Studienheft: Juristische Recherche

Grundlagen der juristischen Recherche und ihre Bedeutung

  • Herausforderung der Komplexität: In einer Zeit, in der Rechtsgebiete immer umfangreicher und komplizierter werden, ist der schnelle Erhalt präziser Informationen (Rechtsprechung, Aufsätze, wissenschaftliche Abhandlungen) für die Falllösung essenziell.
  • Recherchetechniken: Es findet ein Wandel von traditionellen Techniken hin zu kostenfreien und kostenpflichtigen Online-Recherchemöglichkeiten statt. Für die tägliche juristische Praxis ist eine fundierte Recherche unabdingbar.
  • Wirtschaliche Relevanz: Kanzleien, Unternehmen und Verbände investieren signifikante Beträge in den Aufbau und Erhalt juristischer Recherchemöglichkeiten.
  • Ziel des Studienhees: Vermittlung eines Überblicks über gängige Möglichkeiten, Entwicklung eines Gefühls für die Erfolgsaussichten verschiedener Techniken und korrekte Darstellung der Ergebnisse in wissenschaftlichen Arbeiten.

Onlinefreie Recherche (Herkömmliche Medien)

  • Relevanz: Trotz Digitalisierung sind viele ältere Urteile, Kommentare und Werke nicht online verfügbar. Viele Juristen bevorzugen zudem die Haptik gedruckter Texte für Markierungen.
  • Gruppierungen der Medien:
    • Gesetzestexte:
      • Loseblasammlungen: Bekanntestes Beispiel ist der "Schönfelder" (C.H. Beck), der Zivil- und Strafrecht umfasst (Arbeits- und Steuerrecht sind dort weithin nicht enthalten). Vorteil: Hohe Aktualität durch Nachlieferungen. Nachteil: Kosten der Nachlieferungen und hoher Zeitaufwand beim Einsortieren.
      • Taschenbuchformat: Günstiger, gut für Rechtsgebiete, die nicht schwerpunktmäßig bearbeitet werden.
      • Gebundene Sammlungen: Keine Nachlieferungen nötig, aber man muss für Aktualität regelmäßig neue Auflagen kaufen (z. B. Nomos Verlag).
    • Kommentare: Erläutern den abstrakten Gesetzestext durch Definitionen, Beispiele und Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur.
      • Beispiel: Der "Palandt" (jetzt Grüneberg). In der 64.Auflage64.\,\text{Auflage} erläutert Rn. 74 zu §434BGB\S\,434\,\text{BGB}, dass normale Verschleißerscheinungen keinen Sachmangel beim Gebrauchtwagenkauf darstellen (Beleg: BGH NJW 84, 1454).
      • Umfang: Kurzkommentare (z. B. "Jauernig"), Handkommentare (z. B. "Erman") und mehrbändige Großkommentare (z. B. "Staudinger", "Münchener Kommentar").
      • Idiotenwiese: Studentenbezeichnung für das Sachverzeichnis, das hilft, die richtige Norm zu finden, wenn man nur den Problembegriff (z. B. "Fangprämie") kennt.
    • Formularbücher: Enthalten Muster für Verträge, Klagen und Anträge inklusive Kommentierung zur Anpassung an den Einzelfall (z. B. "Beck’sches Prozessformularbuch"). Vor schematischer Übernahme ohne Einzelfallprüfung wird gewarnt.
    • Lehrbücher: Dienen der systematischen Vermittlung von Grundlagen und Basícs (z. B. "Brox BGB AT"). Sie sind zitierfähig, aber oft zu allgemein für spezifische Praxisfälle.
    • Monografien: Fachbücher eines Autors zu einem vertieften Spezialthema.
    • Handbücher: Mischform aus Theorie (Wissensvermittlung) und Praxis (Formulare, Checklisten). Beispiele: "Handbuch des Fachanwalts für Familienrecht", "Neuhaus, Handbuch der Geschäftsraummiete".
    • Juristische Lexika und Wörterbücher: Alphabetische Klärung von Fachbegriffen (z. B. "Creifelds"). Beispiel: Klärung des Begriffs "Konversion" als Umdeutung gemäß §140BGB\S\,140\,\text{BGB}.
    • Skripte: Komprimierte Darstellung, oft von Repetitorien wie "Hemmer" oder "Alpmann-Schmidt". Sie sind im Studium beliebt, aber in wissenschaftlichen Arbeiten meist nicht zitierfähig.
    • Zeitschriften: Wichtig für aktuellste Rechtsprechung und Problemdiskussionen. Beispiele: "Neue Juristische Wochenschrift (NJW)", "Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA)".
    • Festschrien: Sammlungen wissenschaftlicher Aufsätze zu Ehren eines Jubilars (z. B. zum 70.Geburtstag70.\,\text{Geburtstag} von Professor Dr. Dürig). Oft einzige Quelle für sehr entlegene Probleme.
    • Dissertationen: Doktorarbeiten, die neue Forschungsstände und Lösungen aufzeigen. Sehr speziell, aber voll zitierfähig.
    • Juristische Bibliografien: Verzeichnisse, die auf andere Literatur verweisen (Sekundärquelle). Beispiel: "Karlsruher juristische Bibliothek".
    • Entscheidungssammlungen: Gebundene Bände mit Urteilen im Volltext. Bekannte Kürzel: "BGHZ" (Zivilsachen), "BGHSt" (Strafsachen). Beispiel: Fundstelle "BGH 87, 91" bedeutet Band 87, Seite 91.
    • Tageszeitungen: Höchste Aktualität für neue Urteile (z. B. FAZ). Für Juristen oft nur ein Anstoß zur weiteren vertieen Recherche.
    • CD-ROMs: Ermöglichen den digitalen Zugriff auf klassische Werke und Platzersparnis (z. B. "BundesDeutscheGesetze").

