Rechtsformen von Unternehmen

Rechtsformen von Unternehmen

Einführung

  • Die Rechtsform eines Unternehmens gibt Aufschluss über dessen rechtlichen Status.
  • Die Wahl der Rechtsform ist entscheidend für die Zukunft des Unternehmens.
  • Es gibt keinen dauerhaft vorteilhaften Rechtsform, persönliche und finanzielle Faktoren sind ausschlaggebend.

Kriterien für die Wahl der Rechtsform

  • Art und Kosten der Gründung
    • Wie erfolgt die Gründung?
    • Welche Kosten entstehen?
  • Eigentümer/Gesellschafter
    • Anzahl der Eigentümer.
    • Rechte und Pflichten der Eigentümer.
  • Steuerung und Kontrolle
    • Wer trifft Entscheidungen?
    • Wer kontrolliert die Entwicklung?
  • Eigenkapital
    • Wie viel Mindestkapital ist erforderlich?
  • Haftung
    • Wer haftet bei Verlusten?
    • Wie hoch ist die Haftung?
  • Gewinnverteilung
    • Wie wird der Gewinn verteilt?
  • Steuern
    • Welche Steuern fallen an und wer zahlt sie?
  • Art der Buchführung
    • Reicht eine Einnahmen-Ausgabenrechnung oder ist eine doppelte Buchhaltung notwendig?

Häufige Rechtsformen in Österreich

  • Die meisten neuen Unternehmen werden als Einzelunternehmen gegründet.
  • Die wichtigsten Rechtsformen sind: Einzelunternehmen, Personengesellschaften (OG, KG) Kapitalgesellschaften (GmbH, AG).
  • 97% der Unternehmen in Österreich haben eine dieser Rechtsformen gewählt.
  • Unternehmensgründungen nach Rechtsform (Stand: Jänner 2023):
    • Einzelunternehmen: 83,1%83,1 \%%
    • GmbH: 12,8%12,8 \%%
    • OG: 1,9%1,9 \%%
    • KG: 1,6%1,6 \%%
    • andere Rechtsformen: 0,5%0,5 \%%

Einzelunternehmen

  • Das Einzelunternehmen gehört einer einzigen Person.
  • Es ist die häufigste Rechtsform in Österreich.
  • Die Gründer sind meist die Chefs.
Art und Kosten der Gründung
  • Anmeldung und Bewilligung bei der zuständigen Behörde.
  • Eintragung ins Firmenbuch notwendig, wenn der Jahresumsatz zwei Jahre nacheinander über 700.000€ 700.000 liegt oder einmalig über 1Mio.€ 1 Mio., freiwillige Eintragung möglich, Zusatz „e.U.“ erforderlich.
Eigentümer/Gesellschafter
  • Der Gründer ist Alleineigentümer.
Steuerung und Kontrolle
  • Der Eigentümer steuert und kontrolliert das Unternehmen.
  • Er kann Mitarbeiter einstellen.
Eigenkapital
  • Kein Mindestkapital vorgeschrieben.
Haftung
  • Der Eigentümer haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen.
Gewinnverteilung
  • Der gesamte Gewinn gehört dem Eigentümer.
Steuern
  • Einkommensteuer auf den Unternehmensgewinn.
Art der Buchführung
  • Einnahmen-Ausgabenrechnung bei einem Umsatz bis 700.000€ 700.000.
  • Doppelte Buchhaltung bei Überschreitung dieser Umsatzgrenze in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren oder in einem Jahr über 1.000.000€ 1.000.000
Vorteile
  • Einfache und kostengünstige Gründung.
  • Kein Mindestkapital erforderlich.
  • Keine Konflikte mit Miteigentümern.
Nachteile
  • Unbeschränkte Haftung mit dem Privatvermögen.
  • Gefährdung des Unternehmens bei längerer Krankheit des Unternehmers.

