Notizen zum Personalwesen und Arbeitsrecht
Block: Aufgaben des Personalwesens
Arbeitsrecht: Überblick über die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die die Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern regeln, einschließlich individueller und kollektiver Arbeitsrechtsnormen und deren Auswirkungen auf das Personalmanagement.
Block: Personalplanung
Personalbedarfsermittlung: Verfahren zur Analyse des aktuellen Personalbestands im Vergleich zu den zukünftigen Anforderungen des Unternehmens, um vorausschauend Engpässe oder Überdeckungen zu identifizieren.
Personalbeschaffung: Strategien zur Identifikation und Gewinnung von Fachkräften, einschließlich interner und externer Rekrutierungsmethoden sowie modernen Ansätzen wie Active Sourcing und Employer Branding.
Block: Personaleinsatz
Personalführung: Entwicklung von Führungskompetenzen und effektiven Kommunikationsstrategien, um die Motivation und Leistung der Mitarbeiter zu steigern. Nutzung von Führungsstilen und Managementtechniken zur optimalen Nutzung der Mitarbeiterressourcen.
Block: Personalentwicklung
Personalmarketing: Gestaltung von Anreizen und positiven Arbeitsumgebungen, um Talente zu halten. Dazu gehören Programme zur Mitarbeiterbindung, wie Leistungsförderungen und berufliche Entwicklungschancen.
Block: Personalfreisetzung
Personalerhaltung: Maßnahmen zur Erhaltung qualifizierter Mitarbeiter, die in Krisenzeiten oder bei Umstrukturierungen in Betracht gezogen werden müssen. Strategien zur Vermeidung von Personalfreisetzung und die Anwendung von Sozialplänen sind dabei zentral.
Personalverwaltung: Verwaltung und Dokumentation von Mitarbeiterinformationen, einschließlich Personalakten und rechtlicher Compliance, zur Sicherstellung der korrekten Handhabung von arbeitsrechtlichen und administrativen Anforderungen.
Ziele der Veranstaltung
Die Aufgaben und Funktionen des Personalwesens kennenlernen und deren Bedeutung für den Unternehmenserfolg verstehen.
Unterschiede in der Organisation des Personalwesens erkennen und bewerten können.
Teilaufgaben des Personalwesens in der Praxis anwenden und kritisch reflektieren.
Definition Personalwesen
Personalwesen bezieht sich auf den Bereich der Betriebswirtschaftslehre, der sich mit dem Produktionsfaktor Arbeit, also dem Personal eines Unternehmens, beschäftigt.
Hauptaufgabe: Optimale Disposition und Förderung der Ressource Personal für den Unternehmenserfolg durch gezielte Planung, Entwicklung und Bindung der Mitarbeiter.
Ziele des Personalwesens
Sicherstellung der richtigen Qualifikationen (Ausbildung, Fachwirt, Studium) zur Förderung des Unternehmens.
Strategische Positionierung in der Bank entsprechend der Bedürfnispyramide und Entwicklung von Personalstrategien passend zu den Unternehmenszielen.
Teilaufgaben des Personalwesens
Personalplanung: Strategische Ausrichtung und quantitative sowie qualitative Analyse des Personalbedarfs.
Personalbeschaffung: Proaktive Ansprache und Identifikation von Talenten, Nutzung von Social Media und Jobmessen zur Rekrutierung.
Personaleinsatz: Effiziente Zuteilung von Mitarbeitern auf die richtigen Positionen unter Berücksichtigung ihrer Stärken und Entwicklungsmöglichkeiten.
Personalführung: Implementierung von Feedbackprozessen und Leistungsbeurteilungen zur kontinuierlichen Verbesserung der Teamleistung.
Personalentwicklung: Analyse von Schulungsbedarf und Entwicklung von Weiterbildungsprogrammen zur Steigerung der Fachkompetenz der Mitarbeiter.
Personalmarketing: Anwendung von Marketingtechniken zur Förderung der Arbeitgebermarke und Steigerung der Attraktivität des Unternehmens auf dem Arbeitsmarkt.
Personalfreisetzung: Strategien zur einvernehmlichen Trennung und Unterstützung der betroffen Mitarbeiter bei der Neuorientierung.
Personalerhaltung: Programmentwicklung zur Förderung der Mitarbeiterzufriedenheit und Reduktion der Fluktuation durch Recherche eines positiven Arbeitsumfeldes.
Personalverwaltung: Effiziente Verwaltung von Personalakten, -dokumenten und arbeitsrechtlichen Vorgaben, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit selbst in komplexen Strukturen zu gewährleisten.
Grundlagen des Arbeitsrechts
Begriff Arbeitsrecht: umfasst alle Rechtsnormen für in persönlicher Abhängigkeit geleistete Arbeit, die sowohl die Rechte als auch die Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern regeln.
Rechte der Arbeitnehmer basierend auf einem privatrechtlichen Vertrag, einschließlich der Mindestanforderungen zum Schutz der Arbeitnehmerrechte.
Mindesturlaub: Mindestens 20 Tage Urlaub gemäß BGB; diese Grenze darf nicht unterschritten werden, um die Gesundheit und Erholung der Mitarbeiter zu sichern.