Besonderheiten bei speziellen Rechtsmaterien

  • Landesrecht: In Deutschland gibt es 16 Landesgesetzgeber. Relevant z. B. bei Schlichtungsgesetzen (Nachbarrecht) oder Feuerwehrgesetzen. Diese sind oft spärlicher kommentiert als Bundesrecht.
  • Rechtsverordnungen: Werden nicht vom Parlament, sondern von der Exekutive erlassen (nur-materielle Gesetze). Wichtig für Zuständigkeiten (z. B. Durchführungsverordnungen zur Gewerbeordnung).
  • Verwaltungsvorschriften: Innenrecht der Verwaltung (Richtlinien, Ermessenslenkung). Beispiel: "TA-Lärm" (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm), abgedruckt im Sartorius-Ergänzungsband.
  • Europarecht: Ständig wachsender Einfluss (z. B. Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 43EGV43\,\text{EGV}). Quellen: "Sartorius II" (Loseblatt), Amtsbla der EU, Datenbanken wie "Eur-Lex" (http://eurlex.europa.euhttp://eur-lex.europa.eu) und "Celex".
  • Ausländisches Recht: Wichtig bei Globalisierung. Beispiele: "Peuster, Das spanische Zivilgesetzbuch". Internetquellen erfordern meist Englischkenntnisse (z. B. http://lawcrawler.comhttp://lawcrawler.com für US-Recht, http://legifrance.gouv.frhttp://legifrance.gouv.fr für Frankreich).

Strategie und Auswertung der Recherche

  • Ziel: Minimierung der Differenz zwischen Ist-Wissen und Soll-Wissen.
  • Kriterien der Bewertung:
    • Umfang der Informationen.
    • Zeitaufwand und Kosten (z. B. Abwägen zwischen kostenloser Suche und kostenpflichtiger Datenbank).
    • Zitierfähigkeit (Internetforen sind meist nicht zitierfähig).
    • Tiefe der Recherche (wissenschaftliche Abhandlung vs. kurzer Vermerk).