Personengesellschaften

  • Bestehen aus mindestens zwei Personen, die zusammenarbeiten.
  • Vorteil: Teilung von Aufgaben, Pflichten und Risiken.
  • Häufige Umwandlung von Einzelunternehmen in Personengesellschaften zur Kapitalbeschaffung.
  • Die Gründer sind meist die Chefs.
Offene Gesellschaft (OG)
  • Mindestens zwei Gesellschafter teilen sich Gewinn und Verantwortung.
  • Die Rechte und Pflichten werden in einem Gesellschaftsvertrag festgehalten.
  • Besonderes Merkmal: Solidarische Haftung aller Gesellschafter.
Art und Kosten der Gründung
  • Eintragung ins Firmenbuch erforderlich, Zusatz „OG“ muss angehängt werden.
  • Gewerbeordnung muss beachtet werden.
  • Gesellschaftsvertrag regelt die Rechte und Pflichten.
  • Geringe Gründungskosten.
Eigentümer/Gesellschafter
  • Mindestens zwei Gesellschafter erforderlich.
Steuerung und Kontrolle
  • Alle Gesellschafter sind zur Mitarbeit berechtigt und verpflichtet.
  • Details werden im Gesellschaftsvertrag geregelt.
Eigenkapital
  • Kein Mindestkapital erforderlich.
  • Einlagen der Gesellschafter in gleicher Höhe, falls nicht anders vereinbart.
Haftung
  • Alle Gesellschafter haften persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen, unbeschränkt, solidarisch und primär.
  • Ausscheidende Gesellschafter haften noch fünf Jahre für bestehende Schulden.
Gewinnverteilung
  • Wird im Gesellschaftsvertrag geregelt.
Steuern
  • Einkommensteuer für jeden Gesellschafter auf seinen Gewinnanteil.
Art der Buchführung
  • Einnahmen-Ausgabenrechnung bei einem Umsatz bis 700.000€ 700.000.
  • Doppelte Buchhaltung bei Überschreitung dieser Umsatzgrenze in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren oder in einem Jahr über 1.000.000€ 1.000.000
Vorteile
  • Einfache und kostengünstige Gründung.
  • Mehrere Personen teilen sich Kapital und Risiko.
  • Aufgaben und Pflichten werden verteilt.
Nachteile
  • Unbeschränkte, persönliche und solidarische Haftung aller Gesellschafter.
  • Mögliche Konflikte bei Entscheidungen.
Kommanditgesellschaft (KG)
  • Ähnlich der OG, aber mit unterschiedlichen Arten von Gesellschaftern: Komplementäre und Kommanditisten.
  • Komplementäre haften unbeschränkt und solidarisch.
  • Kommanditisten haften nur mit ihrer Einlage.
Art und Kosten der Gründung
  • Eintragung ins Firmenbuch, Zusatz „KG“ muss angehängt werden.
  • Gewerbeordnung muss beachtet werden.
  • Gesellschaftsvertrag (mündlich oder schriftlich) regelt die Rechte und Pflichten.
  • Geringe Gründungskosten.
Eigentümer/Gesellschafter
  • Mindestens ein Komplementär (Vollhafter) und ein Kommanditist erforderlich.
Steuerung und Kontrolle
  • Komplementäre haben das Recht und die Pflicht zur Mitarbeit, steuern üblicherweise das Unternehmen.
  • Kommanditisten können mitarbeiten und haben Kontrollrechte (Ausmaß wird im Gesellschaftsvertrag geregelt).
Eigenkapital
  • Kein Mindestkapital vorgeschrieben, Gesellschafter bringen Geldeinlagen ein.
Haftung
  • Komplementäre haften persönlich, unbeschränkt, solidarisch und primär.
  • Kommanditisten haften nur mit ihrer Einlage.
Gewinnverteilung
  • Wird im Gesellschaftsvertrag geregelt.
Steuern
  • Einkommensteuer für jeden Gesellschafter auf seinen Gewinnanteil.
Art der Buchführung
  • Einnahmen-Ausgabenrechnung bei einem Umsatz bis 700.000€ 700.000.
  • Doppelte Buchhaltung bei Überschreitung dieser Umsatzgrenze in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren oder in einem Jahr über 1.000.000€ 1.000.000
Vorteile
  • Einfache und kostengünstige Gründung.
  • Kommanditisten können sich beteiligen, ohne voll zu haften.
Nachteile
  • Komplementäre haften unbeschränkt für das gesamte Unternehmen.
  • Mögliche Konflikte, wenn Kommanditisten sich nicht eingebunden fühlen.

