Notizen zum Personalwesen und Arbeitsrecht

  1. Block: Aufgaben des Personalwesens

  • Arbeitsrecht: Überblick über die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die die Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern regeln, einschließlich individueller und kollektiver Arbeitsrechtsnormen und deren Auswirkungen auf das Personalmanagement.

  1. Block: Personalplanung

  • Personalbedarfsermittlung: Verfahren zur Analyse des aktuellen Personalbestands im Vergleich zu den zukünftigen Anforderungen des Unternehmens, um vorausschauend Engpässe oder Überdeckungen zu identifizieren.

  • Personalbeschaffung: Strategien zur Identifikation und Gewinnung von Fachkräften, einschließlich interner und externer Rekrutierungsmethoden sowie modernen Ansätzen wie Active Sourcing und Employer Branding.

  1. Block: Personaleinsatz

  • Personalführung: Entwicklung von Führungskompetenzen und effektiven Kommunikationsstrategien, um die Motivation und Leistung der Mitarbeiter zu steigern. Nutzung von Führungsstilen und Managementtechniken zur optimalen Nutzung der Mitarbeiterressourcen.

  1. Block: Personalentwicklung

  • Personalmarketing: Gestaltung von Anreizen und positiven Arbeitsumgebungen, um Talente zu halten. Dazu gehören Programme zur Mitarbeiterbindung, wie Leistungsförderungen und berufliche Entwicklungschancen.

  1. Block: Personalfreisetzung

  • Personalerhaltung: Maßnahmen zur Erhaltung qualifizierter Mitarbeiter, die in Krisenzeiten oder bei Umstrukturierungen in Betracht gezogen werden müssen. Strategien zur Vermeidung von Personalfreisetzung und die Anwendung von Sozialplänen sind dabei zentral.

  • Personalverwaltung: Verwaltung und Dokumentation von Mitarbeiterinformationen, einschließlich Personalakten und rechtlicher Compliance, zur Sicherstellung der korrekten Handhabung von arbeitsrechtlichen und administrativen Anforderungen.

Ziele der Veranstaltung

  • Die Aufgaben und Funktionen des Personalwesens kennenlernen und deren Bedeutung für den Unternehmenserfolg verstehen.

  • Unterschiede in der Organisation des Personalwesens erkennen und bewerten können.

  • Teilaufgaben des Personalwesens in der Praxis anwenden und kritisch reflektieren.

Definition Personalwesen

  • Personalwesen bezieht sich auf den Bereich der Betriebswirtschaftslehre, der sich mit dem Produktionsfaktor Arbeit, also dem Personal eines Unternehmens, beschäftigt.

  • Hauptaufgabe: Optimale Disposition und Förderung der Ressource Personal für den Unternehmenserfolg durch gezielte Planung, Entwicklung und Bindung der Mitarbeiter.

Ziele des Personalwesens

  • Sicherstellung der richtigen Qualifikationen (Ausbildung, Fachwirt, Studium) zur Förderung des Unternehmens.

  • Strategische Positionierung in der Bank entsprechend der Bedürfnispyramide und Entwicklung von Personalstrategien passend zu den Unternehmenszielen.

Teilaufgaben des Personalwesens

  1. Personalplanung: Strategische Ausrichtung und quantitative sowie qualitative Analyse des Personalbedarfs.

  2. Personalbeschaffung: Proaktive Ansprache und Identifikation von Talenten, Nutzung von Social Media und Jobmessen zur Rekrutierung.

  3. Personaleinsatz: Effiziente Zuteilung von Mitarbeitern auf die richtigen Positionen unter Berücksichtigung ihrer Stärken und Entwicklungsmöglichkeiten.

  4. Personalführung: Implementierung von Feedbackprozessen und Leistungsbeurteilungen zur kontinuierlichen Verbesserung der Teamleistung.

  5. Personalentwicklung: Analyse von Schulungsbedarf und Entwicklung von Weiterbildungsprogrammen zur Steigerung der Fachkompetenz der Mitarbeiter.

  6. Personalmarketing: Anwendung von Marketingtechniken zur Förderung der Arbeitgebermarke und Steigerung der Attraktivität des Unternehmens auf dem Arbeitsmarkt.

  7. Personalfreisetzung: Strategien zur einvernehmlichen Trennung und Unterstützung der betroffen Mitarbeiter bei der Neuorientierung.

  8. Personalerhaltung: Programmentwicklung zur Förderung der Mitarbeiterzufriedenheit und Reduktion der Fluktuation durch Recherche eines positiven Arbeitsumfeldes.

  9. Personalverwaltung: Effiziente Verwaltung von Personalakten, -dokumenten und arbeitsrechtlichen Vorgaben, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit selbst in komplexen Strukturen zu gewährleisten.

Grundlagen des Arbeitsrechts

  • Begriff Arbeitsrecht: umfasst alle Rechtsnormen für in persönlicher Abhängigkeit geleistete Arbeit, die sowohl die Rechte als auch die Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern regeln.

  • Rechte der Arbeitnehmer basierend auf einem privatrechtlichen Vertrag, einschließlich der Mindestanforderungen zum Schutz der Arbeitnehmerrechte.

  • Mindesturlaub: Mindestens 20 Tage Urlaub gemäß BGB; diese Grenze darf nicht unterschritten werden, um die Gesundheit und Erholung der Mitarbeiter zu sichern.