Kostenfreie Online-Recherche

  • Suchmaschinen (z. B. Google): Gut für erste Orientierung, Gesetzestexte (www.gesetzeiminternet.dewww.gesetze-im-internet.de) oder Zinsrechner (www.basiszins.dewww.basiszins.de). Risiken: Fehlender Filter (Qualitätsmangel), mangelnde Aktualität, oft nur Werbezwecke von Kanzleien.
  • Internet-Foren: Diskussionsplattformen (z. B. Forum des Deutschen Anwaltsvereins). Beiträge sind nicht zitierfähig, können aber als Orientierungshilfe dienen.
  • Mailinglisten: Austausch via E-Mail (z. B. "Jurawelt" oder "FORUM Junge Anwaltschaft").
  • Newsletter: Regelmäßige Infos per E-Mail zu Spezialthemen (z. B. http://drbahr.comhttp://dr-bahr.com für Medienrecht). Archivierung ist für den Wissensgewinn essenziell.
  • Gerichtswebseiten: Bereitstellung von Urteilen.
    • BGH: Urteile seit 01.01.200001.01.2000 lückenlos online (http://bundesgerichtshof.dehttp://bundesgerichtshof.de).
    • BVerfG: Seit 1998 online.
    • Landesportale: Z. B. "Lareda" für Hessen.
    • Anonymisierte Kopien von Urteilen der Untergerichte können gegen Gebühr angefordert werden.
  • Spezielles: Blogs (z. B. http://blog.strafrechtonline.dehttp://blog.strafrecht-online.de), Fachportale wie www.anwon.netwww.anwon.net oder Professor-Seiten (z. B. Führich für Reiserecht unter http://fuehrich.dehttp://fuehrich.de).

Kostenpflichtige Online-Recherche (Datenbanken)

  • Anbieterübersicht:
    • Beck-Online: Stark bei Zeitschriften und Kommentaren aus dem Beck-Verlag. Enthält NJW-Entscheidungen seit 1947.
    • Juris: Staatliche Beteiligung, exzellente Rechtsprechungssammlung (inkl. Reichsgericht), Landesrecht verfügbar.
    • LEGIOS: Kooperation mehrerer Verlage (Heymanns, Dr. Otto Schmidt, Haufe, Handelsbla). Fokus auf Zeitschriften.
    • LexisNexis: International ausgerichtet (US, UK, EU), kombiniert Recht und Wirtschaft.
    • Westlaw DE: Der deutsche Betrieb wurde 2006 eingestellt.
  • Funktionen: Schnellsuche vs. erweiterte Suche (Filterung nach Gericht, Az, Datum). Aktive und passive Verlinkungen zwischen Dokumenten.
  • Kosten: Jährliche Gebühren (z. B. "Juris Standard" ca. 1200,00EUR1\,200,00\,EUR netto, Stand Ende 2006). Studierende erhalten oft kostenfreie Zugänge über Hochschulen.

Verwertung der Ergebnisse in wissenschaftlichen Arbeiten

  • Quellenauswahl: Nur zitierfähige Quellen mit wissenschaftlicher Reputation verwenden (keine fachfremden Suchmaschinenergebnisse).
  • Literaturverzeichnis:
    • Aufnahme von Kommentaren, Lehrbüchern, Zeitschrienaufsätzen.
    • KEINE Aufnahme von Gesetzen, Gesetessammlungen oder Urteilen (diese erscheinen nur in den Fußnoten).
    • Format Kommentar: Name, Vorname (Hrsg.), Titel, Auflage, Erscheinungsort Erscheinungsjahr (z. B. Hüffer, Uwe, Aktiengesetz, 8. Auflage, München 2008).
    • Format Aufsatz: Name, Vorname, Titel, Zeitschrift, Jahr, Seite (z. B. Eckertz-Höfer, Marion, BRAK-Mitteilungen, 2013, 226).
  • Zitierweise (Fußnoten):
    • Kurzbeleg: In Fußnoten wird oft verkürzt zitiert (z. B. Hüffer, AktG, §76\S\,76 Rn. 15).
    • Wörtliche vs. indirekte Zitate: Wörtliche in Anführungszeichen, indirekte (sinngemäße) ohne, aber mit Quellenangabe.
    • Rechtsprechung: Vollbeleg in Fußnote (z. B. BGH, NJW 2002, 157, 158 ff. oder BGHZ 109, 327).
    • Aktenzeichen-Struktur: Spruchkörper (z. B. VIII), Registerzeichen (z. B. ZR für Revision), Eingangsnummer/Jahr (z. B. 12/10).
    • Internetquellen: Angabe von Autor, Jahr, Titel und ggf. DOI-Nummer (Digital Object Identifier) zur langfristigen Sicherung der Auffindbarkeit.
    • Wiederholte Zitate: Verwendung von "aaO" (am angegebenen Ort).