Rechts- und Geschäftsfähigkeit
Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit (Karteikarten)
1. Definition Rechtsfähigkeit
Vorderseite: Was ist Rechtsfähigkeit?
Rückseite:
Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
Jeder Mensch besitzt Rechtsfähigkeit.
2. Beginn und Ende der Rechtsfähigkeit
Vorderseite: Wann beginnt und endet die Rechtsfähigkeit einer Person?
Rückseite:
Beginn: Mit der Geburt (vollständiger Lebensvorgang).
Ende: Mit dem Tod.
3. Definition Geschäftsfähigkeit
Vorderseite: Was ist Geschäftsfähigkeit?
Rückseite:
Fähigkeit, rechtswirksame Willenserklärungen abzugeben (z. B. Verträge abschließen).
Unterscheidung: Geschäftsunfähigkeit, beschränkte Geschäftsfähigkeit, volle Geschäftsfähigkeit.
4. Geschäftsunfähigkeit
Vorderseite: Wer ist geschäftsunfähig?
Rückseite:
Personen unter 7 Jahren.
Personen mit dauerhafter Störung der Geistestätigkeit.
Willenserklärungen dieser Personen sind nichtig (ungültig).
5. Beschränkte Geschäftsfähigkeit
Vorderseite: Was bedeutet beschränkte Geschäftsfähigkeit?
Rückseite:
Personen zwischen 7 und 18 Jahren.
Können nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters handeln.
Ausnahme: Geschäfte, die sie mit eigenen Mitteln (Taschengeld) tätigen können.
6. Volle Geschäftsfähigkeit
Vorderseite: Wer ist voll geschäftsfähig?
Rückseite:
Personen ab 18 Jahren.
Können uneingeschränkt Willenserklärungen abgeben und Verträge abschließen.
7. Sonderfall: Zustimmungsvorbehalt
Vorderseite: Wann ist eine Willenserklärung trotz Geschäftsfähigkeit unwirksam?
Rückseite:
Bei Personen unter gesetzlicher Betreuung mit angeordnetem Zustimmungsvorbehalt.
Der Betreuer muss zustimmen, damit ein Geschäft wirksam ist.
8. Beispiele für Geschäftsfähigkeit
Vorderseite: Nenne Beispiele für geschäftsfähige Handlungen.
Rückseite:
Kauf eines Produkts im Supermarkt (voll geschäftsfähig).
Abschluss eines Handyvertrags durch einen 14-Jährigen (nur mit Zustimmung der Eltern).
Schenkung durch ein 5-jähriges Kind (nichtig).
9. Unterschiede zwischen Rechts- und Geschäftsfähigkeit
Vorderseite: Was ist der Unterschied zwischen Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit?
Rückseite:
Rechtsfähigkeit: Jeder Mensch ist Träger von Rechten und Pflichten.
Geschäftsfähigkeit: Fähigkeit, Willenserklärungen abzugeben (abhängig vom Alter und Zustand).
10. Natürliche und juristische Personen
Vorderseite: Wer sind natürliche und juristische Personen?
Rückseite:
Natürliche Personen: Alle Menschen; sie sind rechtsfähig ab Geburt.
Juristische Personen: Organisationen (z. B. Unternehmen, Vereine), die durch Eintragung rechtsfähig werden.
11. Geschäftsfähigkeit bei Minderjährigen
Vorderseite: Welche Geschäfte dürfen beschränkt geschäftsfähige Personen selbstständig tätigen?
Rückseite:
Taschengeldparagraph (§ 110 BGB):
Verträge mit eigenen Mitteln (z. B. Kauf von Süßigkeiten mit Taschengeld).
Rechtsvorteilhafte Geschäfte:
Z. B. Annahme einer Schenkung, wenn keine Verpflichtungen entstehen.
Handeln im Rahmen eines genehmigten Arbeitsverhältnisses (§ 113 BGB):
Minderjährige dürfen Einkäufe und Verträge in diesem Zusammenhang tätigen.
12. Teilgeschäftsfähigkeit
Vorderseite: Was ist Teilgeschäftsfähigkeit?
Rückseite:
Sonderregelung: Minderjährige ab 16 Jahren können in bestimmten Fällen selbstständig Verträge abschließen, z. B. im Rahmen einer Ausbildung (§ 113 BGB).