Kapitalgesellschaften

  • Das Kapital steht im Vordergrund.
  • Kapitalgesellschaften sind juristische Personen.
  • Für die Schulden haftet keine natürliche Person.
  • Genügend Eigenkapital muss vorhanden sein.
  • Juristische Personen können Verträge abschließen, klagen und verklagt werden oder erben.
  • Es kann sehr viele Eigentümer geben, die nicht im Unternehmen mitarbeiten müssen.
  • Die Geschäftsführer sind Angestellte des Unternehmens.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Das Eigenkapital heißt Stammkapital.
  • Jeder Gesellschafter haftet nur mit seiner Stammeinlage.
  • Mindeststammkapital: 35.000€ 35.000, bei Gründungsprivileg in den ersten zehn Jahren 10.000€ 10.000 möglich, davon müssen 50%50 \%% in bar einbezahlt werden.
Art und Kosten der Gründung
  • Schriftlicher Gesellschaftsvertrag (Notariatsakt erforderlich).
  • Eintragung ins Firmenbuch, Zusatz „GmbH“ erforderlich.
  • Gewerbeordnung muss beachtet werden.
  • Höhere Gründungskosten als bei Personengesellschaften.
Eigentümer/Gesellschafter
  • Eine oder mehrere Personen, auch juristische Personen möglich.
Steuerung und Kontrolle
  • Organe: Generalversammlung (GV), Aufsichtsrat (AR, kann bei kleinen GmbHs entfallen), Geschäftsführung (GF).
  • Die Generalversammlung (GV) ist das höchste Organ, wählt den Aufsichtsrat und bestellt die Geschäftsführung.
  • Der Aufsichtsrat (AR) kontrolliert die Geschäftsführung.
  • Die Geschäftsführung (GF) besteht aus mindestens einer natürlichen Person.
Eigenkapital
  • Mindeststammkapital beträgt grundsätzlich 35.000€ 35.000.
  • Gründungsprivileg: Stammkapital kann im Gesellschaftsvertrag auf 10.000€ 10.000 beschränkt werden, wovon nur 50%50 \%% in bar einbezahlt werden müssen.
Haftung
  • Die GmbH haftet als juristische Person mit ihrem eigenen Vermögen.
  • Die Gesellschafter haften nur mit ihrer Stammeinlage.
Gewinnverteilung
  • Die Generalversammlung beschließt, ob der Gewinn ausgeschüttet wird oder im Unternehmen bleibt.
  • Gewinnausschüttung erfolgt gemäß dem jeweiligen Anteil am Stammkapital.
Steuern
  • Körperschaftsteuer: 24%24 \%% (Stand 2023, Stand 2024: 23%23 \%%) des Gewinns.
  • Mindestkörperschaftsteuer: 5%5 \%% des Mindeststammkapitals (35.000€ 35.000), also 1.750€ 1.750.
  • Kapitalertragsteuer: 27,5%27,5 \%% auf ausgeschüttete Gewinnanteile.
Art der Buchführung
  • Doppelte Buchhaltung ist erforderlich.
Vorteile
  • Haftung der Gesellschafter ist auf die Stammeinlage beschränkt.
  • Leichtere Kapitalaufbringung als bei Personengesellschaften.
  • Eigene Rechtsfähigkeit durch die juristische Person.
Nachteile
  • Hohe Gründungskosten und aufwendige Gründung.
  • Mindestkapital ist erforderlich.
Aktiengesellschaft (AG)
  • Kann neues Eigenkapital über die Wertpapierbörse aufnehmen.
  • Banken müssen als Aktiengesellschaft geführt werden.
Art und Kosten der Gründung
  • Satzung in Form eines Notariatsakts erforderlich.
  • Eintragung ins Firmenbuch, Zusatz „AG“ erforderlich.
  • Gewerbeordnung muss beachtet werden.
  • Höhere Gründungskosten als bei anderen Rechtsformen.
Eigentümer/Gesellschafter
  • Eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen können Eigentümer sein.
  • Aktionäre sind Miteigentümer der AG.
Steuerung und Kontrolle
  • Organe: Hauptversammlung (HV), Aufsichtsrat (AR), Vorstand (VS).
  • Die Hauptversammlung (HV) ist das höchste Organ, wählt den Aufsichtsrat und trifft wichtige Entscheidungen.
  • Der Aufsichtsrat (AR) bestellt und kontrolliert den Vorstand.
  • Der Vorstand (VS, Geschäftsführung) leitet das Unternehmen.
Eigenkapital
  • Mindestgrundkapital: 70.000€ 70.000, aufgeteilt in Aktien.
  • Jede Aktie hat einen Nennwert, die Summe der Nennwerte aller Aktien bildet das Grundkapital.
Haftung
  • Die AG haftet als juristische Person mit ihrem eigenen Vermögen.
  • Die Aktionäre haften nur mit ihrem Aktienanteil.
Gewinnverteilung
  • Die Hauptversammlung beschließt, ob der Gewinn ausgeschüttet wird oder im Unternehmen bleibt.
  • Dividende: Alle Aktien sind in ihrem Wert gleich und die Aktionäre bekommen den exakt gleichen Anteil am Gewinn pro Aktie.
Steuern
  • Körperschaftsteuer: 24%24 \%% (Stand 2023, Stand 2024: 23%23 \%%) des Gewinns.
  • Mindestkörperschaftsteuer: 5%5 \%% des Mindestgrundkapitals (70.000€ 70.000), also 3.500€ 3.500.
  • Kapitalertragsteuer: 27,5%27,5 \%% auf die Dividende.
Art der Buchführung
  • Doppelte Buchhaltung ist erforderlich.
Vorteile
  • Haftung der Aktionäre ist auf den Aktienanteil beschränkt.
  • Kapitalerhöhung ist durch die Ausgabe von neuen Aktien sehr einfach möglich.
  • Es besteht die Möglichkeit, die Aktien an der Wertpapierbörse zu handeln.
Nachteile
  • Hohe Gründungskosten.
  • Hohes Mindestkapital.
  • Strenge Vorschriften für die Veröffentlichung von Bilanz- und GuV-Zahlen.
  • Hoher Aufwand und strenge Vorschriften für die Tätigkeit der Organe.

