Rechts- und Geschäftsfähigkeit



Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit (Karteikarten)

1. Definition Rechtsfähigkeit

Vorderseite: Was ist Rechtsfähigkeit?
Rückseite:

  • Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.

  • Jeder Mensch besitzt Rechtsfähigkeit.


2. Beginn und Ende der Rechtsfähigkeit

Vorderseite: Wann beginnt und endet die Rechtsfähigkeit einer Person?
Rückseite:

  • Beginn: Mit der Geburt (vollständiger Lebensvorgang).

  • Ende: Mit dem Tod.


3. Definition Geschäftsfähigkeit

Vorderseite: Was ist Geschäftsfähigkeit?
Rückseite:

  • Fähigkeit, rechtswirksame Willenserklärungen abzugeben (z. B. Verträge abschließen).

  • Unterscheidung: Geschäftsunfähigkeit, beschränkte Geschäftsfähigkeit, volle Geschäftsfähigkeit.


4. Geschäftsunfähigkeit

Vorderseite: Wer ist geschäftsunfähig?
Rückseite:

  • Personen unter 7 Jahren.

  • Personen mit dauerhafter Störung der Geistestätigkeit.

  • Willenserklärungen dieser Personen sind nichtig (ungültig).


5. Beschränkte Geschäftsfähigkeit

Vorderseite: Was bedeutet beschränkte Geschäftsfähigkeit?
Rückseite:

  • Personen zwischen 7 und 18 Jahren.

  • Können nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters handeln.

  • Ausnahme: Geschäfte, die sie mit eigenen Mitteln (Taschengeld) tätigen können.


6. Volle Geschäftsfähigkeit

Vorderseite: Wer ist voll geschäftsfähig?
Rückseite:

  • Personen ab 18 Jahren.

  • Können uneingeschränkt Willenserklärungen abgeben und Verträge abschließen.


7. Sonderfall: Zustimmungsvorbehalt

Vorderseite: Wann ist eine Willenserklärung trotz Geschäftsfähigkeit unwirksam?
Rückseite:

  • Bei Personen unter gesetzlicher Betreuung mit angeordnetem Zustimmungsvorbehalt.

  • Der Betreuer muss zustimmen, damit ein Geschäft wirksam ist.


8. Beispiele für Geschäftsfähigkeit

Vorderseite: Nenne Beispiele für geschäftsfähige Handlungen.
Rückseite:

  • Kauf eines Produkts im Supermarkt (voll geschäftsfähig).

  • Abschluss eines Handyvertrags durch einen 14-Jährigen (nur mit Zustimmung der Eltern).

  • Schenkung durch ein 5-jähriges Kind (nichtig).


9. Unterschiede zwischen Rechts- und Geschäftsfähigkeit

Vorderseite: Was ist der Unterschied zwischen Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit?
Rückseite:

  • Rechtsfähigkeit: Jeder Mensch ist Träger von Rechten und Pflichten.

  • Geschäftsfähigkeit: Fähigkeit, Willenserklärungen abzugeben (abhängig vom Alter und Zustand).


10. Natürliche und juristische Personen

Vorderseite: Wer sind natürliche und juristische Personen?
Rückseite:

  • Natürliche Personen: Alle Menschen; sie sind rechtsfähig ab Geburt.

  • Juristische Personen: Organisationen (z. B. Unternehmen, Vereine), die durch Eintragung rechtsfähig werden.


11. Geschäftsfähigkeit bei Minderjährigen

Vorderseite: Welche Geschäfte dürfen beschränkt geschäftsfähige Personen selbstständig tätigen?
Rückseite:

  • Taschengeldparagraph (§ 110 BGB):

    • Verträge mit eigenen Mitteln (z. B. Kauf von Süßigkeiten mit Taschengeld).

  • Rechtsvorteilhafte Geschäfte:

    • Z. B. Annahme einer Schenkung, wenn keine Verpflichtungen entstehen.

  • Handeln im Rahmen eines genehmigten Arbeitsverhältnisses (§ 113 BGB):

    • Minderjährige dürfen Einkäufe und Verträge in diesem Zusammenhang tätigen.


12. Teilgeschäftsfähigkeit

Vorderseite: Was ist Teilgeschäftsfähigkeit?
Rückseite:

  • Sonderregelung: Minderjährige ab 16 Jahren können in bestimmten Fällen selbstständig Verträge abschließen, z. B. im Rahmen einer Ausbildung (§ 113 BGB).


