Recht für die Soziale Arbeit - Essenzielle Zusammenfassung
Recht und Rechtsordnung (Kapitel 1)
Staatsebenen: Dreistufiges föderales System (Bund, Kantone, Gemeinden). Es gilt das Prinzip der subsidiären Generalkompetenz der Kantone (Art. BV).
Rechtstypen: Unterscheidung zwischen öffentlichem Recht (Staat-Bürger, Subordination) und Privatrecht (Bürger-Bürger, Koordination).
Verfassungsgrundsätze (Art. BV): Gesetzmässigkeit, öffentliches Interesse, Verhältnismässigkeit, Treu und Glauben.
Verfügung: Zentrales behördliches Handlungsinstrument (Anordnung im Einzelfall, verbindlich, einseitig, abgestützt im öffentlichen Recht).
Die Person in Staat und Recht (Kapitel 2)
Menschenrechte: Verankerung in internationalen Pakten (UNO-Pakt I/II, EMRK) und der Bundesverfassung.
Grundrechte: Schutz der Menschenwürde (Art. BV), Rechtsgleichheit (Art. BV), Persönliche Freiheit.
Personenrecht (ZGB):
Rechtsfähigkeit: Jede Person ist rechtsfähig.
Handlungsfähigkeit: Setzt Volljährigkeit ( Jahre) und Urteilsfähigkeit voraus.
Datenschutz: Recht auf informationelle Selbstbestimmung; Schutz vor Missbrauch persönlicher Daten.
Die Person in Interaktion (Kapitel 3)
Vertragsrecht (OR): Verträge entstehen durch gegenseitige übereinstimmende Willenserklärung (Art. OR).
Arbeitsrecht: Schutz der schwächeren Partei durch zwingende Bestimmungen im OR und das Arbeitsgesetz.
Mietrecht: Starker Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen und Kündigungen.
Haftpflichtrecht: Haftung setzt Schaden, Widerrechtlichkeit, Kausalzusammenhang und Verschulden voraus.
Familienrecht: Regelung von Ehewirkungen, Ehescheidung und Kindesrecht (elterliche Sorge, Unterhalt).
Staatlicher Schutz: Sozialversicherung und Sozialhilfe (Kapitel 4)
Sozialversicherungen: Kausalprinzip (Risiken: Alter, Tod, Invalidität, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit).
Sozialhilfe: Finalprinzip (Bedarfsdeckung unabhängig von der Ursache). Es gilt das Subsidiaritätsprinzip.
Kindes- und Erwachsenenschutz: Beistandschaften (Begleit-, Vertretungs-, Mitwirkungs-, umfassende Beistandschaft) und Fürsorgerische Unterbringung (FU).
Person, Abweichung und Sanktion (Kapitel 5)
Strafrecht: Das Verschulden ist Massstab für die Strafe (Art. StGB).
Sanktionen: Geldstrafe, gemeinnützige Arbeit (Vollzugsform), Freiheitsstrafe und therapeutische Massnahmen.
Opferhilfe: Anspruch auf Beratung, Schutz und Entschädigung (OHG).
Jugendstrafrecht: Fokus auf Schutz und Erziehung statt reiner Vergeltung ( bis Jahre).
Polizeiliche Zwangsmassnahmen: Dienen der Gefahrenabwehr; müssen immer verhältnismässig sein.