Sonstige Rechtsformen

Genossenschaft (Gen)
  • Förderung der Mitglieder steht im Vordergrund.
  • Die Mitgliedschaft soll wirtschaftliche Vorteile bringen.
  • Die Genossenschaft ist eine juristische Person.
  • Die Gewinnerzielung ist nicht der Hauptzweck, aber Gewinne können erzielt werden.
Art und Kosten der Gründung
  • Genossenschaftsvertrag (Satzung) notwendig, der Regelungen zur Mitgliedschaft und den Organen beinhaltet.
  • Eintragung ins Firmenbuch, Zusatz „e. Gen.“ oder „eG“ erforderlich.
  • Gewerbeordnung muss beachtet werden.
  • Höhere Gründungskosten als bei Personengesellschaften.
Eigentümer/Gesellschafter
  • Mitglieder: Die Satzung regelt, wer Mitglied sein kann (natürliche und juristische Personen).
Steuerung und Kontrolle
  • Organe: Generalversammlung (GV), Aufsichtsrat (AR, ab 40 Mitarbeitenden), Vorstand (VS).
  • Die Generalversammlung (GV) ist das höchste Organ und besteht aus allen Mitgliedern.
  • Der Aufsichtsrat (AR) überwacht die Geschäftsführung.
  • Der Vorstand (VS) führt die Geschäfte.
Eigenkapital
  • Genossenschaftsanteile: Das Eigenkapital errechnet sich aus der Summe der Genossenschaftsanteile.
  • Kein Mindestkapital, da jederzeit Mitglieder ein- und austreten können.
Haftung
  • Die Genossenschaft haftet mit ihrem gesamten Vermögen. Die Höhe der Haftung der einzelnen Mitglieder ist in der Satzung geregelt.
Gewinnverteilung
  • Der Gewinn wird auf die Mitglieder aufgeteilt, die Satzung enthält Bestimmungen, wie diese Aufteilung erfolgt.
Steuern
  • Körperschaftsteuer: 24%24 \%% (Stand 2023, Stand 2024: 23%23 \%%) des Gewinns. Keine Mindestkörperschaftsteuer.
  • Kapitalertragsteuer: 27,5%27,5 \%% auf den Gewinnanteil.
Art der Buchführung
  • Einnahmen-Ausgabenrechnung bei einem Umsatz bis 700.000€ 700.000.
  • Doppelte Buchhaltung bei Überschreitung dieser Umsatzgrenze.
Vorteile
  • Flexible Gestaltung der Bestimmungen in der Satzung möglich.
  • Keine Mindestkörperschaftsteuer.
  • Vorteile aus dem Zweck der Genossenschaft, ohne die Selbständigkeit der Mitglieder zu beeinträchtigen.
  • Problemloser Ein- und Austritt.
Nachteile
  • Nicht für jedes Unternehmen als Rechtsform geeignet.
  • Die Tätigkeit ist auf den Geschäftszweck beschränkt.
  • Die doppelte Buchhaltung muss bereits beim einmaligen Überschreiten der Umsatzgrenze geführt werden.
GmbH & Co. KG
  • Sonderform der KG, bei der die Funktion des Komplementärs von einer GmbH übernommen wird.
  • Die GmbH haftet nur mit dem Gesellschaftsvermögen, wodurch die unbeschränkte Haftung des Komplementärs vermieden wird.
Gründung
  1. Schritt: Gründung der GmbH (es gelten die Bestimmungen der GmbH).
  2. Schritt: Gründung der KG (es gelten die Bestimmungen der KG). Komplementär ist die GmbH. Kommanditist kann jede natürliche oder juristische Person sein.
Stille Gesellschaft
  • Keine eigenständige Gesellschaftsform, sondern ein „Anhängsel“ an einem anderen Unternehmen.
  • Die Beteiligung ist nach außen hin nicht sichtbar (auch nicht im Firmenbuch).
  • Der stille Gesellschafter beteiligt sich mit einer Geldeinlage (Vermögenseinlage) am Unternehmen.
  • Die Vermögenseinlage ist Eigenkapital für das Unternehmen.
  • Der stille Gesellschafter hat kein Mitspracherecht, aber Kontrollrechte wie ein Kommanditist.
  • Er ist am Gewinn des Unternehmens beteiligt.
  • Bei Beendigung der stillen Gesellschaft erhält der stille Gesellschafter seine Vermögenseinlage zurück.
  • Verluste können im schlimmsten Fall zum Verlust der Einlage führen.