13. Nichtige Rechtsgeschäfte

Vorderseite: Wann ist ein Rechtsgeschäft nichtig?
Rückseite:

  • Wenn es von einer geschäftsunfähigen Person abgeschlossen wird.

  • Wenn es gegen ein gesetzliches Verbot verstößt (§ 134 BGB).

  • Wenn es sittenwidrig ist (§ 138 BGB).

  • Wenn es ohne erforderliche Zustimmung abgeschlossen wurde (bei beschränkter Geschäftsfähigkeit).


14. Anfechtbare Rechtsgeschäfte

Vorderseite: Was bedeutet „anfechtbares Rechtsgeschäft“?
Rückseite:

  • Ein zunächst wirksames Geschäft kann im Nachhinein für unwirksam erklärt werden, z. B.:

    • Irrtum: Fehler in der Willenserklärung (§ 119 BGB).

    • Täuschung oder Drohung: Geschäft wurde durch Zwang abgeschlossen (§ 123 BGB).


15. Geschäftsfähigkeit bei Störung der Geistestätigkeit

Vorderseite: Was passiert bei vorübergehender Störung der Geistestätigkeit?
Rückseite:

  • Rechtsgeschäfte sind in diesem Zeitraum nichtig (§ 105 Abs. 2 BGB).

  • Beispiel: Eine Person handelt unter starkem Alkoholeinfluss und kauft etwas Teures.


16. Rechtsfähigkeit von juristischen Personen

Vorderseite: Wann beginnt und endet die Rechtsfähigkeit einer juristischen Person?
Rückseite:

  • Beginn: Mit Eintragung in ein öffentliches Register (z. B. Vereinsregister, Handelsregister).

  • Ende: Mit Löschung aus dem Register.


17. Einwilligung und Genehmigung

Vorderseite: Was ist der Unterschied zwischen Einwilligung und Genehmigung?
Rückseite:

  • Einwilligung: Zustimmung vor Abschluss eines Rechtsgeschäfts (z. B. Eltern erlauben den Kauf).

  • Genehmigung: Zustimmung nachträglich, wenn das Geschäft ohne vorherige Zustimmung abgeschlossen wurde.


18. Deliktsfähigkeit

Vorderseite: Was ist Deliktsfähigkeit und wie unterscheidet sie sich von Geschäftsfähigkeit?
Rückseite:

  • Deliktsfähigkeit: Fähigkeit, für eigenes Verhalten rechtlich verantwortlich zu sein (z. B. Schadenersatz leisten).

  • Deliktsunfähig: Kinder unter 7 Jahren und Personen mit dauerhafter geistiger Störung.

  • Unterschied: Geschäftsfähigkeit regelt Vertragsabschlüsse, Deliktsfähigkeit regelt Haftung.


19. Schwebend unwirksame Geschäfte

Vorderseite: Was bedeutet „schwebend unwirksam“?
Rückseite:

  • Rechtsgeschäft ist zunächst ungültig, kann aber durch Zustimmung des gesetzlichen Vertreters wirksam werden.

  • Beispiel: Ein 15-Jähriger kauft ein Fahrrad, und die Eltern stimmen später zu.


20. Betreute Personen und Geschäftsfähigkeit

Vorderseite: Wie beeinflusst eine gesetzliche Betreuung die Geschäftsfähigkeit?
Rückseite:

  • Gesetzlich betreute Personen sind grundsätzlich geschäftsfähig, außer es wurde ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet.

  • Ohne Zustimmung des Betreuers sind solche Rechtsgeschäfte unwirksam.


21. Testierfähigkeit

Vorderseite: Was ist Testierfähigkeit, und wie unterscheidet sie sich von Geschäftsfähigkeit?
Rückseite:

  • Fähigkeit, ein Testament zu errichten.

  • Volltestierfähig: Personen ab 18 Jahren.

  • Minderjährige ab 16 Jahren können ein Testament in notarieller Form errichten (§ 2229 BGB).


22. Unterschiede: Geschäftsfähigkeit und Deliktsfähigkeit

Vorderseite: Nenne zwei Unterschiede zwischen Geschäftsfähigkeit und Deliktsfähigkeit.
Rückseite:

  • Geschäftsfähigkeit regelt Vertragsabschlüsse, Deliktsfähigkeit regelt die Haftung bei Schäden.

  • Geschäftsunfähig: unter 7 Jahre; deliktsunfähig: unter 7 Jahre oder ohne Einsichtsfähigkeit.