Unterscheidungen im Arbeitsrecht
Individuelles Arbeitsrecht: Rechte, die auf einzelne Mitarbeiter zugeschnitten sind, umfassen unter anderem Kündigungsfristen und arbeitsvertragliche Regelungen.
Kollektives Arbeitsrecht: Rechte, die für Personengruppen oder Unternehmen gelten, beeinhalten Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, die kollektive Interessen vertreten.
Wichtige Rechtsquellen im Arbeitsrecht
Grundgesetz (GG): Artikel, die grundlegende Rechte garantieren, wie Art. 3 (Gleichheit), 9 (Koalitionsfreiheit), 12 (Berufsfreiheit).
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Vorschriften gemäß §§ 611 ff. zur Regelung von Arbeitsverträgen.
Relevante Gesetze umfassen das Kündigungsschutzgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Arbeitszeitgesetz, Mutterschutzgesetz, etc.
Der Arbeitsvertrag
Ein schuldrechtlicher Vertrag, der die Grundsätze der Vertragsfreiheit berücksichtigt:
Abschlussfreiheit: Entscheidungen des Unternehmens bei der Personalauswahl dürfen den rechtlichen Rahmen respektieren, sind aber in ihrem Kern flexibel.
Formfreiheit: Arbeitsverträge können mündlich oder schriftlich geschlossen werden, wobei schriftliche Formen bevorzugt werden, um Klarheit zu gewährleisten.
Gestaltungsfreiheit: Inhalte des Vertrags sind in einem gewissen Maß frei, müssen jedoch den gesetzlichen Bestimmungen unterliegen, um rechtlich wirksam zu sein.
Kündigung
Kündigung als einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die im deutschen Recht spezifisch geregelt ist.
Ordentliche Kündigung: Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung einer Kündigungsfrist, die je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit variieren kann.
Außerordentliche Kündigung: Beendigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, zulässig nur unter bestimmten, nachweislichen Umständen wie schwerwiegendem Fehlverhalten.
Personalplanung
Dient der Ermittlung der zukünftigen personellen Erfordernisse, um Engpässe rechtzeitig zu erkennen und Alternativen zu entwickeln.
Unterteilt in Individuelle und Kollektivplanung zur Abstimmung zwischen langfristigen Zielen und kurzfristigen operativen Bedürfnissen.
Arten der Kollektivplanung
Personalbedarfsplanung: Ermittlung der Anzahl und Qualifikationen, die notwendig sind.
Personalbestandsplanung: Analyse der derzeitigen Mitarbeiterstruktur.
Personalveränderungsplanung: Entwicklung von Strategien für geplante Veränderungen, wie z.B. Abgänge oder Neueinstellungen.
Personaleinsatzplanung: Bestimmung und Zuteilung der Mitarbeiter auf konkrete Aufgabenstellungen.
Personalentwicklungsplanung: individuelle Förderung der Mitarbeiter entsprechend ihrer Potenziale.
Personalkostenplanung: finanzielles Controlling über die Personalkosten.
Personalbeschaffung
Ziel: Deckung des Personalbedarfs und Sicherstellung der betrieblichen Funktionen als zentraler Bestandteil der Unternehmensstrategie.
Prozess bestehend aus folgenden Schritten:
Personalanforderung: Abgleich der benötigten Stellen mit den quantitativen und qualitativen Anforderungen.
Erstellung eines Anforderungsprofils: Festlegung spezifischer Voraussetzungen für die zu besetzende Stelle.
Einleitung der Personalsuche: Auswahl und Implementierung geeigneter Rekrutierungskanäle.
Vorselektion der Bewerbungen: Erste Sichtung zur Identifikation passender Kandidaten.
Vorstellungsgespräch und Beurteilung: Durchführung und Bewertung von Interviews, um die besten Talente für das Unternehmen zu identifizieren.
Personalentwicklung
Umfasst alle Maßnahmen zur Verbesserung der Qualifikation von Mitarbeitern.
Unterscheidung in Fortbildung (Anpassung bestehender Qualifikationen), Weiterbildung (Erwerb neuer Kenntnisse) und Umschulung (Wechsel des Berufsbildes).
Personalmarketing
Ziel: Gestaltung der Arbeitsplätze und Unternehmenskultur, um Mitarbeiter zu motivieren, im Unternehmen zu bleiben und ihre Potenziale zu entfalten.
Interne Personalmarketingmaßnahmen können Weiterbildung, Karriereprogramme, und attraktive Vergütungssysteme umfassen, die die Mitarbeiterbindungen stärken.
Personalfreisetzung
Maßnahmen zur Reduzierung einer personellen Überdeckung als Teil der unternehmerischen Entscheidungen.
Gründe für die Personalfreisetzung können personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt sein, wobei jeweils unterschiedliche Ansätze und Kommunikationen notwendig sind.
Personalbeurteilung
Beurteilung der Leistungen und Verhaltensweisen von Mitarbeitern zur Dokumentation von Potenzialen, einschließlich Methodiken wie 360-Grad-Feedback, Zielvereinbarungsgesprächen und jährlichen Mitarbeitergesprächen.
Abschluss:
Literaturhinweise für weiterführende Lektüre zu Themen im Personalmanagement und Arbeitsrecht werden bereitgestellt, um das Verständnis zu vertiefen und aktuelle Entwicklungen