Internationale Rechtsformen

Europäische Gesellschaft (Societas Europaea - SE)
  • Sonderform der Aktiengesellschaft.
  • Sie beruht auf einer Rechtsvorschrift der Europäischen Union.
  • Voraussetzung zur Gründung: Es müssen bereits Kapitalgesellschaften in verschiedenen EU-Staaten vorhanden sein, die zu einer SE vereint werden können.
Abweichende Bestimmungen für Aktiengesellschaften
  • Das Eigenkapital muss mindestens 120.000€ 120.000 betragen.
  • Die Mindeststeuer beträgt pro Jahr 5%5 \%% des Mindestkapitals von 120.000€ 120.000, also 6.000€ 6.000.
  • Die SE kann zwischen zwei verschiedenen Steuerungs-/Kontrollsystemen wählen:
    • Vorstand und Aufsichtsrat (wie bei österreichischer AG vorgeschrieben).
    • Einheitlicher Verwaltungsrat: gemeinsames Organ von Vorstand und Aufsichtsrat, das die Gesamtverantwortung für das Unternehmen hat.

Organe der wichtigsten Rechtsformen

  • Einzelunternehmen: Einzelunternehmer
  • Offene Gesellschaft (OG): Gesellschafter
  • Kommanditgesellschaft (KG): Komplementäre, Kommanditisten
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Generalversammlung, Aufsichtsrat, Geschäftsführer
  • Aktiengesellschaft (AG): Hauptversammlung, Aufsichtsrat, Vorstand

