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Artikel 1-19
Grundrechte
Artikel 1- die Würde des Menschen ist unantastbar
Artikel 20
Die BRD ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
Nach dem Grundgesetz ist das Gesetzgebungsrecht allein dem Parlament (Bundestag + Bundesrat) vorbehalten. Das BVerfG ist Teil der Judikative, nicht der Legislative.
Artikel 79
GG kann nur durch ein Gesetzt geändert werden, das den Wortlaut des GG ausdrücklich ändert oder ergänzt.
Bedarf der Zustimmung von 2/3 der Mitglieder des Bundestages und 2/3 der Stimmen des Bundesrates
Artikel 23
In seiner ursprünglichen Form hielt eine Tür für die ostdeutschen Gebiete offen, dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beizutreten.
Artikel 21
,Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit’. Damit sind politische Parteien verfassunngsrechtlich verankert.
Artikel 65
„Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung.“
Artikel 67
Konstruktives Misstrauensvotum. Das deutsche Parlament kann eine/n Bundeskanzler/in abwählen, aber nur dann wenn zugleich mit der efordlichen Mehrheit ein neuer Regierungschef gewählt wird.
Artikel 146
Art 146. Vorläufigkeit (provisional nature) des GG: es könne von einer Verfassung abgelöst werden, die vom gesamten deutschen Volk in freier Entschedung beschlossen wird.
Artikel 68
Vertraunsfragen