Reichsgründung am 1. Januar 1871.
Französische Demütigung: Proklamation in Versailles, Abtretung Elsass-Lothringens und 5 Milliarden Goldfranken belasteten bilaterales Verhältnis.
Reichsverfassung von 1871: Bundesstaat der Fürsten unter preußischer Vormachtstellung; keine verbrieften Grundrechte.
Kaiser: Oberbefehlshaber, ernannte Kanzler. Kaiserwürde erblich beim König von Preußen.
Bundesrat: Vertretung der Fürsten, legislative Vorbereitung. Kanzler (Vorsitz) war nur dem Kaiser verantwortlich.
Reichstag: Volksvertretung, gewählt nach allgemeinem, gleichem, geheimen Männerwahlrecht ab 25 Jahren. Erließ Gesetze mit dem Bundesrat, bewilligte Steuern/Haushalt. Eingeschränkte militärische Kontrolle.
Staatsform: Konstitutionelle Monarchie.
Politische Lager: Liberale (linksliberal/nationalliberal), Konservative, Zentrumspartei (katholische Interessen), Sozialdemokratie (SAP/SPD, Arbeiterinteressen, demokratischer Volksstaat), Nationale Minderheiten, antisemitische Parteien.
Bismarcks Innenpolitik („Reichsfeinde“): Bekämpfung von Katholiken, Sozialdemokraten und nationalen Minderheiten zur Festigung obrigkeitsstaatlicher Ordnung.
Kulturkampf (gegen Zentrum): Bismarck sah Katholiken als „reichsfremd“. Maßnahmen: „Kanzelparagraph“, Verbot Jesuiten, staatliche Kontrolle Priesterausbildung, Zivilehe. Erfolgslos, vergiftetes Klima.
Sozialistengesetz (1878): Verbot sozialdemokratischer Presse, Auflösung von Gewerkschaften. Erfolglos, Mandatszahlen der Sozialdemokraten stiegen, verstärkte Erbitterung der Arbeiter.
Sozialgesetzgebung (1883–1889): Kranken-, Unfall-, Invaliditäts- und Altersversicherung. Begründete das Prinzip des Sozialstaates, trotz Ablehnung durch die Sozialdemokraten.
Bismarcks Außenpolitik: „Saturiertes“ Reich, Isolation Frankreichs, Verhinderung einer Einkreisung Deutschlands.
Bündnissysteme: Dreikaiserabkommen (1873), Berliner Kongress (1878), Zweibund (1879)/Dreibund (1882), Dreikaiservertrag (1881), Mittelmeerabkommen (1887), Rückversicherungsvertrag (1887).
Erfolg: Verhinderung von Koalitionen gegen das Reich während seiner Amtszeit.
Bismarcks Kolonialpolitik: Deutschland war „Nachzügler“. Kolonialbewegung forderte Gebiete. Ab 1884 Gebiete unter „Reichsschutz“ (z.B. Deutsch-Südwestafrika, Togo, Kamerun). Berliner Afrika-Konferenz (1884/85) regelte Einflussgebiete. August Bebel kritisierte die Kolonialpolitik als Ausbeutung.
Bismarcks Entlassung (1890): Konflikte mit Wilhelm II. über Außenpolitik (Rückversicherungsvertrag) und Innenpolitik (Sozialistengesetz). Wilhelm II. wollte „persönliches Regiment“ und Bismarck forderte zum Rücktritt auf.
Bilanz: Innenpolitisch problematisch durch Stigmatisierung von „Reichsfeinden“. Sozialpolitik zur Bindung der Arbeiter an den Staat. Bismarckkult nach seiner Entlassung.