Prokura

  • Die umfassendste Vollmacht, die vergeben werden kann.
  • Sie berechtigt zu allen Handlungen und Rechtsgeschäften, die das Betreiben eines Unternehmens mit sich bringt.
  • Das Wort Prokura kommt aus dem Lateinischen und bedeutet Vollmacht für etwas haben, aber auch für etwas Sorge zu tragen.
Merkmale einer Prokura
  • Die Prokura ermächtigt zu allen Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Unternehmens mit sich bringt.
  • Die allerwichtigsten Rechtsgeschäfte eines Unternehmens dürfen nur die Unternehmer/innen oder Geschäftsführer/innen durchführen.
  • Die Prokura erhalten üblicherweise Mitarbeitende, die bereits lange im Unternehmen angestellt sind, das nötige Know-how mitbringen und denen die Geschäftsführung voll und ganz vertraut.
  • Aufgrund der umfassenden Rechte eines Prokuristen muss die Prokura ins Firmenbuch eingetragen werden, um so von Geschäftspartnern überprüft werden zu können.
  • Außerdem wird sie im Amtsblatt zur Wiener Zeitung online veröffentlicht.
  • Die Prokura können daher nur jene Unternehmen vergeben, die selbst im Firmenbuch eingetragen sind.
  • Zum Zeichen, dass jemand die Prokura hat, setzen Prokuristinnen/Prokuristen die Abkürzung ppa. oder pp. vor ihre Unterschrift.
  • Bei der Eintragung der Prokura ins Firmenbuch muss ein Muster der Unterschrift abgegeben werden.
Arten der Prokura
  • Einzelprokura: Der Prokurist darf die Gesellschaft eigenverantwortlich und alleine nach außen vertreten.
  • Gesamtprokura: Der Prokurist ist nur gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen handlungsbevollmächtigt.
  • Gemischte Prokura: Sonderform der Gesamtprokura. Prokurist ist nur gemeinsam mit Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied handlungsfähig.
  • Filialprokura: Die Prokura ist auf eine Filiale des Unternehmens beschränkt. Voraussetzung ist, dass jede Filiale unter einem eigenen Namen auftritt.
  • Die Art der Prokura (Einzelprokura, Gesamtprokura, Filialprokura) wird in das Firmenbuch eingetragen.

Handlungsvollmacht

  • Eine Handlungsvollmacht ist nicht so weitreichend wie eine Prokura.
  • Sie berechtigt nur zu Geschäften und Handlungen, die ein bestimmtes Unternehmen üblicherweise tätigt.
  • Aufgrund der geringeren Tragweite ist für Handlungsvollmachten keine Eintragung ins Firmenbuch notwendig.
Merkmale einer Handlungsvollmacht
  • Handlungsvollmachten erlauben es den Bevollmächtigten, Geschäfte abzuschließen, die für gewöhnlich in einem Unternehmen dieser Art zu tätigen sind.
  • Handlungsvollmachten können in unterschiedlichem Umfang erteilt werden.
  • Im Gegensatz zur Prokura wird der Umfang der Vollmacht vom erteilenden Unternehmer bestimmt, und nicht per Gesetz.
Arten der Handlungsvollmacht
  • Generalhandlungsvollmacht: ermächtigt zur Abwicklung aller Geschäfte, die für die jeweilige Branche typisch sind.
  • Arthandlungsvollmacht: ermächtigt dazu, bestimmte Arten von Geschäften abzuschließen.
  • Spezialhandlungsvollmacht: ermächtigt zur Durchführung eines ganz bestimmten Geschäfts.
  • Auch Handlungsbevollmächtigte setzen zum Zeichen ihrer Vollmacht eine Abkürzung vor ihre Unterschrift. Für gewöhnlich wird bei einer Generalvollmacht mit i. V. (in Vollmacht) und bei den anderen Vollmachten mit i.A. (im Auftrag) unterschrieben.
Ladenvollmacht
  • Eine Sonderform der Handlungsvollmacht, da sie per Gesetz im § 56 UGB geregelt ist und nicht erst eigens erteilt werden muss.

Erteilung einer Vollmacht

  • Die Erteilung einer Vollmacht bedarf grundsätzlich keiner bestimmten Form, sie kann schriftlich oder mündlich erfolgen.
Prokura
  • Damit eine Prokura gültig ist, muss sie durch einen ins Firmenbuch eingetragenen Unternehmer ausdrücklich formuliert werden.
  • Auch wenn die Prokura nur mündlich erteilt wird, muss sie ins Firmenbuch eingetragen werden.
Handlungsvollmacht
  • Handlungsvollmachten müssen nicht ausdrücklich formuliert werden und können auch durch schlüssiges Handeln zustande kommen.
  • Eine Handlungsvollmacht darf mit Zustimmung des Erteilers auch auf eine andere Person übertragen werden. Bei einer Prokura ist dies verboten.

Erlöschen einer Vollmacht

  • Eine Vollmacht kann jederzeit widerrufen bzw. vom Bevollmächtigten aufgekündigt werden.
  • Außerdem erlischt eine Vollmacht durch:
    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses
    • Konkurs
    • Tod des Bevollmächtigten
    • Beendigung des Auftrags (nur bei Spezialvollmacht)
  • Eine Prokura bleibt im Außenverhältnis, also gegenüber Geschäftspartnern und Stakeholdern, allerdings so lange bestehen, bis sie offiziell im Firmenbuch gelöscht ist.