Unterscheidungen im Arbeitsrecht

  • Individuelles Arbeitsrecht: Rechte, die auf einzelne Mitarbeiter zugeschnitten sind, umfassen unter anderem Kündigungsfristen und arbeitsvertragliche Regelungen.

  • Kollektives Arbeitsrecht: Rechte, die für Personengruppen oder Unternehmen gelten, beeinhalten Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, die kollektive Interessen vertreten.

Wichtige Rechtsquellen im Arbeitsrecht

  • Grundgesetz (GG): Artikel, die grundlegende Rechte garantieren, wie Art. 3 (Gleichheit), 9 (Koalitionsfreiheit), 12 (Berufsfreiheit).

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Vorschriften gemäß §§ 611 ff. zur Regelung von Arbeitsverträgen.

  • Relevante Gesetze umfassen das Kündigungsschutzgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Arbeitszeitgesetz, Mutterschutzgesetz, etc.

Der Arbeitsvertrag

  • Ein schuldrechtlicher Vertrag, der die Grundsätze der Vertragsfreiheit berücksichtigt:

    • Abschlussfreiheit: Entscheidungen des Unternehmens bei der Personalauswahl dürfen den rechtlichen Rahmen respektieren, sind aber in ihrem Kern flexibel.

    • Formfreiheit: Arbeitsverträge können mündlich oder schriftlich geschlossen werden, wobei schriftliche Formen bevorzugt werden, um Klarheit zu gewährleisten.

    • Gestaltungsfreiheit: Inhalte des Vertrags sind in einem gewissen Maß frei, müssen jedoch den gesetzlichen Bestimmungen unterliegen, um rechtlich wirksam zu sein.

Kündigung

  • Kündigung als einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die im deutschen Recht spezifisch geregelt ist.

  • Ordentliche Kündigung: Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung einer Kündigungsfrist, die je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit variieren kann.

  • Außerordentliche Kündigung: Beendigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, zulässig nur unter bestimmten, nachweislichen Umständen wie schwerwiegendem Fehlverhalten.

Personalplanung

  • Dient der Ermittlung der zukünftigen personellen Erfordernisse, um Engpässe rechtzeitig zu erkennen und Alternativen zu entwickeln.

  • Unterteilt in Individuelle und Kollektivplanung zur Abstimmung zwischen langfristigen Zielen und kurzfristigen operativen Bedürfnissen.

Arten der Kollektivplanung

  • Personalbedarfsplanung: Ermittlung der Anzahl und Qualifikationen, die notwendig sind.

  • Personalbestandsplanung: Analyse der derzeitigen Mitarbeiterstruktur.

  • Personalveränderungsplanung: Entwicklung von Strategien für geplante Veränderungen, wie z.B. Abgänge oder Neueinstellungen.

  • Personaleinsatzplanung: Bestimmung und Zuteilung der Mitarbeiter auf konkrete Aufgabenstellungen.

  • Personalentwicklungsplanung: individuelle Förderung der Mitarbeiter entsprechend ihrer Potenziale.

  • Personalkostenplanung: finanzielles Controlling über die Personalkosten.

Personalbeschaffung

  • Ziel: Deckung des Personalbedarfs und Sicherstellung der betrieblichen Funktionen als zentraler Bestandteil der Unternehmensstrategie.

  • Prozess bestehend aus folgenden Schritten:

    1. Personalanforderung: Abgleich der benötigten Stellen mit den quantitativen und qualitativen Anforderungen.

    2. Erstellung eines Anforderungsprofils: Festlegung spezifischer Voraussetzungen für die zu besetzende Stelle.

    3. Einleitung der Personalsuche: Auswahl und Implementierung geeigneter Rekrutierungskanäle.

    4. Vorselektion der Bewerbungen: Erste Sichtung zur Identifikation passender Kandidaten.

    5. Vorstellungsgespräch und Beurteilung: Durchführung und Bewertung von Interviews, um die besten Talente für das Unternehmen zu identifizieren.

Personalentwicklung

  • Umfasst alle Maßnahmen zur Verbesserung der Qualifikation von Mitarbeitern.

  • Unterscheidung in Fortbildung (Anpassung bestehender Qualifikationen), Weiterbildung (Erwerb neuer Kenntnisse) und Umschulung (Wechsel des Berufsbildes).

Personalmarketing

  • Ziel: Gestaltung der Arbeitsplätze und Unternehmenskultur, um Mitarbeiter zu motivieren, im Unternehmen zu bleiben und ihre Potenziale zu entfalten.

  • Interne Personalmarketingmaßnahmen können Weiterbildung, Karriereprogramme, und attraktive Vergütungssysteme umfassen, die die Mitarbeiterbindungen stärken.

Personalfreisetzung

  • Maßnahmen zur Reduzierung einer personellen Überdeckung als Teil der unternehmerischen Entscheidungen.

  • Gründe für die Personalfreisetzung können personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt sein, wobei jeweils unterschiedliche Ansätze und Kommunikationen notwendig sind.

Personalbeurteilung

  • Beurteilung der Leistungen und Verhaltensweisen von Mitarbeitern zur Dokumentation von Potenzialen, einschließlich Methodiken wie 360-Grad-Feedback, Zielvereinbarungsgesprächen und jährlichen Mitarbeitergesprächen.

Abschluss:

  • Literaturhinweise für weiterführende Lektüre zu Themen im Personalmanagement und Arbeitsrecht werden bereitgestellt, um das Verständnis zu vertiefen und aktuelle Entwicklungen