13. Nichtige Rechtsgeschäfte
Vorderseite: Wann ist ein Rechtsgeschäft nichtig?
Rückseite:
Wenn es von einer geschäftsunfähigen Person abgeschlossen wird.
Wenn es gegen ein gesetzliches Verbot verstößt (§ 134 BGB).
Wenn es sittenwidrig ist (§ 138 BGB).
Wenn es ohne erforderliche Zustimmung abgeschlossen wurde (bei beschränkter Geschäftsfähigkeit).
14. Anfechtbare Rechtsgeschäfte
Vorderseite: Was bedeutet „anfechtbares Rechtsgeschäft“?
Rückseite:
Ein zunächst wirksames Geschäft kann im Nachhinein für unwirksam erklärt werden, z. B.:
Irrtum: Fehler in der Willenserklärung (§ 119 BGB).
Täuschung oder Drohung: Geschäft wurde durch Zwang abgeschlossen (§ 123 BGB).
15. Geschäftsfähigkeit bei Störung der Geistestätigkeit
Vorderseite: Was passiert bei vorübergehender Störung der Geistestätigkeit?
Rückseite:
Rechtsgeschäfte sind in diesem Zeitraum nichtig (§ 105 Abs. 2 BGB).
Beispiel: Eine Person handelt unter starkem Alkoholeinfluss und kauft etwas Teures.
16. Rechtsfähigkeit von juristischen Personen
Vorderseite: Wann beginnt und endet die Rechtsfähigkeit einer juristischen Person?
Rückseite:
Beginn: Mit Eintragung in ein öffentliches Register (z. B. Vereinsregister, Handelsregister).
Ende: Mit Löschung aus dem Register.
17. Einwilligung und Genehmigung
Vorderseite: Was ist der Unterschied zwischen Einwilligung und Genehmigung?
Rückseite:
Einwilligung: Zustimmung vor Abschluss eines Rechtsgeschäfts (z. B. Eltern erlauben den Kauf).
Genehmigung: Zustimmung nachträglich, wenn das Geschäft ohne vorherige Zustimmung abgeschlossen wurde.
18. Deliktsfähigkeit
Vorderseite: Was ist Deliktsfähigkeit und wie unterscheidet sie sich von Geschäftsfähigkeit?
Rückseite:
Deliktsfähigkeit: Fähigkeit, für eigenes Verhalten rechtlich verantwortlich zu sein (z. B. Schadenersatz leisten).
Deliktsunfähig: Kinder unter 7 Jahren und Personen mit dauerhafter geistiger Störung.
Unterschied: Geschäftsfähigkeit regelt Vertragsabschlüsse, Deliktsfähigkeit regelt Haftung.
19. Schwebend unwirksame Geschäfte
Vorderseite: Was bedeutet „schwebend unwirksam“?
Rückseite:
Rechtsgeschäft ist zunächst ungültig, kann aber durch Zustimmung des gesetzlichen Vertreters wirksam werden.
Beispiel: Ein 15-Jähriger kauft ein Fahrrad, und die Eltern stimmen später zu.
20. Betreute Personen und Geschäftsfähigkeit
Vorderseite: Wie beeinflusst eine gesetzliche Betreuung die Geschäftsfähigkeit?
Rückseite:
Gesetzlich betreute Personen sind grundsätzlich geschäftsfähig, außer es wurde ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet.
Ohne Zustimmung des Betreuers sind solche Rechtsgeschäfte unwirksam.
21. Testierfähigkeit
Vorderseite: Was ist Testierfähigkeit, und wie unterscheidet sie sich von Geschäftsfähigkeit?
Rückseite:
Fähigkeit, ein Testament zu errichten.
Volltestierfähig: Personen ab 18 Jahren.
Minderjährige ab 16 Jahren können ein Testament in notarieller Form errichten (§ 2229 BGB).
22. Unterschiede: Geschäftsfähigkeit und Deliktsfähigkeit
Vorderseite: Nenne zwei Unterschiede zwischen Geschäftsfähigkeit und Deliktsfähigkeit.
Rückseite:
Geschäftsfähigkeit regelt Vertragsabschlüsse, Deliktsfähigkeit regelt die Haftung bei Schäden.
Geschäftsunfähig: unter 7 Jahre; deliktsunfähig: unter 7 Jahre oder ohne Einsichtsfähigkeit.